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Business Breakfast „Auftragsdatenverarbeitung“ in Köln und München

Outsourcing – der Dauerbrenner zur Effizienzsteigerung in Unternehmen. Anlass für Outsourcing als mögliche Alternative zur unternehmensinternen Abwicklung von Geschäftsprozessen sind insbesondere Kostendruck, weltweite Vernetzung und technische Entwicklungen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten steht dabei oftmals unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die „Auftragsdatenverarbeitung“ ist seit fast einem Jahr auf der Grundlage des novellierten § 11 BDSG geregelt. „Schonfristen“ der Aufsichtsbehörden sind abgelaufen. Wer gegen die neuen Regelungen des § 11 BDSG verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000,‐. Grund genug, sich nochmals eingehend mit den neuen rechtlichen und technisch‐organisatorischen Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung zu beschäftigen.

Um Sie dabei zu unterstützen und Ihnen Hilfestellung bei der rechtsgemäßen Auslagerung Ihrer Geschäftsprozesse zu geben, veranstalten BridgehouseLaw und Verimax am 1. September 2010 in Köln und am 28. September 2010 in München jeweils ein „Business Breakfast Auftragsdatenverarbeitung“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


Business Breakfast "Vertikal-GVO" am 23. September in Köln

Das Vertriebsrecht – ein ebenso dynamisches wie komplexes Rechtsgebiet. Derzeit ändern sich hier wichtige Grundlagen:

Am 01.06.2010 ist die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (sog. Vertikal-GVO oder auch Schirm-GVO) der EU-Kommission in Kraft getreten, die für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen einen wichtigen Rahmen für die Zulässigkeit wettbewerbsbeschränkender Abreden vorgibt. Sie gilt bis zum 31.05.2022. Für bestehende Vereinbarungen auf der Grundlage der bisherigen Vertikal-GVO gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2011. Nur bis dahin sind Vertriebsvereinbarungen, die am 31.05.2010 bereits bestanden haben, noch nach der bisherigen Vertikal-GVO zulässig.

Um Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen sowie Hilfestellung bei der Anwendung der neuen Verordnung zu geben, veranstaltet BridgehouseLaw Cologne am 23. September 2010 in Köln ein „Business Breakfast“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Weitere Kontaktdaten und Informationen zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.

 

Dr. Jürgen Em verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw

Dr. Jürgen Em (69), Vizepräsident des weltweiten Dachverbandes Auslandsösterreicher-Weltbundes (AÖWB), Präsident der Österreichischen Gesellschaft Bonn e.V., Ehrenpräsident des Wirtschaftskomitee Deutschland sowie Präsident des Bundessenats Wirtschaft & Technologie im WBA, verstärkt als nicht-juristischer Berater ab sofort das Kölner Büro. „Dr. Em wird sich vor allem unseren deutschen und österreichischen Mandanten bei deren grenzüberschreitenden Tätigkeiten widmen und die Kanzlei bei sämtlichen Fragen in diesem Zusammenhang beraten“, freuen sich Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Cologne GmbH auf die künftige Zusammenarbeit.

Dr. Jürgen Em war 23 Jahre Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Köln und ist außerdem Berater in zahlreichen deutschen und österreichischen Gremien, unter anderem im deutschen Bundesjugendkuratorium. Er ist Träger des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich, des Bundes-Ehrenzeichens der Republik Österreich, des Goldenen Ehrenzeichens sowie Ehrenmitglied des Weltbundes der Österreicher im Ausland und ist Senator h.c. des Bundessenats Wirtschaft und Technologie im Bundesverband Wirtschaft, Bildung & Arbeit.

"US-German Internship Program"              

In Zusammenarbeit mit der American Chamber of Commerce in Germany (AmCham) und den in Atlanta ansässigen Universitäten Georgia Tech University, Georgia State University, Morehouse University, Kennesaw University und Emory University sowie dem Rotary Club Atlanta bietet BridgehouseLaw Atlanta amerikanischen Studenten die Möglichkeit eines Praktikums in Deutschland.

Im Rahmen des Programmes lernen amerikanische Studierende die Kultur des Gastlandes Deutschland und der dort ansässigen Unternehmen im täglichen Umgang kennen und schätzen.

Das Praktikantenprogramm gibt amerikanischen Studierenden die Möglichkeit internationale Erfahrungen in der Wirtschaft zu sammeln. Des Weiteren können sie ihre Deutschkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen.

Das Projekt wird von EU-Kommissar und ehemaligem Ministerpräsidenten des Landes Baden Württemberg Günther H. Oettinger unterstützt.

Ihr Unternehmen ist daran interessiert das "US-German Internship Program" (Atlanta - Baden Württemberg) zu gestalten, auszubauen und zu fördern. Informationen finden Sie unter www.amchaminternship.org.

 
Focus, 10.05.2010; Ausgabe: 19; Seite: 104-105  >Original-Artikel im Internet; Klicken Sie bitte hier


MEDIEN

Einfluss, Euer Ehren!

Streitfall für Richter und Anwälte: Können PR-Strategen über die öffentliche Meinung Gerichtsprozesse beeinflussen?

In der Anspannung vor der Verhandlung, wenn Verteidiger und Staatsanwälte Akten ordnen und die Zuschauer sich in die Stuhlreihen schieben, muss dem Fotografen Oliver Berg ein brauchbares Bild gelingen. Am besten vom Angeklagten mit einem nervösen Zucken im Gesicht.

Am Düsseldorfer Landgericht, Saal L 111, schoss Berg sein berühmtestes Gerichtsfoto. Es zeigt den Angeklagten Josef Ackermann, die Finger der rechten Hand zum Victory-Zeichen gespreizt. Das Bild ging um die Welt und beschädigte den Ruf des Chefs der Deutschen Bank.

"Katastrophe!", urteilt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Volk, damals Ackermanns Verteidiger im Prozess um Millionen-Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Noch heute gelingt Volk nur ein gequältes Lächeln, wenn er an den unglücklichen Prozessauftakt denkt. Zwar erklärte er immer wieder, der später freigesprochene Ackermann habe keine Siegerpose darstellen, sondern nur eine Michael-Jackson-Geste imitieren wollen. "Dennoch, der Imageverlust bleibt", weiß Volk.

Stillhalten und bescheiden lächeln! Den banalen, aber wirkungsvollen Rat geben in dieser Situation Berater, deren PR-Spezialisierung sich Litigation (englisch: Rechtsstreitigkeit) nennt. In den USA engagieren Anwälte seit Jahren solche Strategen, wenn es neben der Unschuld des Mandanten auch dessen gesellschaftliche Reputation zu verteidigen gilt.

Nun entdecken auch Anwälte in Deutschland die Bedeutung solcher Strippenzieher. Der Deutsche Anwaltstag, der am Donnerstag in Aachen beginnt, steht unter dem Motto "Kommunikation im Kampf ums Recht". In Diskussionen und Arbeitskreisen werden Hunderte Juristen - viele noch immer medienscheu und verschwiegen - das Kommunizieren außerhalb von Gerichtssälen erlernen und sich über die Frage streiten, ob die Presse die Justiz manipulieren kann.

Er könne ein "geschicktes Zusammenspiel zwischen Anwalt und den Medien" organisieren, wirbt der deutsche Litigation-Pionier Uwe Wolff für seinen Service. Der 48-Jährige hat, nachdem er zehn Jahre lang als FOCUS-Korrespondent aus den USA berichtete, in Berlin die Firma Naima gegründet, das erste Litigation-Unternehmen Kontinentaleuropas. Vor wenigen Wochen folgte ein weiteres Büro in Brüssel. "Ich trage die Perspektive des Mandanten in die Öffentlichkeit", definiert Wolff seinen Job. Ziel sei es, den Ausgang eines Prozesses zu beeinflussen oder einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen sowie die Reputation des Mandanten zu schützen. Eine diffizile Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn der Berater nicht nur die Sprache der Juristen beherrscht, sondern auch die Spielregeln der Presse durchschaut. Er muss Journalisten finden und sie mit Hinweisen und Informationen versorgen, die seine Imagestrategie unterstützen.

Ein gefährlicher Trend, warnt Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf und im Mannesmann-Prozess Ackermanns Richterin. Es dürften keine "Parallelprozesse" in den Medien abgehalten werden, vor allem Laienrichter seien "in ihrer Unkenntnis" leicht beeinflussbar.

Wie schnell außerhalb von Gerichtssälen naives Handeln den Ruf eines Prominenten ruinieren kann, zeigen aktuelle Fälle: Der Augsburger Bischof Walter Mixa wurde zum Rücktritt gedrängt, weil er zuerst abstritt, dann aber doch zugeben musste, Kinder geschlagen zu haben. "Mixa wurde der Lüge überführt und gilt nun als bigotter, verlogener Gottesmann", analysiert Wolff. Am vergangenen Freitag folgte der Image-Gau: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete Vorermittlungen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ein.

Mit ebenso miesem Image lebt derzeit auch der Ex-Chef der Hypo Real Estate, Georg Funke. Den 55-Jährigen, der 3,5 Millionen Euro entgegangenes Gehalt einklagt, brandmarkte "Bild" als "größten Pleite-Banker". "Von der Klage hätte man ihm abraten müssen", sagt Stratege Wolff. Vor Gericht werde das Managerversagen detailliert ausgebreitet. "Damit ist seine berufliche Laufbahn am Ende."

Christoph Rückel, Partner der internationalen Kanzlei BridgehouseLaw, hat als Jurist mit Kommunikationstalent diverse Imagetransfers gemeistert. Einer der spektakulärsten Fälle war die Verteidigung des 1997 wegen Betrugs verurteilten Baulöwen Utz Jürgen Schneider. In Interviews plauderte Schneider über seine Leidenschaft für Immobilien und die Gier der Banker, die ihm Kredite genehmigt hatten. Allmählich entstand in der Öffentlichkeit ein neues Bild: Der Mann, der Handwerker in die Pleite getrieben und Banken um 2,7 Milliarden Euro betrogen hatte, avancierte zum eigentlich netten Cleverle. Das Frankfurter Landgericht verurteilte Schneider zu sechs Jahren und neun Monaten Haft - ein mildes Urteil, kommentierten damals Juristen.

Wer in die Offensive geht und selbst redet, weiß Rückel, ist im Vorteil. Verheerend für die Glaubwürdigkeit aber sei das Anwalt-Statement "Kein Kommentar". Dann vermute die Öffentlichkeit, man wolle Fehler vertuschen.

Einflüsterer streuen gezielt entlastende Informationen Journalisten, die vor und während laufender Verfahren recherchieren, müssen sich künftig zunehmend auf professionelle Image-Modellierer einstellen, die für Beschuldigte und Angeklagte gezielt entlastende Informationen streuen.

Auf der Gegenseite agieren Staatsanwälte. Auch sie kommunizieren inzwischen ungewöhnlich offen mit Reportern. Johannes Mocken, Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, rechtfertigt die neue Transparenz: "Es hilft dem Verfahren, vernünftig zu informieren." Er selbst lädt vertraute Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein.

Was passieren kann, wenn Prominente ohne PR-Unterstützung ins Räderwerk von Justiz und Öffentlichkeit geraten, zeigt der Fall des einstigen Talkshow-Moderators Andreas Türck. Als Türck 2004 wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, endete seine Fernsehkarriere abrupt.

Im Monate später stattfindenden Gerichtsprozess stellte sich die Unschuld des Angeklagten heraus. Türck wurde freigesprochen. Für den Rest seines Lebens aber bleibt er verurteilt durch die Schlagzeilen des Boulevards.

Image: gieriger Pleite-Banker Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate, hat die Bank in den Ruin geführt. Nun verlangt er 3,5 Euro Millionen Nachzahlung.

Image: bigotter Gottesmann Bischof Walter Mixa leugnete, Kinder geschlagen zu haben. Als die Wahrheit ans Licht kam, musste er zurücktreten.

Image: arroganter US-Finanzjongleur Lloyd Blankfein, Chef von Goldman Sachs, tönte, er verrichte "Gottes Werk". Wegen Betrugsverdacht musste er vor dem US-Senat aussagen.

Die Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Informiert Die meisten Richter und Staatsanwälte wollen wissen, wie die Medien über ihre Fälle berichten.

Die Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Quelle: Universität Mainz 2007 Unabhängig? Richter und Staatsanwälte fühlen sich selbst nicht manipulierbar. Für andere Prozessbeteiligte gelte das aber nicht.

KATRIN SACHSE

BridgehouseLaw Cologne expandiert mit ReifRechtsanwälte

Köln, 5. Mai 2010 - Die international tätige Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter. Seit 1. Mai 2010 sind ReifRechtsanwälte, Köln, unter dem Dach der BridgehouseLaw Cologne GmbH. Der Standort Köln von BridgehouseLaw wird damit durch drei weitere Anwälte - den Gründer von ReifRechtsanwälte, Dr. Mathias Reif sowie Boris Kröpsky und Dr. Christine Freifrau von Hauch - verstärkt. „Mit dem Zusammenschluss führen wir die herausragende IT- und Telekommunikations-Kompetenz von BridgehouseLaw Cologne mit der umfassenden transaktionsgeprägten Kompetenz von ReifRechtsanwälte im Telekommunikations-Bereich zusammen“, freuen sich gemeinsam Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer von BridgehouseLaw Cologne GmbH. Oliver Bolthausen, Geschäftsführer von BridgehouseLaw in München ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über die Erweiterung bei BridgehouseLaw in Köln. Das Team um Dr. Mathias Reif mit seiner internationalen Ausrichtung, der wirtschaftsrechtlichen Erfahrung sowie einer praxisorientierten Arbeitsweise passt gut zu uns. BridgehouseLaw arbeitet mit standortübergreifenden Teams, so dass die erweiterten Kompetenzen bei BridgehouseLaw in Köln auch Mandanten in den anderen BridgehouseLaw Standorten zugutekommen werden.“

Dr. Mathias Reif verfügt über umfangreiche Erfahrung in der internationalen Rechts- und M&A-Beratung sowie im Vertriebsrecht, insbesondere im Franchiserecht. Nach mehrjähriger Auslandserfahrung in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern war der 41-jährige zunächst von 2002 bis 2005 als Senior Legal Counsel, und dann von 2005 bis 2008 als Leiter der M&A-Abteilung der T-Mobile International AG tätig. 2008 gründete er die auf wirtschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ausgerichtete Kanzlei ReifRechtsanwälte. Dr. Mathias Reif ist zusammen mit Klaus Brisch in der Geschäftsführung von BridgehouseLaw Cologne.

Dr. Christine Freifrau von Hauch (38) ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht/AGB, in der rechtlichen Beratung bei der Erstellung von Wertpapierprospekten sowie im Kapitalmarktrecht.

Boris Kröpsky (33) ist seit Anfang 2009 bei ReifRechtsanwälte tätig. Er berät vorwiegend im Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, nationalen und internationalen Vertragsrecht sowie Transportrecht und ist auf Litigation spezialisiert.