Business Breakfast „Auftragsdatenverarbeitung“ in Köln und München
Outsourcing – der
Dauerbrenner zur Effizienzsteigerung in Unternehmen. Anlass für Outsourcing als
mögliche Alternative zur unternehmensinternen Abwicklung von Geschäftsprozessen
sind insbesondere Kostendruck, weltweite Vernetzung und technische
Entwicklungen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten steht dabei oftmals unter
besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die „Auftragsdatenverarbeitung“ ist
seit fast einem Jahr auf der Grundlage des novellierten § 11 BDSG geregelt.
„Schonfristen“ der Aufsichtsbehörden sind abgelaufen. Wer gegen die neuen
Regelungen des § 11 BDSG verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu EUR
50.000,‐. Grund genug, sich nochmals eingehend mit den neuen rechtlichen und technisch‐organisatorischen
Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung zu beschäftigen.
Um Sie dabei zu unterstützen
und Ihnen Hilfestellung bei der rechtsgemäßen Auslagerung Ihrer
Geschäftsprozesse zu geben, veranstalten BridgehouseLaw und Verimax am 1.
September 2010 in Köln und am 28. September 2010 in München jeweils ein
„Business Breakfast Auftragsdatenverarbeitung“. Dazu möchten wir Sie ganz
herzlich einladen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung
finden Sie hier.
Business Breakfast "Vertikal-GVO" am 23. September in Köln
Das Vertriebsrecht – ein ebenso
dynamisches wie komplexes Rechtsgebiet. Derzeit ändern sich hier wichtige
Grundlagen:
Am 01.06.2010 ist die neue
Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (sog. Vertikal-GVO
oder auch Schirm-GVO) der EU-Kommission in Kraft getreten, die für den Vertrieb
von Waren und Dienstleistungen einen wichtigen Rahmen für die Zulässigkeit
wettbewerbsbeschränkender Abreden vorgibt. Sie gilt bis zum 31.05.2022. Für
bestehende Vereinbarungen auf der Grundlage der bisherigen Vertikal-GVO gilt
eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2011. Nur bis dahin sind
Vertriebsvereinbarungen, die am 31.05.2010 bereits bestanden haben, noch nach
der bisherigen Vertikal-GVO zulässig.
Um Ihnen einen Überblick über die
wesentlichen Änderungen sowie Hilfestellung bei der Anwendung der neuen
Verordnung zu geben, veranstaltet BridgehouseLaw Cologne am 23. September 2010
in Köln ein „Business Breakfast“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Weitere Kontaktdaten und Informationen zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
Dr.
Jürgen
Em verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw
Dr. Jürgen Em (69),
Vizepräsident des
weltweiten Dachverbandes Auslandsösterreicher-Weltbundes (AÖWB),
Präsident der
Österreichischen Gesellschaft Bonn e.V., Ehrenpräsident des
Wirtschaftskomitee
Deutschland sowie Präsident des Bundessenats Wirtschaft &
Technologie im WBA,
verstärkt als nicht-juristischer Berater ab sofort das Kölner Büro. „Dr.
Em
wird sich vor allem unseren deutschen und österreichischen Mandanten bei
deren
grenzüberschreitenden Tätigkeiten widmen und die Kanzlei bei sämtlichen
Fragen
in diesem Zusammenhang beraten“, freuen sich Klaus Brisch und Dr.
Mathias Reif,
Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Cologne GmbH auf die
künftige
Zusammenarbeit.
Dr. Jürgen
Em war 23 Jahre
Mitglied der
Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
in
Köln und ist außerdem Berater in zahlreichen deutschen und
österreichischen
Gremien, unter anderem im deutschen Bundesjugendkuratorium. Er ist
Träger des
Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich, des
Bundes-Ehrenzeichens der Republik Österreich, des Goldenen Ehrenzeichens
sowie Ehrenmitglied
des Weltbundes der Österreicher im Ausland und ist Senator h.c. des
Bundessenats Wirtschaft und Technologie im Bundesverband Wirtschaft,
Bildung
& Arbeit.
"US-German Internship Program"
In Zusammenarbeit mit der American Chamber of Commerce in Germany
(AmCham) und den in Atlanta ansässigen Universitäten Georgia Tech University,
Georgia State University, Morehouse University, Kennesaw University und Emory
University sowie dem Rotary Club Atlanta bietet BridgehouseLaw Atlanta
amerikanischen Studenten die Möglichkeit eines Praktikums in Deutschland.
Im Rahmen des Programmes
lernen amerikanische Studierende die Kultur des Gastlandes Deutschland und der
dort ansässigen Unternehmen im täglichen Umgang kennen und schätzen.
Das Praktikantenprogramm
gibt amerikanischen Studierenden die Möglichkeit internationale Erfahrungen in
der Wirtschaft zu sammeln. Des Weiteren können sie ihre Deutschkenntnisse
verbessern und Land und Leute kennen lernen.
Das Projekt wird von
EU-Kommissar und ehemaligem Ministerpräsidenten des Landes Baden Württemberg
Günther H. Oettinger unterstützt.
Ihr Unternehmen ist daran interessiert das
"US-German Internship Program" (Atlanta - Baden Württemberg) zu
gestalten, auszubauen und zu fördern. Informationen finden Sie unter www.amchaminternship.org.
Streitfall
für Richter und Anwälte: Können PR-Strategen über die öffentliche Meinung
Gerichtsprozesse beeinflussen?
In der
Anspannung vor der Verhandlung, wenn Verteidiger und Staatsanwälte Akten ordnen
und die Zuschauer sich in die Stuhlreihen schieben, muss dem Fotografen Oliver
Berg ein brauchbares Bild gelingen. Am besten vom Angeklagten mit einem
nervösen Zucken im Gesicht.
Am
Düsseldorfer Landgericht, Saal L 111, schoss Berg sein berühmtestes
Gerichtsfoto. Es zeigt den Angeklagten Josef Ackermann, die Finger der rechten
Hand zum Victory-Zeichen gespreizt. Das Bild ging um die Welt und beschädigte
den Ruf des Chefs der Deutschen Bank.
"Katastrophe!",
urteilt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Volk, damals Ackermanns Verteidiger im Prozess
um Millionen-Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Noch
heute gelingt Volk nur ein gequältes Lächeln, wenn er an den unglücklichen
Prozessauftakt denkt. Zwar erklärte er immer wieder, der später freigesprochene
Ackermann habe keine Siegerpose darstellen, sondern nur eine Michael-Jackson-Geste
imitieren wollen. "Dennoch, der Imageverlust bleibt", weiß Volk.
Stillhalten
und bescheiden lächeln! Den banalen, aber wirkungsvollen Rat geben in dieser
Situation Berater, deren PR-Spezialisierung sich Litigation (englisch:
Rechtsstreitigkeit) nennt. In den USA engagieren Anwälte seit Jahren solche
Strategen, wenn es neben der Unschuld des Mandanten auch dessen
gesellschaftliche Reputation zu verteidigen gilt.
Nun
entdecken auch Anwälte in Deutschland die Bedeutung solcher Strippenzieher. Der
Deutsche Anwaltstag, der am Donnerstag in Aachen beginnt, steht unter dem Motto
"Kommunikation im Kampf ums Recht". In Diskussionen und
Arbeitskreisen werden Hunderte Juristen - viele noch immer medienscheu und
verschwiegen - das Kommunizieren außerhalb von Gerichtssälen erlernen und sich
über die Frage streiten, ob die Presse die Justiz manipulieren kann.
Er könne
ein "geschicktes Zusammenspiel zwischen Anwalt und den Medien"
organisieren, wirbt der deutsche Litigation-Pionier Uwe Wolff für seinen
Service. Der 48-Jährige hat, nachdem er zehn Jahre lang als FOCUS-Korrespondent
aus den USA berichtete, in Berlin die Firma Naima gegründet, das erste
Litigation-Unternehmen Kontinentaleuropas. Vor wenigen Wochen folgte ein
weiteres Büro in Brüssel. "Ich trage die Perspektive des Mandanten in die
Öffentlichkeit", definiert Wolff seinen Job. Ziel sei es, den Ausgang
eines Prozesses zu beeinflussen oder einen außergerichtlichen Vergleich zu
erreichen sowie die Reputation des Mandanten zu schützen. Eine diffizile
Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn der Berater nicht nur die Sprache der
Juristen beherrscht, sondern auch die Spielregeln der Presse durchschaut. Er muss
Journalisten finden und sie mit Hinweisen und Informationen versorgen, die
seine Imagestrategie unterstützen.
Ein
gefährlicher Trend, warnt Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am
Landgericht Düsseldorf und im Mannesmann-Prozess Ackermanns Richterin. Es
dürften keine "Parallelprozesse" in den Medien abgehalten werden, vor
allem Laienrichter seien "in ihrer Unkenntnis" leicht beeinflussbar.
Wie
schnell außerhalb von Gerichtssälen naives Handeln den Ruf eines Prominenten
ruinieren kann, zeigen aktuelle Fälle: Der Augsburger Bischof Walter Mixa wurde
zum Rücktritt gedrängt, weil er zuerst abstritt, dann aber doch zugeben musste,
Kinder geschlagen zu haben. "Mixa wurde der Lüge überführt und gilt nun
als bigotter, verlogener Gottesmann", analysiert Wolff. Am vergangenen
Freitag folgte der Image-Gau: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete
Vorermittlungen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ein.
Mit
ebenso miesem Image lebt derzeit auch der Ex-Chef der Hypo Real Estate, Georg
Funke. Den 55-Jährigen, der 3,5 Millionen Euro entgegangenes Gehalt einklagt,
brandmarkte "Bild" als "größten Pleite-Banker". "Von
der Klage hätte man ihm abraten müssen", sagt Stratege Wolff. Vor Gericht
werde das Managerversagen detailliert ausgebreitet. "Damit ist seine
berufliche Laufbahn am Ende."
Christoph
Rückel, Partner der internationalen Kanzlei BridgehouseLaw, hat als Jurist mit
Kommunikationstalent diverse Imagetransfers gemeistert. Einer der
spektakulärsten Fälle war die Verteidigung des 1997 wegen Betrugs verurteilten
Baulöwen Utz Jürgen Schneider. In Interviews plauderte Schneider über seine
Leidenschaft für Immobilien und die Gier der Banker, die ihm Kredite genehmigt
hatten. Allmählich entstand in der Öffentlichkeit ein neues Bild: Der Mann, der
Handwerker in die Pleite getrieben und Banken um 2,7 Milliarden Euro betrogen
hatte, avancierte zum eigentlich netten Cleverle. Das Frankfurter Landgericht
verurteilte Schneider zu sechs Jahren und neun Monaten Haft - ein mildes
Urteil, kommentierten damals Juristen.
Wer in
die Offensive geht und selbst redet, weiß Rückel, ist im Vorteil. Verheerend
für die Glaubwürdigkeit aber sei das Anwalt-Statement "Kein
Kommentar". Dann vermute die Öffentlichkeit, man wolle Fehler vertuschen.
Einflüsterer
streuen gezielt entlastende Informationen Journalisten, die vor und während laufender
Verfahren recherchieren, müssen sich künftig zunehmend auf professionelle
Image-Modellierer einstellen, die für Beschuldigte und Angeklagte gezielt
entlastende Informationen streuen.
Auf der
Gegenseite agieren Staatsanwälte. Auch sie kommunizieren inzwischen
ungewöhnlich offen mit Reportern. Johannes Mocken, Sprecher der Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft, rechtfertigt die neue Transparenz: "Es hilft dem
Verfahren, vernünftig zu informieren." Er selbst lädt vertraute
Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein.
Was
passieren kann, wenn Prominente ohne PR-Unterstützung ins Räderwerk von Justiz
und Öffentlichkeit geraten, zeigt der Fall des einstigen Talkshow-Moderators
Andreas Türck. Als Türck 2004 wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, endete
seine Fernsehkarriere abrupt.
Im
Monate später stattfindenden Gerichtsprozess stellte sich die Unschuld des
Angeklagten heraus. Türck wurde freigesprochen. Für den Rest seines Lebens aber
bleibt er verurteilt durch die Schlagzeilen des Boulevards.
Image:
gieriger Pleite-Banker Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate, hat die Bank
in den Ruin geführt. Nun verlangt er 3,5 Euro Millionen Nachzahlung.
Image:
bigotter Gottesmann Bischof Walter Mixa leugnete, Kinder geschlagen zu haben.
Als die Wahrheit ans Licht kam, musste er zurücktreten.
Image:
arroganter US-Finanzjongleur Lloyd Blankfein, Chef von Goldman Sachs, tönte, er
verrichte "Gottes Werk". Wegen Betrugsverdacht musste er vor dem
US-Senat aussagen.
Die
Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive
Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Informiert Die meisten
Richter und Staatsanwälte wollen wissen, wie die Medien über ihre Fälle berichten.
Die
Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive
Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Quelle: Universität Mainz
2007 Unabhängig? Richter und Staatsanwälte fühlen sich selbst nicht manipulierbar.
Für andere Prozessbeteiligte gelte das aber nicht.
KATRIN SACHSE
BridgehouseLaw
Cologne expandiert mit ReifRechtsanwälte
Köln, 5.
Mai 2010 -
Die international tätige Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter.
Seit 1. Mai
2010 sind ReifRechtsanwälte, Köln, unter dem Dach der BridgehouseLaw
Cologne
GmbH. Der Standort Köln von BridgehouseLaw wird damit durch drei weitere
Anwälte
- den Gründer von ReifRechtsanwälte, Dr. Mathias Reif sowie Boris
Kröpsky und
Dr. Christine Freifrau von Hauch - verstärkt. „Mit dem Zusammenschluss
führen
wir die herausragende IT- und Telekommunikations-Kompetenz von
BridgehouseLaw
Cologne mit der umfassenden transaktionsgeprägten Kompetenz von
ReifRechtsanwälte im Telekommunikations-Bereich zusammen“, freuen sich
gemeinsam Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer von
BridgehouseLaw
Cologne GmbH. Oliver Bolthausen, Geschäftsführer von BridgehouseLaw in
München
ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über die Erweiterung bei
BridgehouseLaw in
Köln. Das Team um Dr. Mathias Reif mit seiner internationalen
Ausrichtung, der
wirtschaftsrechtlichen Erfahrung sowie einer praxisorientierten
Arbeitsweise
passt gut zu uns. BridgehouseLaw arbeitet mit standortübergreifenden
Teams, so
dass die erweiterten Kompetenzen bei BridgehouseLaw in Köln auch
Mandanten in
den anderen BridgehouseLaw Standorten zugutekommen werden.“
Dr. Mathias Reif verfügt über
umfangreiche
Erfahrung in der internationalen Rechts- und M&A-Beratung sowie im
Vertriebsrecht, insbesondere im Franchiserecht. Nach mehrjähriger
Auslandserfahrung in verschiedenen europäischen und außereuropäischen
Ländern
war der 41-jährige zunächst von 2002 bis 2005 als Senior Legal Counsel,
und
dann von 2005 bis 2008 als Leiter der M&A-Abteilung der T-Mobile
International
AG tätig. 2008 gründete er die auf wirtschaftsrechtliche Beratung von
mittelständischen
Unternehmen ausgerichtete Kanzlei ReifRechtsanwälte. Dr. Mathias Reif
ist
zusammen mit Klaus Brisch in der Geschäftsführung von BridgehouseLaw
Cologne.
Dr. Christine Freifrau von
Hauch (38) ist
seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte
liegen im
Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht/AGB,
in der rechtlichen
Beratung bei der Erstellung von Wertpapierprospekten sowie im
Kapitalmarktrecht.
Boris Kröpsky (33) ist seit Anfang 2009
bei
ReifRechtsanwälte tätig. Er berät vorwiegend im Handels- und
Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, nationalen und internationalen
Vertragsrecht sowie Transportrecht und ist auf Litigation spezialisiert.