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EUROFORUM Intensivlehrgang „Der zertifizierte Compliance Officer“

Berlin, 7. Dezember 2011 — In immer mehr Konzernen avanciert Compliance zum eigenen Vorstandsressort. Dies hat mehr als Symbolcharakter. Das weite Feld von Corporate Governance bis Datenschutz hat den Ruf des Modethemas längst abgelegt und rückt unaufhörlich weiter in den Fokus der Unternehmensorganisation.

Dementsprechend anspruchsvoll, vielfältig und zahlreich sind die Anforderungen an Sie als Compliance-Beauftragte. Gleichzeitig wird täglich offenbar, dass Anspruch und Wirklichkeit im Hinblick auf rechtmäßiges Verhalten im Wirtschaftsleben nur allzu oft auseinander fallen. Korruption, kartell- oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen – hätte der Compliance-Verantwortliche sie allesamt verhindern können bzw. gar müssen, um sich nicht selbst strafbar zu machen?

Mit Sicherheit compliant? Im Unternehmensalltag erscheint dies oft als hehres Unterfangen. Das Ziel besteht im Spannungsfeld von Gesetzgebung, Rechtsprechung und internen Anforderungen darin, den Überblick zu behalten und diesen mit sensibilisierten Mitarbeitern bestmöglich umzusetzen. Mit dem viertägigen EUROFORUM Intensivlehrgang „Der zertifizierte Compliance Officer“ wird Interessierten ein Überblick über die wichtigsten Fragen der Compliance gegeben und aktuelle Entwicklungen aufgezeigt.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) aus dem Kölner Büro von BridgehouseLaw gibt dabei eine Einführung in die IT-Compliance. Weitere Informationen zum Lehrgang und Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.


Workshop der BITKOM-Akademie bei Kalaydo in Köln

Verschwindet der Arbeitsmarkt im Netz? Online-Recruiting – Berichte über Erfahrungen und Potenziale

Köln, 10. November 2011 — Am 10.11.2011 findet bei Kalaydo in Köln ein Workshop der BITKOM-Akademie statt. Der Workshop steht unter der Überschrift „Verschwindet der Arbeitsmarkt im Netz? Online-Recruiting – Berichte über Erfahrungen und Potenziale“. Themen sind u.a. eine Bestandsaufnahme über den Einsatz des Internet im HR-Bereich, die Nutzung von Sozialen Netzwerken, Twitter u.a. Kommunikationswegen im Rahmen der Personalsuche heute und in Zukunft sowie die Präsentation praktischer Beispiele und Erfahrungen. Dr. Christine von Hauch, Rechtsanwältin im Kölner Büro von BridgehouseLaw, hält dabei einen Vortrag zu dem Thema "Legale Aspekte einer Online-Profil-Gesellschaft". Weitere Informationen zu der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.




Dritter AmCham Business Day in Atlanta:

Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten über transatlantische Beziehungen

US-German Internship Program wird drei Jahre alt

Atlanta, Georgia, U.S.A., 01. November 2011 AmCham Germany und BridgehouseLaw Rueckel & Bolthausen luden am 1. November zum dritten AmCham Business Day in Atlanta, USA ein. Vertreter von führenden deutschen, amerikanischen und multinationalen Firmen wie z.B. Kühne +Nagel, Porsche und AGCO Corporation trafen mit Experten von amerikanischen Universitäten zu einem Erfahrungsaustausch über transatlantische Wirtschafsbeziehungen im Kontext globaler Herausforderungen. Die Frage, wie nachhaltiges Wachstum erreicht werden kann, stand dabei im Vordergrund. Die Krise der öffentlichen Haushalte und der Finanzmärkte wirkt wachstumshemmend auf die Wirtschaften in Europa und in den USA. Der daraus resultierende Einfluss auf Vertrauen, Zinsen und damit auf die Investitionstätigkeiten sowie das Konsumverhalten bleibt ein Risikofaktor für die Wirtschaft. Die USA und Europa stehen vor neuen Herausforderungen, die sie gemeinsam meistern können. Durch eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA können in der aktuellen Haushalts- und Finanzkrise notwendige Wachstumsimpulse gegeben werden.

In der Podiumsdiskussion zum Thema sprachen:

- Friedrich Merz, Partner bei Mayer Brown LLP und Vorsitzender der Atlantik Brücke,

- Prof. Dr. Markus C. Kerber, TU Berlin,

- Rüdiger Lentz, Direktor der German-American Heritage Foundation, ehemaliger Korrespondent des Spiegels und Gründungsmitglied des German-American Business Council,

- Martin H. Richenhagen, Chairman, President und Chief Executive Officer der AGCO Corporation und

- Jeffery Rosensweig, Director des Global Perspectives Program an der Goizuetta Business School der Emory University

Peter Fischer, Abteilungsleiter der Wirtschafts- und Wissenschaftsabteilung der Deutschen Botschaft in Washington, DC sprach über deutsch-amerikanische Wirtschaftsbeziehungen sowie den Jugendaustausch.

Grußworte von Fred B. Irwin, Präsident von AmCham Germany, und Dr. Christoph Rückel, Rechtsanwalt und Sprecher der BridgehouseLaw Gruppe, rundeten das Programm ab.

Impressionen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Launch des US-German Internship Programm 2012

Mit dem AmCham Business Day wurde auch die dritte Runde des US-German Internship Programms eingeläutet. Das Programm wurde 2009 von AmCham Germany und BridgehouseLaw ins Leben gerufen. Das Ziel ist das Vernetzen von amerikanischen Studenten mit deutschen Firmen vor der Hintergrund ein positives Deutschlandbild bei der zukünftigen Führungsgeneration in den USA zu schaffen. Seit der Gründung haben 40 Studenten aus Region rund um Atlanta an dem Programm teilgenommen.

Mehr Informationen zum US-German Internship Programm finden Sie hier:

http://www.amchaminternship.org/

Mit etwa 3.000 Mitgliedern ist AmCham Germany die größte bilaterale Wirtschaftsvereinigung in Europa. Die Kammer versteht sich als Kommunikationsbrücke zu Investoren in den Vereinigten Staaten. Die Förderung der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland stehen im Vordergrund.



3rd Annual AmCham Business Day — Global Changes - Transatlantic Challenges

How poltical uprising and financial turmoil impact Euro-American business relations


At
lanta, November 1, 2011 — American Chamber of Commerce in Germany e.V. and BridgehouseLaw would like to invite you to our 3rd Annual AmCham Business Day.

Tuesday, November 1, 2011 at 2pm
Goizueta Business School - Emory University
1300 Clifton Road
Atlanta, GA 30322

2pm – 5pm


Introduction:

Fred Irwin - President AmCham Germany

Speech:

Keyfactors for sustainable growth on both sides of the Atlantik

Dr. Marcus C. Schmidt – Director North America, Germany Trade and Invest

Panelists:

Friedrich Merz – Chairman, Atlantik-Brücke e.V., Berlin

Prof. Dr. Markus C. Kerber – Professor at the Berlin Technology University

Martin Richenhagen – Chairman, President and Chief Executive Officer of AGCO Corporation, Atlanta

Rüdiger Lentz – German-American Heritage Foundation of the USA, Washington, DC

Prof. Jeffrey A. Rosensweig – Director, Global Perspectives Program, Goizueta Business School, Emory University, Atlanta


5pm – 8:30pm

Cocktail Reception & Dinner with Intern Presentation


Keynote Speech:

Peter Fischer – Minister, Head of Economics and Science Department of the Embassy of the Federal Republic of Germany in Washington, DC


Presentation
of Internship Program with live report from students


Presentation of Westbrook Endowed Fund Scholarship honoring Mrs. Viola Westbrook – Department of German Studies, Emory University

Sponsored By:

Frankfurt Rhine Main Corp.

NRWInvest Germany

BridgehouseLaw

BridgehouseTax

Germany Trade & Invest

INVEST IN BAVARIA - Bavarian Ministry of Economic Affairs,Infrastructure, Transport and Technology

Kuehne + Nagel

Consulate General of the Federal Republic of Germany Atlanta

German American Chamber of Commerce Atlanta

Porsche Cars North America, Inc.

Habif, Arogeti & Wynne, LLP

Holz Creative

Global Secutive LLC

Supported By:

Atlantik Brücke e.V.

Emory University – Department of German Studies

Consulate General of the Federal Republic of Germany Atlanta

Georgia Department of Economic Development

Goethe-Zentrum Atlanta

Metro Atlanta Chamber

World Affairs Council of Atlanta

Attending Universities

Emory University – Goizueta Business School

Georgia Institute of Technology

Georgia State University

Kennesaw State University

Morehouse College

North Georgia College & State University

UNC Charlotte

University of Georgia

ColumbusState University


For more information please contact: Kathleen Darmstadt, T +1 404 885 5221, kathleen.darmstadt(at)bridgehouselaw.us, and see here.


TÜV Rheinland-Seminar “BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”

Berlin, 20. Oktober 2011 – Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit, über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


10. IT-Sicherheitstag NRW — Unternehmenswerte strategisch sichern

Hagen, 19. Oktober 2011Am 19.10.2011 findet in der IHK Hagen der 10. IT-Sicherheitstag NRW statt. Schwerpunkt des IT-Sicherheitstages ist dabei in diesem Jahr die Frage, welche Rolle IT-Sicherheit spielt, um Unternehmenswerte strategisch zu sichern. Themen sind u.a. Fragen der Informationssicherheit und IT-Service-Management, die Überwachung von Internet und E-Mail und die IT-Sicherheit in der Produktion. Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne, hält dabei einen Vortrag zu dem Thema "Mittelstand in der Compliance-Falle?". Weitere Informationen zu der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Green Card-Lotterie – DV 2013

Durch die Green Card-Lotterie (“Diversity Visa Program”) werden jährlich 50.000 „Diversity Visa“ (DV) im Wege einer Verlosung vergeben. Aus sämtlichen Bewerbern, die bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen und aus Ländern mit einer niedrigeren Einwanderquote stammen, werden die Gewinner ausgewählt. Diese sind berechtigt, in den USA zu leben und zu arbeiten.

Bewerber dieser Green Card-Lotterie werden anfänglich durch eine computergesteuerte Ziehung ausgewählt. Die Einwanderungsvisa werden auf sechs verschiedene Weltregionen verteilt, wobei die Hauptanzahl der Visa auf die Region verteilt wird, die nur über eine niedrige Anzahl an US-Einwanderern verfügt. Länder, aus denen während der vergangenen fünf Jahre mehr als 50.000 Einwanderer in die USA gezogen sind, werden von dieser Lotterie ausgeschlossen.

Sofern der Antragsteller mit seiner Bewerbung in der Green Card-Lotterie erfolgreich ist, kann er in die USA einreisen und das zunächst erteilte Einwanderungsvisum in eine Green Card umtauschen. Diese wird von der US-Einwanderungsbehörde („U.S. Citizenship and Immigration Services“) erteilt. Sofern sich der Gewinner bereits in den USA aufhält, kann er direkt eine Green Card von der Einwanderungsbehörde erhalten, ohne dass er die USA verlassen muss.

BridgehouseLaw bietet umfassende Beratung bei der Teilnahme an der Green Card-Lotterie an, die am 4. Oktober 2011 beginnt. Das Fristende für Bewerbungen der Green Card-Lotterie für 2013 ist der 5. November 2011. Die englischsprachige Fassung der Anleitung für die 2013 Green Card-Lotterie ist im PDF-Format unter http://travel.state.gov/pdf/DV_2013_instructions.pdf verfügbar.


Exihibition at the German-American Heritage Museum

Washington, September 15 - November 11, 2011 — The German-American Heritage Museum of the USA proudly presents an exhibit about Rolf Kauka's FIX & FOXI from September 15 - November 15, 2011.


BridgehouseLaw berät MEDIA BROADCAST beim Aufbau des bundesweiten Digitalradio-Sendernetzes

Köln, 26. Juli 2011 – MEDIA BROADCAST, Europas größter Full-Service-Provider der Rundfunk- und Medienbranche, beginnt mit dem Aufbau des Digitalradio-Sendernetzes in Deutschland.


Das innovative Sendernetz ermöglicht erstmals den bundesweiten Empfang digitaler Radioinhalte und leistet mit attraktiven Mehrwertdiensten einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung des Hörfunks im digitalen Zeitalter. Der Start des neuen Digitalradio-Angebotes ist zum 1. August 2011 geplant.


Die erste Ausbaustufe umfasst 27 Senderstandorte im gesamten Bundesgebiet und sorgt dafür, dass zum Start bereits 38 Millionen Hörer per Indoorempfang sowie rund 50 Prozent der Bundesautobahnen per Mobilempfang mit Digitalradio versorgt werden. Erstmalig ist es damit möglich, sowohl Inhalte privater und öffentlicher-rechtlicher Rundfunkanbieter als auch innovative Daten- und Telemediendienste über ein digitales Sendernetz bundesweit auszustrahlen. Zehn private Hörfunkprogramme, Media Broadcast sowie die öffentlich-rechtlichen Programm Deutschlandfunk, Deutschlandradio und D-Radio Wissen erhielten von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland die entsprechende medienrechtliche Zuweisung.

BridgehouseLaw hat Media Broadcast bei der Konzeption und Ausarbeitung der Verträge mit den verschiedenen Rundfunkanbietern zum Aufbau und Betrieb des digitalen Sendernetzes beraten und das Unternehmen in den Vertragsverhandlungen juristisch federführend begleitet. Die Beratung erfolgte durch Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner bei BridgehouseLaw und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm). Ihre vielfältige Kompetenz und Erfahrung im Rahmen zahlreicher Projekte für Mandanten aus dem telekommunikationsrechtlichen und technologischen Umfeld, waren von großer Bedeutung für den Erfolg des Projekts. Dabei kam es entscheidend darauf an, die TK-  IT- und rundfunkrechtlichen Aspekte des Projekts mit den Rundunk- und Diensteanbietern zu bündeln und auf eine einheitliche vertragliche Grundlage zu stellen. „Die Möglichkeit, durch das Digital Radiosendernetz sowohl klassischen Rundfunk als auch innovative Mehrwertdienste über ein bundesweites terrestrisches Sendernetz zu erbringen, ist ein Paradebeispiel für die zunehmende Konvergenz der Medien. Ergebnis ist nicht nur aus technischer Sicht eine echte Innvotation. Auch aus rechtlicher Sicht wurden durch die im Zusammenhang mit dem Projekt aufgeworfenen IT- und medienrechtlichen Fragestellungen juristisches Neuland betreten“, so Klaus M. Brisch.

Vor diesem Hintergrund war es von besonderer Bedeutung, dass es BridgehouseLaw aufgrund der mehrjährigen Zusammenarbeit mit Media Broadcast möglich war, die historischen Hintergründe und die teilweise schon bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen Media Broadcast und verschiedenen Radioprogrammveranstaltern zielführend in die Verhandlungen einfließen zu lassen.

Der jetzt erfolgte Startschuss für das neue Digitalradio ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Radioveranstaltern welche die Unterstützung durch die Automobil- und Endgeräteindustrie findet. Der  außerordentlich hohe Rückhalt in der Politik und die jüngst erfolgte Freigabe der Digitalradio-Mittel durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben den Prozess sehr unterstützt. Der Mehrwert des neuen Digitalradios besteht in seiner ausgezeichneten Audioqualität, den hervorragenden Empfangseigenschaften sowie einem attraktiven Programm- und Diensteangebot. Ein rascher und nachhaltiger Erfolg des neuen Digitalradios ist daher nunmehr in Reichweite und wird von allen Beteiligten mit hohem Engagement angestrebt.


Berater MEDIA BROADCAST GmbH

BridgehouseLaw (Köln): Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA); Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm)

Inhouse (Bonn): Rechtsanwalt Dirk Petri

Hintergrund

MEDIA BROADCAST ist Europas größter Full-Service-Provider der Rundfunk- und Medienbranche. Im Kerngeschäft projektiert, errichtet und betreibt das Unternehmen national und weltweit multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Hörfunk, basierend auf modernen Sender-, Leitungs- und Satellitennetzwerken. Als Tochterunternehmen der TDF Group betreut MEDIA BROADCAST rund 850 nationale und 110 internationale Kunden. Das Portfolio umfasst nahezu alle Services der Prozesskette im Rundfunk, von der Produktion über das Content Management bis zur Aussendung.

BridgehouseLaw ist für MEDIA BROADCAST regelmäßig in unterschiedlichen Bereichen des Informations- und Telekommunikationsrechts tätig und berät im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht mit mehr als 25 Berufsträgern an den Standorten Atlanta (USA), Köln und München. Erweitert wird die internationale Mittelstandsberatung an den drei Standorten durch wirtschaftsrechtlich ausgerichtet Kanzleien in der BridgehouseLaw Alliance mit Partnerkanzleien in London, Paris und Saudi-Arabien (Riyadh, Jeddah und Al Khobar), welche durch weitere renommierte Partnerkanzleien in den Wirtschaftszentren von Europa und Asien ergänzt werden.

Pressekontakt

Dagmar Metzger
Geschäftsführerin – wordstadt GmbH

info(at)wordstatt.de
+49 (0) 89-3 57 75 79-0


Klaus M. Brisch, LL.M. (USA)
Managing Partner – Bridgehouselaw Cologne

klaus.brisch(at)bridgehouselaw.de

+49 (221) 53 40 98 − 20


BridgehouseLaw veranstaltet Botschafterkonferenz

"Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten in und mit den Ländern des westlichen Balkans"

Köln, 28. September 2011 — Warum findet in Köln eine Botschafterkonferenz zum Thema „Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten in und mit den Ländern des westlichen Balkans“ statt? Ziel ist es, gemeinsam mit den in Deutschland akkreditierten Botschaftern dieser Staaten herauszuarbeiten, welche politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in den Staaten der Region bereits im Vorfeld des EU-Beitritts erkennbar sind und welche konkreten Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten sich daraus für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ergeben. Als bevölkerungsreichstes deutsches Bundesland mit einer starken Wirtschaft verfügt Nordrhein-Westfalen über enormes Potenzial, das bei der weiteren Entwicklung und wirtschaftlichen Stabilisierung des Westlichen Balkans für beide Seiten gewinnbringend aktiviert werden könnte. Mit der Kölner Botschafterkonferenz am 28.9.2011 soll Bewusstsein für dieses Potenzial geschaffen werden.

Initiiert wurde der Gedanke einer Kölner Botschaftskonferenz zu diesem Thema von dem österreichischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Dr. Ralph Scheide. Das dankenswerte österreichische Engagement ergibt sich aus der besonderen historischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbundenheit Österreichs mit dem Westlichen Balkan. Die österreichische Außenpolitik sieht sich vor diesem Hintergrund als Anwalt der kontinuierlichen Heranführung der Staaten des Westlichen Balkans an die Europäische Union – ebenso wie die österreichische Außenwirtschaft, die in allen Staaten des Westlichen Balkan zu den führenden Investoren zählt.

An der Konferenz nehmen neben

  • S.E. Dr. Ralph Scheide, Botschafter der Republik Österreich,
folgende Botschafter der Region teil:
  • S.E. Valter Ibrahimi, Botschafter der Republik Albanien
  • S.E. Tomislav Limov, Botschafter der Republik Bosnien und Herzegowina
  • S.E. Dr. Vilson Mirdita, Botschafter der Republik Kosovo
  • S.E. Dr. Miro Kovac, Botschafter der Republik Kroatien
  • I.E. Kornelija Utevska-Gligorovska, Botschafterin der Republik Mazedonien
  • S.E Vladimir Radulovic, Botschafter von Montenegro
  • S.E. Dr. Ivo Viskovic, Botschafter der Republik Serbien

Staatsminister Hoyer aus dem Auswärtigen Amt wird in die Thematik einführen und der österreichische Unternehmer Hans Roth, Vorstandsvorsitzender der Saubermacher Dienstleistungs AG, wird von seinen Erfahrungen in den Ländern des westlichen Balkans berichten.

Organisiert wird die Konferenz von der Kölner Rechtanwaltskanzlei BridgehouseLaw, der Kölner Steuerberatungsgesellschaft Bridgehouse Tax und ihren österreichischen Partnern, der Wiener Wirtschaftssozietät Tonninger, Schermaier, Riegler & Maierhofer und der Wiener Steuerberatungsgesellschaft Heller Consult, welche alle gemeinsam in der Business Bridge Austria and Germany Unternehmen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen beraten. Unterstützt wird die Konferenz durch die österreichische Botschaft, die Austrian Business Agency und der österreichischen Handelsdelegation Advantage Austria.


USA VISA and Business Travel Workshop


München, 25. Juli 2011 — Die IHK für München und Oberbayern veranstaltet am 25.07.2011 zusammen mit dem US-Generalkonsulat in München eine Informationsveranstaltung zum Thema "US-Visa und -Geschäftsreisen". Sebastian Meis, Anwalt in unserem Atlanta Büro, wird einen einstündigen Vortrag zu den unterschiedlichen US-Visumskategorien halten. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung teilweise in englischer Sprache stattfindet und die Teilnehmerzahl auf Grund der Platzkapazität begrenzt ist. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Das Programm zur Veranstaltung und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Veröffentlichung "Die Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen in der aktuellen Rechtsentwicklung"


Köln, Juli 2011 — Das Jahrbuch Franchising 2011 mit mehr als 20 Fachbeiträgen ist erschienen. Das wissenschaftliche Werk, dessen Gesamt-Herausgeber der DFV ist, vermittelt tiefgehende Erkenntnisse zu neuesten Entwicklungen unter anderem in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht und Internationales. Rechtsanwalt Dr. Reif, Managing Partner unseres Kölner Büros, ist Mitautor und zeichnet verantwortlich für den Bereich Widerrufsbelehrung. Das Buch kann über den Deutschen Franchiseverband unter dem Link http://www.franchiseverband.com/Jahrbuch-Franchising.147.0.html bezogen werden und kostet € 54,-


Luncheon with Dr. Peter Ammon, State Secretary of the Federal Foreign Office


Berlin, July 4, 2011 — Dr. Christoph Rückel, Senior Advisor of AmCham Germany and Senior Partner of BridgehouseLaw Atlanta, participated in a luncheon by AmCham President Fred Irwin for Dr. Peter Ammon, State Secetary of the Federal Foreign Office, who will be the next German ambassador to the United States of America.

Participants among others:

  • Staatsekretär Dr. Peter Ammon, Auswärtiges Amt, Berlin
  • Ph. D. Melinda Crane, Chief Political Correspondent, Deutsche Welle TV, Berlin
  • Jim A. Eaton, Vice President Animal Health Germany, Austria, Switzerland, Pfizer Deutschland GmbH, Berlin
  • Ph. D. Gary Geipel, Director Corporate Affairs, Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe
  • Fred B. Irwin, President AmCham Germany, Vice Chairman Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt a.M.
  • Ambassador John C. Kornblum, Senior Counselor Noerr LLP, Berlin
  • Dr. Dierk Müller, General Manager American Chamber of Commerce in Germany e.V., Frankfurt a.M.
  • Julia Pollok, M.A. Manager, Government Relations Leiterin Regierungsbeziehungen, American Chamber of Commerce in Germany e.V., Berlin
  • Dr. jur. Christoph Rückel, Senior Advisor AmCham Germany, Senior Partner BridgehouseLaw Atlanta Rueckel & Bolthausen LLC, Atlanta



Veröffentlichung "'Like Button' von Facebook" in der Zeitschrift "Datenschutz-Berater"


Köln, Juni 2011 — Durch das Klicken des "Like Buttons" kann der Besucher sein Facebook-Profil mit Inhalten der Webseite verlinken. Webseitenbetreiber können damit die Facebook-Infrastruktur nutzen, um effizient und kostengünstig auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Diesem wirtschaftlichen Nutzen steht jedoch die Frage gegenüber, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben der Webseitenbetreiber bei der Einbindung dieses Tools beachten muss.

Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich Dr. Philip Laue, LLM. (Stockholm) in einem Beitrag für den "Datenschutz-Berater", der im Juniheft der Zeitschrift erschienen ist. Weiter Informationen erhalten Sie hier.


AmCham Germany Internship Programm 2011


Frankfurt, May 2011 — BridgehouseLaw as one of the initiators of the Internship Program is grateful and thanked AmCham and all of the host companies that with their help in 2011 now over 20 US students are working as interns in Germany.

BridgehouseLaw Managing Partner Oliver Bolthausen thanked the supporters of the program and welcomed the interns on May 17th in Frankfurt at the offices of Frankfurt Rhein Main - see photos.

    



Dr. Christoph Rueckel, BridgehouseLaw Atlanta and Munich Partner was expressively thanked by the student representatives, the AmCham and the US Consulates in Germany for initiating this program being part of the transatlantic dialog. Further information about the Internship Program and the host companies you may find here.



Celebration of the Independence of the USA at the U.S. Consulate General


Munich, July 1, 2011The managing partners of BridgehouseLaw Atlanta and Munich, Dr. Christoph Rückel and Oliver Bolthausen, participated amongst a few hundred guests in the Celebration of the Independence of the United States of America at the U. S. Consulate General in Munich on Friday, July 1st, 2011.

The BridgehouseLaw Atlanta office was one of the proud sponsors of this event.


TÜV Rheinland-Seminar “BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”

Hamburg, 12. Mai 2011 – Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit, über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


BridgehouseLaw organisiert Wirtschaftskonferenz mit Regierungsvertretern in Saudi-Arabien

Riyad, Oktober 2010 — Anfang Oktober 2010 organisierte das Team von BridgehouseLaw in Zusammenarbeit mit der DAFG (Deutsch Arabische Freundschaftsgesellschaft e.V.)   und VBW (Vereinigung der Bay Wirtschaft) für eine deutsche Wirtschaftsdelegation ein B2B Meeting in Saudi Arabien (Riyad). Dies erfolgte im Rahmen des Besuchs der Bay. Staatsministerin, Frau Emilia Müller. BridgehouseLaw hat zum Empfang der deutschen Delegation mehr als 25 saudische Unternehmen – aus vergleichbaren Industrien – empfangen. Es handelt sich hierbei um nationale und internationale saudische Mandanten, die BridgehouseLaw zusammen mit dem saudischen Partnerbüro (The Legal Solutions House) betreuen und welche Interesse an dem Ausbau der Handelsbeziehungen mit Deutschland haben.  BridgehouseLaw`s Allianzpartner (Legal Solution Haus), die u.a. auch das Königshaus in Saudi Arabien beraten, luden zudem S.K.H. Kronprinz Prinz Mohammed bin Naher Bin Saud Bin Abdul Aziz ein, der die deutsche Wirtschaftsdelegation empfangen hat.  Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, unmittelbar miteinander in Kontakt zu treten und einen Erfahrungsaustauch zu beginnen (siehe auch Foto). BrideghouseLaw plant nach diesem Erfolg nunmehr einen Gegenbesuch in Deutschland.



Botschafter a.D. Fritjof von Nordenskjöld verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw

Köln , 10. Januar 2011 - BridgehouseLaw wächst weiter und hat in ihrer Kölner Niederlassung einen neuen hochkarätigen Kollegen bekommen.

Rechtsanwalt Fritjof von Nordenskjöld, u.a. ehemaliger Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Paris und Rom, Gesandter in Washington, langjähriger persönlicher Referent von Hans-Dietrich Genscher sowie Leiter der Zentralabteilung des Auswärtigen Amtes, verstärkt als ab sofort das Kölner Büro. „Fritjof von Nordenskjöld wird sich vor allem um unsere internationalen Mandanten bei deren grenzüberschreitenden Tätigkeiten, insbesondere in den USA, Frankreich sowie Italien kümmern. Gemeinsam mit unseren Kollegen in München und Atlanta, berät er die Kanzlei bei sämtlichen Fragen in diesem Zusammenhang“, erklären Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Köln auf die künftige Zusammenarbeit. „Wir freuen uns sehr mit von Nordenskjöld auch für unsere Arbitration und Mediation Praxis einen weiteren international geprägten Kollegen gewinnen zu können, seine Ländererfahrungen als deutscher Botschafter sind bei internationalen Streitigkeiten und Schlichtungen äußerst wertvoll“, betont Oliver Bolthausen, Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Munich.

Rechtsanwalt Fritjof von Nordenskjöld war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und einigen Jahren in einer Münchner Kanzlei 33 Jahre in diversen Funktionen im Auswärtigen Amt tätig. Wichtige Stationen seiner Karriere waren unter anderem: persönlicher Referent von Hans-Dietrich Genscher (1979-1982), Leitung des Parlaments- und Kabinettsreferats (1985-1988), Ständiger Vertreter des Botschafters in der Botschaft in Washington (1990-1994), Leitung der Zentralabteilung des Auswärtigem Amtes (1994-1998) sowie Botschafter in die Botschaften Rom (1998-2001) und Paris (2001-2004). Zuletzt leitete von Nordenskjöld die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. in Berlin als geschäftsführender stellvertretender Präsident.


Lunchtime Seminar "Managing Challenges of Expanding your Business to Europe"


San Francisco, 16. Juni 2011Investments in Germany are gathering more and more momentum and the business climate index shows Germany as a highly competitive place to do business. This is especially true for the state of Bavaria which combines Germany’s most innovative industry, the highest purchasing power in Germany, renowned partners in academics and research with outstanding quality of life.

This lunch seminar will provide information on what Bavaria has to offer to U.S. companies as well as expert advice on how to set up and grow your business in Germany. Case studies will showcase the steps and issues of setting up a business as well as first-hand experience.

Jörg Kemkes, Managing Partner of BridgehouseTax, will discuss together with Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner of BridgehouseLaw Cologne, and Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner of BridgehouseLaw Munich, Challenges in taxation, IPR and licensing issues and the legal German Framework. Further information you may find here.


Compliance Workshop: Transatlantische Risiken für den Mittelstand — Von der Prävention bis zum Krisenmanagement (AmCham Germany)


München, 10. Mai 2011 — Erfahrene Praktiker aus Deutschland und den USA referieren in diesem Compliance Workshop im ausgiebigen Dialog mit den Teilnehmern. Angesichts der zunehmenden Kontrolle der US-Aufsichtsbehörden auch über deutsche mittelständische Unternehmen werden kostensparende und wirksame Präventionsmaßnahmen im Rahmen deutsch-amerikanischer Compliance Programme vorgestellt.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung zur Veranstaltung, die BridgehouseLaw gemeinsam mit der American Chamber of Commerce in Germany und der amerikanische Kanzlei Akin Gump Strauss Hauer & Feld LLP ausrichtet, finden Sie hier.

Unter unserer Rubrik "Download" haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich die aktuellen Dokumente zur Veranstaltung herunterzuladen.



Unternehmerfrühstück "Revolution 2.0 — Chancen und Risiken der sozialen Medien für Unternehmen"


Köln, 05. Mai 2011 — Die sozialen Medien wie Facebook, Twitter, YouTUbe und Co. werden Unternehmen beeinflussen und die Gesellschaft verändern. Um in diese komplexe und interessante Thematik einen Einstieg zu gewähren, veranstaltet BridgehouseLaw gemeinsam mit der Strategieberatung VALORESS ein Unternehmerfrühstück unter dem Thema "Revolution 2.0 — Chancen und Risiken der sozialen Medien für Unternehmen" in den Räumlichkeiten von  VALORESS. Die Rechtsanwälte Klaus M. Brisch, LL.M. (USA) und Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) werden dabei die rechtlichen Fragestellungen diskutieren.



Unternehmertreffen im Schloss Eulenbroich "Netzwerke(r) netzwerken"


Rösrath, 03. Mai 2011 — Rund 10 regionale und überregionale Netzwerke, mit bis zu 250 Unternehmern vom Handwerksbetrieb bis hin zum Großkonzern, werden am 03. Mai 2011 unter dem Motto Netzwerke(r) netzwerkenzum II. Unternehmertreffen Schloss Eulenbroich in Rösrath erwartet.

Neben Präsentationsmöglichkeiten für die Netzwerke und spannenden Fachvorträgen für KMU zu verschiedenen Themen wie z.B. aus den Bereichen „Unternehmenskultur“, „Erfolgsfaktoren“, „Social Media/Online Marketing“, etc., haben auch die Unternehmen die Möglichkeit, an Plakatständen und in Form einer Kurzpräsentation im Medienraum von Schloss Eulenbroich ihr Unternehmen zu präsentieren.

Ziel ist es eine Plattform zu schaffen, bei der verschiedene Netzwerke der Region die Chancen haben, die Interessen der Netzwerke untereinander auszutauschen und deren Mitglieder kennenzulernen. Gleichzeitig unterstützt das Treffen den Aufbau einer stärkeren Bindung unter den (über-)regionalen Unternehmen und fördert die Erweiterung des persönlichen Netzwerks der einzelnen Unternehmer.

Im Rahmen der Veranstaltung werden von BridgehouseLaw die Rechtsanwälte Dr. Mathias Reif und Klaus M. Brisch, LL.M. (USA) einen Vortrag zu dem Thema "Vertriebswege für KMU's — Vermeidung rechtlicher Stolpersteine" halten. Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


Rechtliche Rahmenbedingungen im Saudi-Arabien-Geschäft – Eine Herausforderung für bayerische Unternehmen

München, 14. April 2011 — BridgehouseLaw und die IHK-München halten am 14. April 2011 ein ganztägiges Seminars zum Thema „Doing Business in Saudi Arabien“. BridgehouseLaw wird hierbei u.a. vom saudischen Justizministerium und dem „Board of Grievances“ (Diwan–Al-Mazalem) unterstützt.

In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit in Saudi Arabien dargestellt, saudische Anwälte und Richter werden nebst den deutschen Experten von BridgehouseLaw vortragen und zur Diskussion zur Verfügung stehen.

Saudi Arabien als größte Volkswirtschaft der arabischen Welt bietet für deutsche Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte einen höchst attraktiven, aber nicht leicht zu erschließenden Markt. Weitere Informationen zu der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


e-Marketingday Rheinland — Fachtagung zum Online-Marketing für KMU

Köln, 6. April 2011 Das Internet und seine elektronischen Vertriebs- und Vermarktungsmöglichkeiten sind heute in der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Dies erfordert auch bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs) die Wahl der richtigen Onlinemarketingstrategie. Wie sieht dabei die richtige Auswahl der Onlinemarketinginstrumente für KMUs aus? Welche Trends sind für den Mittelstand interessant? Was sollten Unternehmen für die eigene Onlinevermarktung unbedingt tun und was ist dabei rechtlich zu berücksichtigten? Um diese Themen dreht sich die Fachtagung der Industrie- und Handelskammern im Rheinlandin Zusammenarbeit mit Onlinemarketingexperten. Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner des Kölner Büros von BridgehouseLaw, wird sich dabei im Rahmen eines Workshops mit den Grenzen und Stolpersteinen des Direktmarketings beschäftigen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.


7. GSE-Managementkreis im Königshof in Bonn

Bonn, 31. März bis 1. April 2011 – Ende März trifft sich der 7. Guide Share Europe (GSE)-Managementkreis im Königshof in Bonn. Themen der Veranstaltung sind neben Fragen des Softwareeinsatzes im IBM-Umfeld auch rechtliche  Fragestellungen. Dazu hält am 31. März Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Köln, einen Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes, insbesondere auf EU-Ebene. Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm), ebenfalls aus unserem Kölner Büro, wird am 1. April über die Einsatzmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen Personalausweises referieren. Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.


Lunchtime Workshop "Your Bridge to Europe — Doing business in Germany" der German American Business Association (GABA)

Palo Alto, 23. März 2011 - Der deutsche Geschäftsklimaindex steigt beständig. Entgegen früheren Prognosen hat sich Deutschland zu einem idealen Startpunkt entwickelt, um als amerikanisches Unternehmen auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen. Der Workshop soll amerikanischen Unternehmen helfen, ihre Geschäfte nach Europa zu erweitern indem die deutsch-amerikanischen Geschäftsbeziehungen gestärkt werden. Ziel muss es dabei stets sein, Marktanteile in Europa hinzuzugewinnen indem eine stabile Brücke von den USA zum europäischen Markt gebaut wird. 

Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw München, und Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Köln, werden gemeinsam mit Jörg Kemkes, Managing Partner von BridgehouseTax, mit den Teilnehmern u.a mögliche Gesellschaftsformen für Unternehmensgründungen in Deutschland, die Grundzüge des deutschen Steuersystems, arbeitsrechtliche Fragen und die Anforderungen an die Compliance von Unternehmen in Deutschland diskutieren. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


Seminar "Investor Relations vor neuen Herausforderungen – Social Media, Online-Hauptversammlung und CSR-Reporting 

Frankfurt, 22. März 2011 — Das Deutsche Akteninsitiut lädt zum Seminar "Investor Relations vor neuen Herausforderungen — Social Media, Online- Hauptversammlung und CSR-Reporting" ein. Im Rahmen des Seminars  häl Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) aus unserem Kölner Büro einen Vortrag zu den Chancen und Risiken von Social Media im kapitalmarkrechtlichen Umfeld. Dabei werden u.a. Fragen der Ad-hoc-Mitteilungen per Social Media ebenso angesprochen wie Haftungsfragen beim Einsatz von Social Media im kapitalmarktrechtlichen Umfeld. Das Programm der Veranstaltung und Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.



TÜV Rheinland-Seminar “IT-Security-Beauftragter”

Köln, 15. März 2011 - Viren, Datendiebstahl, Hackerattacken und die Angst vor dem Ausfall der IT-Systeme haben die Sensibilität der Verantwortlichen in Sachen IT-Sicherheit erhöht. Doch nur wenige Unternehmen verfügen über das notwendige Know-how.

Aus diesem Grund vermittelt das Seminar der TÜV Rheinland Akademie fundiertes Fachwissen, mit dem IT-Security-Beauftragte den professionellen Schutz der IT gewährleisten. Die Teilnehmer lernen IT-Sicherheit aus verschiedensten Perspektiven kennen: Datensicherheit und Datenschutz, physische Sicherheit, Kryptographie, Netzsicherheit, PKI, Computersicherheit und organisatorische Sicherheit.

Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Köln, und Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) geben im Rahmen dieses Seminars einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Datensicherheit. Sie beschäftigen sich u.a. mit den Themen der IT-Sicherheit, dem Outsourcing und der Verantwortlichkeit von Unternehmen, Fragen des Schutzes und des Umgangs mit personenbezogenen Daten, der Revisionssicherheit durch elektronische Signaturen sowie mit Rechtsfragen von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


AmCham Germany zu US-EU Handelsbeziehungen — Abschaffung von Zolltarifen im transatlantischen Handel bringt Wachstum

Frankfurt, 08. Februar 2011 - Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany, kurz "AmCham Germany") fordert die Abschaffung von Zolltarifen im transatlantischen Handel. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den USA und Europa ist zentraler Schlüssel für nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Der Abbau von Zolltarifen kann die bilateralen Beziehungen stärken und neue Exportpotentiale erschließen. Eine ausführliche Pressemitteilung der AmCham zu diesem Thema finden Sie hier.


Seminar "E-Discovery und Datenschutz - Erfahrungen aus der Praxis" am 14. März in Stuttgart

In Zeiten globalisierter Märkte sind international agierende Unternehmen verstärkt mit Rechtstreitigkeiten vor US-Gerichten und dabei insbesondere mit sog. E-Discovery-Verfahren konfrontiert. Im Rahmen dieses Verfahrens können Kläger und Beklagter von der Gegenseite die Vorlage umfassender elektronisch gespeicherter Informationen zu allen Tatsachen verlangen, die für den Prozess erheblich sein können. Umfasst E-Discovery dabei personenbezogene Daten, die in den Anwendungsbereich des BDSG fallen, sind Konflikte zwischen den weitreichenden Vorlagepflichten des US-Rechts und den Restriktionen des deutschen Datenschutzrechts vorprogrammiert.

Im Rahmen des Seminars sollen Sie in die Lage versetzt werden, die Wechselwirkungen von E-Discovery und Datenschutz richtig einzuschätzen, um ihnen durch eine angemessene Handlungsstrategie erfolgreich zu begegnen.

Anhand von Praxisbeispielen werden dabei Herr Rechtsanwalt Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw München, und Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. aus dem Kölner Büro den sich aus den Anforderungen von E-Discovery ergebenden Handlungsbedarf analysieren und Umsetzungsmöglichkeiten einer datenschutzkonformen Informationsbereitstellung aufgezeigen. Weitere Informationen zur Veranstaltungen sowie Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.



TÜV Rheinland-Seminar “BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”

Kön, 27. Januar 2011 – Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit, über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


Business Breakfast "Vertriebsrecht in der Praxis" am 19. Januar in Köln

Schwerpunkt des Business Breakfast sind die Incoterms 2010 sowie die Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen.

Incoterms 2010 – wichtige Änderungen im Vertriebsrecht zum Jahreswechsel

Die Incoterms enthalten Regelungen über die Rechte und Pflichten der Parteien -Importeure wie Exporteure- internationaler Liefergeschäfte, insbesondere zur Art und Weise der Lieferung und dazu, welche Partei die Transportkosten trägt. Zwar sind die Incoterms freiwillige Regeln. Es ist jedoch gängige Praxis, dass sie in internationalen Kaufverträgen und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug genommen werden. Die praktischen Anwendungsfälle sind also zahlreich – Grund genug für Sie, sich die Einzelheiten der Revision näher anzusehen. Die Incoterms 2010 werden im 3. Quartal 2010 veröffentlicht. Sie  erhalten einen Überblick über die für Sie relevanten Änderungen sowie Hilfestellungen bei der Anwendung der neuen Richtlinien.

Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen

Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen sind leider keine Seltenheit und führen häufig bei Beendigung der Vertragsverhältnisse zu rechtlichen Auseinandersetzungen der Parteien. Nicht nur der Ausgleichsanspruch ist dann ein Thema, sondern insbesondere auch, für welche Geschäfte dem Handelsvertreter möglicherweise noch Provisionen gebühren. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters unterliegt der Vertragsfreiheit, das heißt, die Vertragsparteien können individuelle Regelungen treffen. Solche Regelungen müssen dann aber schriftlich festgehalten werden. Aber auch andere Regelungen, die nicht schriftlich fixiert wurden und später schwer beweisbar sind, führen immer wieder zu nicht unerheblichen Nachzahlungen auf der Unternehmerseite. Es werden Ihnen daher praxisnah mögliche Fehlerquellen gezeigt und wie man diese vermeidet.

Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


AmCham Germany informs potential US investors about doing business in Germany at the 2nd Annual AmCham Business Day in Atlanta and kicks off second round of the US-German Internship Program

Twenty years after German reunification, the country has strengthened its position as one of the most interesting investment locations in Europe and the world. Since transatlantic business has always been one of the cornerstones of both German and US relations, the Second Annual AmCham Business Day took place on October 15, 2010 in Atlanta and provided potential investors from the US with information about doing business in Germany.

Different German cities and regions presented themselves and informed guests about their respective investment opportunities. Representatives from Bremen, Cologne, Frankfurt, Munich and Stuttgart discussed business opportunities in the regions as well as Europe as a whole. At the same time, US companies from the respective regions spoke about their experiences in successfully setting up their businesses in Germany.

Among others, Dr. Dierk Müller, General Manager of AmCham Germany, and Dr. Christoph Rückel, Senior Partner at BridgehousLaw in Atlanta, provided some welcome remarks before Prof. Dr. h.c. Horst Teltschik, Former National Security Adviser & Deputy Chief of Staff to Chancellor Helmut Kohl, gave a keynote speech about Germany and its Business Centers twenty years after German unity. His speech was followed by a panel discussion related to the topic.



In addition to the presentations by the German regions, the Second Annual AmCham Business Day also honored the US-German Internship Program, which had been launched in 2009 and provided 17 students from the Atlanta region the opportunity to successfully complete internships for three months in Germany. The Second Annual AmCham Business Day was also the official kick-off for the second round of the program, which aims to continue to connect American students and German companies in the interest of mediating a positive view of Germany to the future leaders of the United States. Each young American who returns to the US will serve as an ambassador of German-American friendship.

The Second Annual AmCham Business Day was hosted by the American Chamber of Commerce in Germany and BridgehouseLaw Rueckel & Bolthausen


"Go (South-)West: Den Markt im Südosten der USA strategisch nutzen" - Seminar zur Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen aus der IT- und Medienbranche


IT, High Tech, Medien – Technik ohne Grenzen, Chancen für Unternehmen in Georgia, USA?

Kein Wirtschaftswachstum ohne IT-, High Tech- und Medien-Unternehmen diesseits und jenseits des Atlantiks. Lohnen sich aber Investitionen in den USA, insbesondere in Georgia?

Die USA – insbesondere der Bundesstaat Georgia – sind eine der weltweit größten Märkte. Sie pflegen einen intensiven industriellen Austausch mit den Mitgliedsländern der EU, Mittel- und Südamerika und Asien. Traditionell sind die unternehmerischen Beziehungen zwischen deutschen und amerikanischen Firmen herausragend, optimal vernetzt, dies schon über Jahrzehnte hinweg.. Das beiderseitige Investitionsvolumen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten beläuft sich auf rund eine Milliarde US-Dollar. Dadurch sind eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen worden.

Am 16. November 2010 lädt BridgehouseLaw gemeinsam mit City-Marketing Köln und Valoress und mit freundlicher Unterstützung von AmCham Germany, BridgehouseTax, der IHK Köln und der Stadt Köln zu einem Seminar zur Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen insbesondere aus der IT- und Medienbranche ein.

Den Teilnehmern werden die USA und vor allem der Bundesstaat Georgia als zentraler und profitabler Kernmarkt mit einem Kompetenzschwerpunkt im Bereich IT, High Tech und Medien präsentiert. Die einzelnen Präsentationen werden Sie mit den Fakten über die verschiedenen Branchenaspekte, unterschiedlichen Arten der Geschäftsführung sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


"Go (South-)West: Den Markt im Südosten der USA strategisch nutzen" - Seminar zur Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen aus der Energie- und Versorgungsbranche in Georgia

Die Vernetzung der Weltwirtschaft wirft die Frage auf, wo und ob sich Investitionen in bestimmten Regionen und Ländern auszahlen.

Die USA – insbesondere der Bundesstaat Georgia – sind eine der weltweit größten Märkte. Sie pflegen einen intensiven industriellen Austausch mit den Mitgliedsländern der EU, Mittel- und Südamerika und Asien. Traditionell sind die unternehmerischen Beziehungen zwischen deutschen und amerikanischen Firmen herausragend, optimal vernetzt, dies schon über Jahrzehnte hinweg. EU und USA bilden die weltweit mächtigsten Handelszentren. Das beiderseitige Investitionsvolumen zwischen Deutschland und den USA beläuft sich auf rund 1 Mrd. US-Dollar. Dadurch sind viele Arbeitsplätze geschaffen worden.

Am 15. November 2010 lädt BridgehouseLaw gemeinsam mit City-Marketing Köln und Valoress und mit freundlicher Unterstützung von AmCham Germany, BridgehouseTax, der IHK Köln und der Stadt Köln zu einem Seminar zur Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen insbesondere aus der Energie- und Versorgungswirtschaft ein. 

Den Teilnehmern werden die USA und vor allem der Bundesstaat Georgia als zentraler und profitabler Kernmarkt insbesondere auch in den Bereichen Energie- und Versorgungswirtschaft präsentiert. Die einzelnen Präsentationen werden Sie mit den Fakten über die verschiedenen Volkswirtschaften und unterschiedlichen Arten der Geschäftsführung sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


Green Card-Lotterie – DV 2012

Durch die Green Card-Lotterie (“Diversity Immigrant Visa Program”) werden jährlich 50.000 „Diversity Visa“ (DV) im Wege einer Verlosung vergeben, bei der aus sämtlichen Bewerbern, die bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen und aus Ländern mit einer niedriger Einwanderquote stammen, ausgewählt wird. Gewinner dieser Green Card-Lotterie sind berechtigt, in den USA zu leben und zu arbeiten.

Bewerber dieser Green Card-Lotterie werden anfänglich durch eine computergesteuerte Ziehung ausgewählt. Die Einwanderungsvisa werden auf sechs verschiedene Weltregionen verteilt, wobei die Hauptanzahl der Visa auf die Region verteilt wird, die nur über eine niedrige Anzahl an US-Einwanderern verfügt. Länder, aus denen mehr als 50.000 Einwanderer in die USA während der vergangenen fünf Jahre gezogen sind, werden von dieser Lotterie ausgeschlossen.

Sofern der Antragsteller mit seiner Bewerbung in der Green Card-Lotterie erfolgreich ist, kann er in die USA einreisen und das zunächst erteilte Einwanderungsvisum für eine Green Card eintauschen. Diese wird von der US-Einwanderungsbehörde („U.S. Citizenship and Immigration Services“) erteilt. Sofern sich der Gewinner bereits in den USA aufhält, kann er direkt eine Greencard von der Einwanderungsbehörde erhalten, ohne dass er die USA verlassen muss.

BridgehouseLaw leistet umfassende Beratung bei der Teilnahme an der Green Card-Lotterie, die am 5. Oktober 2010 beginnt. Das Fristende für Bewerbungen der Green Card-Lotterie für 2010 ist der 3. November 2010.


Informationsveranstaltung „IT-Projektmanagement“ am 17. November 2010 in der IHK Köln


Eine funktionstüchtige und zeitgemäße IT ist das Rückgrat für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die erfolgreiche Umsetzung von IT-Projekten ist daher zentraler Bestandteil unternehmerischen Handelns. Der Weg dorthin stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Typische Risikofaktoren sind Versäumnisse bei der Vertragsanbahnung, ein lückenhaftes Pflichtenheft oder ein ungeeignetes Projektmanagement. Sind die rechtlichen und technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unklar, enden IT-Projekte nicht selten im Streit. Grund genug, sich bereits vor Beginn eines Projekts mit den wichtigsten „does and don‘ts“ von IT-Projekten zu beschäftigen.

Wir laden Sie herzlich zu der kostenfreien Veranstaltung der IHK Köln zum Thema „IT-Projektmanagment“ am 17.11.2010 in den Räumen der IHK Köln ein.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen ein vertiefter Überblick über die elementaren Bestandsteile und verschiedenen Typen eines IT-Projektvertrages vermittelt. Aspekte der Ausgestaltung von Verträgen, wie zum Beispiel Gewährleistung oder Änderungsmanagement, werden dabei ebenso aufgegriffen, wie Best Practices aus dem IT-Projektmanagement.  Referenten aus unserem Hause sind für Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Brisch zum Thema „IT-Verträge“ und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Laue zum Thema „Besondere Aspekte der Vertragsgestaltung". Weitere Details sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.


Business Breakfast "Vertriebsrecht in der Praxis" am 3. November in Köln

Schwerpunkt des Business Breakfast sind die Incoterms 2010 sowie die Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen.

Incoterms 2010 – wichtige Änderungen im Vertriebsrecht zum Jahreswechsel

Die Incoterms enthalten Regelungen über die Rechte und Pflichten der Parteien -Importeure wie Exporteure- internationaler Liefergeschäfte, insbesondere zur Art und Weise der Lieferung und dazu, welche Partei die Transportkosten trägt. Zwar sind die Incoterms freiwillige Regeln. Es ist jedoch gängige Praxis, dass sie in internationalen Kaufverträgen und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug genommen werden. Die praktischen Anwendungsfälle sind also zahlreich – Grund genug für Sie, sich die Einzelheiten der Revision näher anzusehen. Die Incoterms 2010 werden im 3. Quartal 2010 veröffentlicht. Sie  erhalten einen Überblick über die für Sie relevanten Änderungen sowie Hilfestellungen bei der Anwendung der neuen Richtlinien.

Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen

Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen sind leider keine Seltenheit und führen häufig bei Beendigung der Vertragsverhältnisse zu rechtlichen Auseinandersetzungen der Parteien. Nicht nur der Ausgleichsanspruch ist dann ein Thema, sondern insbesondere auch, für welche Geschäfte dem Handelsvertreter möglicherweise noch Provisionen gebühren. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters unterliegt der Vertragsfreiheit, das heißt, die Vertragsparteien können individuelle Regelungen treffen. Solche Regelungen müssen dann aber schriftlich festgehalten werden. Aber auch andere Regelungen, die nicht schriftlich fixiert wurden und später schwer beweisbar sind, führen immer wieder zu nicht unerheblichen Nachzahlungen auf der Unternehmerseite. Es werden Ihnen daher praxisnah mögliche Fehlerquellen gezeigt und wie man diese vermeidet.

Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


Second Annual AmCham Business Day in Atlanta, October 15, 2010

20 Years after German Unity: Germany and its Business Centers – European Opportunities for US Business. New opportunities in transatlantic business relations
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Since 2009 the American Chamber in Germany e. V. (AmCham) has had its own Representative Office for the Southeastern Region of the United States in Atlanta, Georgia. As Senior Advisor, Dr. C. Rückel is heading these activities in close cooperation with AmCham (Frankfurt a. M.). In September 2009 a large event took place in Atlanta. The Internship Program (www.amchaminternship.org) was introduced during a panel discussion „How is Germany handling the crisis?“ with prominent attendees. Meanwhile, many US students from five leading Atlanta Universities are attending internships at German-American companies across Germany. With the Second Annual AmCham Business Day in October of this year, we will continue to promote Germany as an attractive business location in Europe for US companies.

The event will be hosted by the American Chamber of Commerce in Germany and BridgehouseLaw. More information/registration you may find here.


"US-German Internship Program"              

In Zusammenarbeit mit der American Chamber of Commerce in Germany (AmCham) und den in Atlanta ansässigen Universitäten Georgia Tech University, Georgia State University, Morehouse University, Kennesaw University und Emory University sowie dem Rotary Club Atlanta bietet BridgehouseLaw Atlanta amerikanischen Studenten die Möglichkeit eines Praktikums in Deutschland.

Im Rahmen des Programmes lernen amerikanische Studierende die Kultur des Gastlandes Deutschland und der dort ansässigen Unternehmen im täglichen Umgang kennen und schätzen.

Das Praktikantenprogramm gibt amerikanischen Studierenden die Möglichkeit internationale Erfahrungen in der Wirtschaft zu sammeln. Des Weiteren können sie ihre Deutschkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen.

Das Projekt wird von EU-Kommissar und ehemaligem Ministerpräsidenten des Landes Baden Württemberg Günther H. Oettinger unterstützt.

Ihr Unternehmen ist daran interessiert das "US-German Internship Program" (Atlanta - Baden Württemberg) zu gestalten, auszubauen und zu fördern. Informationen finden Sie unter www.amchaminternship.org.



Focus, 10.05.2010; Ausgabe: 19; Seite: 104-105  >Original-Artikel im Internet; Klicken Sie bitte hier


MEDIEN

Einfluss, Euer Ehren!

Streitfall für Richter und Anwälte: Können PR-Strategen über die öffentliche Meinung Gerichtsprozesse beeinflussen?

In der Anspannung vor der Verhandlung, wenn Verteidiger und Staatsanwälte Akten ordnen und die Zuschauer sich in die Stuhlreihen schieben, muss dem Fotografen Oliver Berg ein brauchbares Bild gelingen. Am besten vom Angeklagten mit einem nervösen Zucken im Gesicht.

Am Düsseldorfer Landgericht, Saal L 111, schoss Berg sein berühmtestes Gerichtsfoto. Es zeigt den Angeklagten Josef Ackermann, die Finger der rechten Hand zum Victory-Zeichen gespreizt. Das Bild ging um die Welt und beschädigte den Ruf des Chefs der Deutschen Bank.

"Katastrophe!", urteilt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Volk, damals Ackermanns Verteidiger im Prozess um Millionen-Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Noch heute gelingt Volk nur ein gequältes Lächeln, wenn er an den unglücklichen Prozessauftakt denkt. Zwar erklärte er immer wieder, der später freigesprochene Ackermann habe keine Siegerpose darstellen, sondern nur eine Michael-Jackson-Geste imitieren wollen. "Dennoch, der Imageverlust bleibt", weiß Volk.

Stillhalten und bescheiden lächeln! Den banalen, aber wirkungsvollen Rat geben in dieser Situation Berater, deren PR-Spezialisierung sich Litigation (englisch: Rechtsstreitigkeit) nennt. In den USA engagieren Anwälte seit Jahren solche Strategen, wenn es neben der Unschuld des Mandanten auch dessen gesellschaftliche Reputation zu verteidigen gilt.

Nun entdecken auch Anwälte in Deutschland die Bedeutung solcher Strippenzieher. Der Deutsche Anwaltstag, der am Donnerstag in Aachen beginnt, steht unter dem Motto "Kommunikation im Kampf ums Recht". In Diskussionen und Arbeitskreisen werden Hunderte Juristen - viele noch immer medienscheu und verschwiegen - das Kommunizieren außerhalb von Gerichtssälen erlernen und sich über die Frage streiten, ob die Presse die Justiz manipulieren kann.

Er könne ein "geschicktes Zusammenspiel zwischen Anwalt und den Medien" organisieren, wirbt der deutsche Litigation-Pionier Uwe Wolff für seinen Service. Der 48-Jährige hat, nachdem er zehn Jahre lang als FOCUS-Korrespondent aus den USA berichtete, in Berlin die Firma Naima gegründet, das erste Litigation-Unternehmen Kontinentaleuropas. Vor wenigen Wochen folgte ein weiteres Büro in Brüssel. "Ich trage die Perspektive des Mandanten in die Öffentlichkeit", definiert Wolff seinen Job. Ziel sei es, den Ausgang eines Prozesses zu beeinflussen oder einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen sowie die Reputation des Mandanten zu schützen. Eine diffizile Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn der Berater nicht nur die Sprache der Juristen beherrscht, sondern auch die Spielregeln der Presse durchschaut. Er muss Journalisten finden und sie mit Hinweisen und Informationen versorgen, die seine Imagestrategie unterstützen.

Ein gefährlicher Trend, warnt Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf und im Mannesmann-Prozess Ackermanns Richterin. Es dürften keine "Parallelprozesse" in den Medien abgehalten werden, vor allem Laienrichter seien "in ihrer Unkenntnis" leicht beeinflussbar.

Wie schnell außerhalb von Gerichtssälen naives Handeln den Ruf eines Prominenten ruinieren kann, zeigen aktuelle Fälle: Der Augsburger Bischof Walter Mixa wurde zum Rücktritt gedrängt, weil er zuerst abstritt, dann aber doch zugeben musste, Kinder geschlagen zu haben. "Mixa wurde der Lüge überführt und gilt nun als bigotter, verlogener Gottesmann", analysiert Wolff. Am vergangenen Freitag folgte der Image-Gau: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete Vorermittlungen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ein.

Mit ebenso miesem Image lebt derzeit auch der Ex-Chef der Hypo Real Estate, Georg Funke. Den 55-Jährigen, der 3,5 Millionen Euro entgegangenes Gehalt einklagt, brandmarkte "Bild" als "größten Pleite-Banker". "Von der Klage hätte man ihm abraten müssen", sagt Stratege Wolff. Vor Gericht werde das Managerversagen detailliert ausgebreitet. "Damit ist seine berufliche Laufbahn am Ende."

Christoph Rückel, Partner der internationalen Kanzlei BridgehouseLaw, hat als Jurist mit Kommunikationstalent diverse Imagetransfers gemeistert. Einer der spektakulärsten Fälle war die Verteidigung des 1997 wegen Betrugs verurteilten Baulöwen Utz Jürgen Schneider. In Interviews plauderte Schneider über seine Leidenschaft für Immobilien und die Gier der Banker, die ihm Kredite genehmigt hatten. Allmählich entstand in der Öffentlichkeit ein neues Bild: Der Mann, der Handwerker in die Pleite getrieben und Banken um 2,7 Milliarden Euro betrogen hatte, avancierte zum eigentlich netten Cleverle. Das Frankfurter Landgericht verurteilte Schneider zu sechs Jahren und neun Monaten Haft - ein mildes Urteil, kommentierten damals Juristen.

Wer in die Offensive geht und selbst redet, weiß Rückel, ist im Vorteil. Verheerend für die Glaubwürdigkeit aber sei das Anwalt-Statement "Kein Kommentar". Dann vermute die Öffentlichkeit, man wolle Fehler vertuschen.

Einflüsterer streuen gezielt entlastende Informationen Journalisten, die vor und während laufender Verfahren recherchieren, müssen sich künftig zunehmend auf professionelle Image-Modellierer einstellen, die für Beschuldigte und Angeklagte gezielt entlastende Informationen streuen.

Auf der Gegenseite agieren Staatsanwälte. Auch sie kommunizieren inzwischen ungewöhnlich offen mit Reportern. Johannes Mocken, Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, rechtfertigt die neue Transparenz: "Es hilft dem Verfahren, vernünftig zu informieren." Er selbst lädt vertraute Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein.

Was passieren kann, wenn Prominente ohne PR-Unterstützung ins Räderwerk von Justiz und Öffentlichkeit geraten, zeigt der Fall des einstigen Talkshow-Moderators Andreas Türck. Als Türck 2004 wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, endete seine Fernsehkarriere abrupt.

Im Monate später stattfindenden Gerichtsprozess stellte sich die Unschuld des Angeklagten heraus. Türck wurde freigesprochen. Für den Rest seines Lebens aber bleibt er verurteilt durch die Schlagzeilen des Boulevards.

Image: gieriger Pleite-Banker Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate, hat die Bank in den Ruin geführt. Nun verlangt er 3,5 Euro Millionen Nachzahlung.

Image: bigotter Gottesmann Bischof Walter Mixa leugnete, Kinder geschlagen zu haben. Als die Wahrheit ans Licht kam, musste er zurücktreten.

Image: arroganter US-Finanzjongleur Lloyd Blankfein, Chef von Goldman Sachs, tönte, er verrichte "Gottes Werk". Wegen Betrugsverdacht musste er vor dem US-Senat aussagen.

Die Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Informiert Die meisten Richter und Staatsanwälte wollen wissen, wie die Medien über ihre Fälle berichten.

Die Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Quelle: Universität Mainz 2007 Unabhängig? Richter und Staatsanwälte fühlen sich selbst nicht manipulierbar. Für andere Prozessbeteiligte gelte das aber nicht.

KATRIN SACHSE


BridgehouseLaw Cologne expandiert mit ReifRechtsanwälte

Köln, 5. Mai 2010 - Die international tätige Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter. Seit 1. Mai 2010 sind ReifRechtsanwälte, Köln, unter dem Dach der BridgehouseLaw Cologne GmbH. Der Standort Köln von BridgehouseLaw wird damit durch drei weitere Anwälte - den Gründer von ReifRechtsanwälte, Dr. Mathias Reif sowie Boris Kröpsky und Dr. Christine Freifrau von Hauch - verstärkt. „Mit dem Zusammenschluss führen wir die herausragende IT- und Telekommunikations-Kompetenz von BridgehouseLaw Cologne mit der umfassenden transaktionsgeprägten Kompetenz von ReifRechtsanwälte im Telekommunikations-Bereich zusammen“, freuen sich gemeinsam Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer von BridgehouseLaw Cologne GmbH. Oliver Bolthausen, Geschäftsführer von BridgehouseLaw in München ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über die Erweiterung bei BridgehouseLaw in Köln. Das Team um Dr. Mathias Reif mit seiner internationalen Ausrichtung, der wirtschaftsrechtlichen Erfahrung sowie einer praxisorientierten Arbeitsweise passt gut zu uns. BridgehouseLaw arbeitet mit standortübergreifenden Teams, so dass die erweiterten Kompetenzen bei BridgehouseLaw in Köln auch Mandanten in den anderen BridgehouseLaw Standorten zugutekommen werden.“

Dr. Mathias Reif verfügt über umfangreiche Erfahrung in der internationalen Rechts- und M&A-Beratung sowie im Vertriebsrecht, insbesondere im Franchiserecht. Nach mehrjähriger Auslandserfahrung in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern war der 41-jährige zunächst von 2002 bis 2005 als Senior Legal Counsel, und dann von 2005 bis 2008 als Leiter der M&A-Abteilung der T-Mobile International AG tätig. 2008 gründete er die auf wirtschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ausgerichtete Kanzlei ReifRechtsanwälte. Dr. Mathias Reif ist zusammen mit Klaus Brisch in der Geschäftsführung von BridgehouseLaw Cologne.

Dr. Christine Freifrau von Hauch (38) ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht/AGB, in der rechtlichen Beratung bei der Erstellung von Wertpapierprospekten sowie im Kapitalmarktrecht.

Boris Kröpsky (33) ist seit Anfang 2009 bei ReifRechtsanwälte tätig. Er berät vorwiegend im Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, nationalen und internationalen Vertragsrecht sowie Transportrecht und ist auf Litigation spezialisiert.


Dr. Jürgen Em verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw

Dr. Jürgen Em (69), Vizepräsident des weltweiten Dachverbandes Auslandsösterreicher-Weltbundes (AÖWB), Präsident der Österreichischen Gesellschaft Bonn e.V., Ehrenpräsident des Wirtschaftskomitee Deutschland sowie Präsident des Bundessenats Wirtschaft & Technologie im WBA, verstärkt als nicht-juristischer Berater ab sofort das Kölner Büro. „Dr. Em wird sich vor allem unseren deutschen und österreichischen Mandanten bei deren grenzüberschreitenden Tätigkeiten widmen und die Kanzlei bei sämtlichen Fragen in diesem Zusammenhang beraten“, freuen sich Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Cologne GmbH auf die künftige Zusammenarbeit.

Dr. Jürgen Em war 23 Jahre Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Köln und ist außerdem Berater in zahlreichen deutschen und österreichischen Gremien, unter anderem im deutschen Bundesjugendkuratorium. Er ist Träger des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich, des Bundes-Ehrenzeichens der Republik Österreich, des Goldenen Ehrenzeichens sowie Ehrenmitglied des Weltbundes der Österreicher im Ausland und ist Senator h.c. des Bundessenats Wirtschaft und Technologie im Bundesverband Wirtschaft, Bildung & Arbeit.


Business Breakfast „Auftragsdatenverarbeitung“ in Köln und München

Outsourcing – der Dauerbrenner zur Effizienzsteigerung in Unternehmen. Anlass für Outsourcing als mögliche Alternative zur unternehmensinternen Abwicklung von Geschäftsprozessen sind insbesondere Kostendruck, weltweite Vernetzung und technische Entwicklungen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten steht dabei oftmals unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die „Auftragsdatenverarbeitung“ ist seit fast einem Jahr auf der Grundlage des novellierten § 11 BDSG geregelt. „Schonfristen“ der Aufsichtsbehörden sind abgelaufen. Wer gegen die neuen Regelungen des § 11 BDSG verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000,‐. Grund genug, sich nochmals eingehend mit den neuen rechtlichen und technisch‐organisatorischen Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung zu beschäftigen.

Um Sie dabei zu unterstützen und Ihnen Hilfestellung bei der rechtsgemäßen Auslagerung Ihrer Geschäftsprozesse zu geben, veranstalten BridgehouseLaw und Verimax am 1. September 2010 in Köln und am 28. September 2010 in München jeweils ein „Business Breakfast Auftragsdatenverarbeitung“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


Business Breakfast "Vertikal-GVO" am 23. September in Köln

Das Vertriebsrecht – ein ebenso dynamisches wie komplexes Rechtsgebiet. Derzeit ändern sich hier wichtige Grundlagen:

Am 01.06.2010 ist die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (sog. Vertikal-GVO oder auch Schirm-GVO) der EU-Kommission in Kraft getreten, die für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen einen wichtigen Rahmen für die Zulässigkeit wettbewerbsbeschränkender Abreden vorgibt. Sie gilt bis zum 31.05.2022. Für bestehende Vereinbarungen auf der Grundlage der bisherigen Vertikal-GVO gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2011. Nur bis dahin sind Vertriebsvereinbarungen, die am 31.05.2010 bereits bestanden haben, noch nach der bisherigen Vertikal-GVO zulässig.

Um Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen sowie Hilfestellung bei der Anwendung der neuen Verordnung zu geben, veranstaltet BridgehouseLaw Cologne am 23. September 2010 in Köln ein „Business Breakfast“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Weitere Kontaktdaten und Informationen zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.


TÜV Rheinland-Seminar “IT-Security-Beauftragter”

Stuttgart, 24. August 2010 - Viren, Datendiebstahl, Hackerattacken und die Angst vor dem Ausfall der IT-Systeme haben die Sensibilität der Verantwortlichen in Sachen IT-Sicherheit erhöht. Doch nur wenige Unternehmen verfügen über das notwendige Know-how.

Aus diesem Grund vermittelt das Seminar der TÜV Rheinland Akademie fundiertes Fachwissen, mit dem IT-Security-Beauftragte den professionellen Schutz der IT gewährleisten. Die Teilnehmer lernen IT-Sicherheit aus verschiedensten Perspektiven kennen: Datensicherheit und Datenschutz, physische Sicherheit, Kryptographie, Netzsicherheit, PKI, Computersicherheit und organisatorische Sicherheit.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. gibt im Rahmen dieses Seminars einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Datensicherheit. Er beschäftigt sich u.a. mit den Themen der IT-Sicherheit, dem Outsourcing und der Verantwortlichkeit von Unternehmen, Fragen des Schutzes und des Umgangs mit personenbezogenen Daten, der Revisionssicherheit durch elektronische Signaturen sowie mit Rechtsfragen von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


Sarah Forbes-Jones hält Vortrag als Gastrednerin an der LMU

München, 14. Juli 2010 - Sarah Forbes-Jones hält Vortrag als Gastrednerin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Inhaltlich trägt sie zu  den Themen U.S.-based legal research, writing and analysis, Anglo-American Legal Theory und Strategies in U.S. settlement negotiations vor.


Yearbook 2010 der AmCham Germany

"Business Visas For the United States"

Dr. Christoph Rückel, Oliver Bolthausen, LL.M. (USA)

Im Zuge der Erholung von der Weltwirtschaftskrise ist es für international agierende Unternehmen ratsam ihre Investment- und Finanzstrategien sorgsam zu planen. Hierzu zählt auch die richtige Herangehensweise zur Beantragung des passenden US-Visums für ihre Angestellten, um mit ihrem Unternehmen auch in den USA operieren zu können.

Um diesen Unternehmen bei der Beantragung des richtigen Visums eine Hilfe zur Hand zu geben haben die Autoren die wichtigsten Klassen von "nonimmigrant visas" in einer kurz Abhandlung zusammengestellt.


ELO-Business Breakfast zum Thema E-Mail Management

Bonn, 7. Juli 2010 - E-Mailsysteme haben sich zur zentralen Kommunikationsplattform entwickelt. E-Mails sind schnell, kostengünstig und haben die geschäftliche Kommunikationswelt erobert. Die E-Mail wird als Geschäftsbeleg zu einem nicht zu unterschätzenden Vermögenswert für das Unternehmen. Sie ist der Träger wichtiger Geschäftsinformationen in allen Unternehmensprozessen.

Mit dem Werkzeug E-Mail entstehen allerdings auch Herausforderungen im Bereich Technik, Recht und Organisation. Unternehmen haben heute mit überquellenden Postkörben und einem zeitaufwendigen Suchen nach Informationen zu kämpfen. Darüber hinaus gibt es rund um den E-Mailverkehr eine Reihe rechtlicher Anforderungen auf nationalem und internationalem Parkett, die es einzuhalten gilt.

Vor diesem Hintergrund hält Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner unseres Kölner Büros, im Rahmen des ELO-Business Breakfast am 7. Juli 2010 einen Vortrag zum Thema „E-Mail-Management – Rechtliche Aspekte“. Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.


TÜV Rheinland-Seminar “BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”

Hamburg, 17. Juni 2010 – Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit, über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


INVITATION TO A LUNCHEON

Please join FrankfurtRhineMain Corp., BridgehouseLaw and BridgehouseTax to hear about 

HOW TO START OR IMPROVE YOUR BUSINESS RELATIONS – US COMPANIES GOING THROUGH GERMANY TO EUROPE

Thursday, June 17, 2010, 12:00pm – 02:00pm, Rosewood Sand Hill Hotel, Sycamore Room, 2825 Sand Hill Road, Menlo Park, CA 94025

FrankfurtRhineMain Corp., BridgehouseLaw and BridgehouseTax will demonstrate its capabilities for US business and new business opportunities in transatlantic relationships. American business has always been successful in Germany. Germany has become the most interesting European business location, supported by changes in tax and corporate law. The greater Frankfurt region is one of the most important business locations within Germany for doing business in Europe.

Agenda & Topics

Luncheon

Welcome Address

Introduction by Linhard Stepf, President, FrankfurtRhineMain Corp., Chicago, IL

Presentations By

Stephan Crawford, Director U.S. Commercial Service, U.S. Department of Commerce, San Francisco, CA

”How the U.S. Department of Commerce can support US export to Germany”

Linhard Stepf, President, FrankfurtRhineMain Corp., Chicago, IL

“Europe’s top business location makes your company expansion a hassle-free experience”

Jörg Kemkes, Managing Partner, Rueter-BridgehouseTax, Munich, Germany

“The German tax reform – Not a country with high taxes anymore”

Oliver Bolthausen, Managing Partner, BridgehouseLaw, Munich, Germany

“How to start a business in Germany - a corporate law overview”

Klaus Brisch, Managing Partner, BridgehouseLaw, Cologne, Germany

“Compliance in Germany – The role model in the areas of eCommerce and privacy”

Dr. Oliver K. Breme, CFO & GC, cleverbridge AG, Cologne, Germany & Chicago, Illinois

“Best practice: Experience of a US-German IT corporation succeeding in transatlantic business”

Registration

Registration due by Friday, June 11, 2010     --> click here for the invitation

Contact: Ulrike Murati

BridgehouseLaw Cologne Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonner Straße 271, 50968 Köln, Germany

T : +49 221 5340 9820, F : + 49 221 5340 9828, E: ulrike.murati@bridgehouselaw.de


Neu Erschienen: Vorgangsbearbeitungssysteme in der öffentlichen Verwaltung – Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsanforderungen

Philip Laue

Die Gestaltung von Vorgangsbearbeitungssystemen ist eine für die künftige Entwicklung der öffentlichen Verwaltung und der Informationstechnik gleichermaßen relevante Herausforderung. Durch Vorgangsbearbeitungssysteme sollen die Kosten der Verwaltung gesenkt, ihre Effektivität verstärkt und ihre Bürgerfreundlichkeit erhöht werden. Sie bieten aber nicht nur Vorteile, sondern enthalten auch vielfältige Risiken. Dies betrifft insbesondere verfassungsrechtlich geschützte Rechtsziele, wie etwa die Verfahrensbeteiligung oder die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers.

Die Arbeit trägt dazu bei, die Gestaltung von Vorgangsbearbeitungssystemen nach Kriterien des Verfassungsrechts methodisch zu bewältigen. Dabei werden von dem Autor, Rechtsanwalt im Kölner Büro von BridgehouseLaw, aus verfassungsrechtlichen Vorgaben rechtliche Anforderungen an die Technik abgeleitet und systematisch zu praktisch umsetzbaren technisch-organisatorischen Gestaltungszielen konkretisiert, die für eine verfassungsverträgliche Integration derartiger Techniksysteme in der öffentlichen Verwaltung zu beachten sind. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten sowie die Möglichkeit des Abrufs eines „Nur-Lese-Exemplars“ als PDF finden sie hier.

2010. 461 Seiten. EUR 34,00 ISBN 978-3-89958-870-5


Yearbook 2010 der AmCham Germany "Business Visas For the United States"

Dr. Christoph Rückel, Oliver Bolthausen, LL.M. (USA)

Im Zuge der Erholung von der Weltwirtschaftskrise ist es für international agierende Unternehmen ratsam ihre Investment- und Finanzstrategien sorgsam zu planen. Hierzu zählt auch die richtige Herangehensweise zur Beantragung des passenden US-Visums für ihre Angestellten, um mit ihrem Unternehmen auch in den USA operieren zu können.

Um diesen Unternehmen bei der Beantragung des richtigen Visums eine Hilfe zur Hand zu geben haben die Autoren die wichtigsten Klassen von "nonimmigrant visas" in einer kurz Abhandlung zusammengestellt.

ConLife – Conference and Exhibition for Connected Life

Heimvernetzung bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten und Vorteile. Sie ermöglicht es, Musik oder Videos einfach und zentral zu speichern, meldet und erkennt automatisch einen Wohnungseinbruch oder einen Wasserschaden, trägt durch intelligente Steuerungssysteme zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung bei oder unterstützt ein altersgerechtes Wohnen. Dabei steht die Entwicklung der Heimvernetzung erst am Anfang. Bei entsprechenden Technologien handelt es sich meist um Insellösungen, das mögliche „Eine-Fernbedienung-Haus“ ist derzeit noch Zukunftsmusik.

Dennoch kann die wirtschafts- und technologiepolitische Bedeutung der Heimvernetzung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der Branchenverband BITKOM schätzt, dass in etwa fünf Jahren bis zu 10 Milliarden Euro jährlich mit Heimvernetzung umgesetzt werden

Bislang gab es in Deutschland keine allumfassende Plattform zur Präsentation und Diskussion dieses Themas. Vor diesem Hintergrund veranstalten BITKOM und Koelnmesse am 19. und 20. Mai 2010 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstmals die „ConLife“ in Köln, einen Fachkongress mit begleitender Ausstellung.

Rechtsanwalt Klaus Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne, wird dabei am Donnerstag, den 20.5.2010, einen Vortrag zum Thema „Compliance-Anforderungen bei der Entwicklung von Produkten des Connected Life“ halten. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.

TÜV Rheinland-Seminar “BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind.

Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit, über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.


BridgehouseLaw schließt Kooperationsvertrag mit saudischer Anwaltskanzlei Legal Solutions House

München / Riyadh / Atlanta, Dezember 2009 – Die international aufgestellte Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter. Das Unternehmen, das in Deutschland mit zwei Niederlassungen am Standort München und Köln (ab 1. Januar 2010) vertreten ist, wird durch die Kooperation mit der saudischen Anwaltskanzlei Legal Solutions House (LSH) sein weltweites Netzwerk weiter ausbauen. Bislang sind Kanzleien in Atlanta, Jakarta, Kuala Lumpur, London, Manila, Paris, Shanghai und Singapur Teil der internationalen Allianz von BridgehouseLaw. Diese bietet Beratungsleistungen auf allen wesentlichen Rechtsgebieten insbesondere jedoch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.

Zu den wichtigsten Problemen ausländischer Unternehmen, die sich in Saudi-Arabien engagieren, zählt der Mangel an Rechtssicherheit. „Durch die Verbindung mit Legal Solution House wollen wir unsere Mandanten hier stärker unterstützen und so auch das Vertrauen zwischen deutschen und saudischen Unternehmen stärken und die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensivieren“, betont Rechtsanwalt Dr. Jalal Abed Ehadi, zuständig für den arabischen Raum bei BridgehouseLaw in München und Atlanta. „Denn trotz der Bemühungen der saudischen Regierung, moderne Investitionsgesetze und ein attraktives Investitionsklima zu schaffen, bleiben häufig noch viele Rechtsfragen offen. Hier möchten wir künftig für unsere Klienten aktiv werden.“

„Saudi-Arabien ist die größte Volkswirtschaft im arabischen Raum. Wir haben daher ganz gezielt nach einer Kanzlei in Saudi-Arabien gesucht, um damit auch im Mittleren Osten Fuß zu fassen und uns dann für eine Zusammenarbeit mit Legal Solutions House entschieden“, erklärt Dr. Christoph Rückel, Partner und Gründer von BridgehouseLaw. Dies liege nicht zuletzt an der sehr professionellen Arbeit von Legal Solution House, die durchaus den Anforderungen der internationalen Standards genügten. „In Saudi Arabien keine Selbstverständlichkeit – wie wir immer wieder erfahren mussten.“

Legal Solutions House - unter der Leitung vom Dr. Ali Alburidi und Ibrahim Al-Bahri – ist seit zehn Jahren auf die wichtigsten Bereiche des Wirtschaftsrechts, wie Bank- und Versicherungsrecht, Energierecht, Handels- und Gesellschaftrecht sowie Prozessrecht spezialisiert. Zu den Mandanten gehören vor allem große und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei ist mit Niederlassungen in den drei wichtigsten Wirtschaftszentren von Saudi Arabien, der Hauptstadt Riyadh, Jeddah und Al-Khubar, präsent. „In dieser Kooperation sind wir in der Lage, in vielen unserer Arbeitsbereiche, von Investment bis zum Dispute Resolution, im Team umfassend zu beraten,“ so Christoph Rückel.


WWW - Website Werbung Widerruf

Sicher vor Abmahnungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist das Motto dieser Veranstaltung.

Bei ihren Vertriebsbemühungen wurden im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Unternehmen abgemahnt. Bereits durch praxisgängige Verstöße, wie zum Beispiel fehlende Angaben im Impressum oder Veröffentlichung eines Bildes ohne Nutzungsrechte, können sehr hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen. In einem Halbtagesworkshop am 13. April 2010 möchte die IHK Köln mit Experten Anforderungen an einen sicheren Webauftritt und an sicheres E-Marketing vermitteln.

Darüber hinaus werden Datengewinnung, Datenverarbeitung und Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr aus rechtlicher Sicht durchleuchtet. Alle Teilnehmer erhalten zudem ein Anforderungsprofil als Checkliste für ihre eigenen Marketingaktivitäten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der Diskussionsrunde ihren Webauftritt an zwei Beratungspoints einer Kurzanalyse durch unsere Experten zu unterziehen.

Klaus Brisch, LL.M, Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne führt durch die Veranstaltung und wirkt an der Veranstaltung außerdem durch einen Vortrag zum Thema „Elektronischer Geschäftsverkehr“ mit. Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M., hält einen Vortrag zu dem Thema „Datenmanagement“.

Die Veranstaltung in der IHK Köln ist kostenfrei und auf 100 Teilnehmer begrenzt. Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung und zur Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.


"E-Discovery und Datenschutz"

Klaus Brisch, LL.M. (USA), Dr. Philip Laue, LL.M.

In Zeiten globalisierter Märkte sind international agierende Unternehmen immer wieder mit Rechtsstreitigkeiten auch vor US-Zivilgerichten befasst. Dies gilt nicht nur für in Deutschland agierende US-Unternehmen, sondern auch für deutsche Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in den USA oder Unternehmen, die mit ihren ausländischen Geschäftspartnern die Geltung von Gerichtsstandsklauseln zu Gunsten von US-Gerichten vereinbaren.

Im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung in den USA werden Unternehmen dabei verstärkt mit einer so genannten „Pre Trial Discovery“ konfrontiert. Dabei handelt es sich um ein vor der Hauptverhandlung oder dem ersten Termin stattfindendes Verfahren, das der Sachverhaltsfeststellung oder Beweisermittlung dient und weitgehend durch die Parteien bestimmt wird. Besonders interessant wird die Discovery für die Parteien dann, wenn elektronisch gespeicherte Informationen („Electronically Stored Information“) für relevant erachtet werden.

Der Beitrag der beiden Rechtsanwälte von BridgehouseLaw Cologne gibt einen Überblick, welche Fallstricke aus datenschutzrechtlicher Sicht im Rahmen eines solche „E-Discovery“ Verfahrens zu beachten sind und wie ihnen durch technische und organisatorische Maßnahmen begegnet werden kann. Recht der Datenverarbeitung (RDV), 1/2010, 1 ff.


BridgehouseLaw Alliance - Annual Meeting in Munich

Zusammenkunft aller Mitglieder der BridgehouseLaw Alliance in München am 15. April 2010.

Wie jedes Jahr dient das Annual Meeting vor allem dazu die persönlichen Beziehungen der Bridgehouse-Alliance Member untereinander zu festigen und zu fördern, um auch weiterhin eine so erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Im Rahmen der Veranstaltung werden Vortragsreihen zum Thema "international Business" gehalten.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Claudia Lang (claudia.lang@bridgehouselaw.us).

Schriftlicher Euroforum-Management-Lehrgang "IT-Compliance" startet am 5. März 2010

„Die Unternehmens-IT muss sich künftig noch mehr mit dem Thema Compliance beschäftigen“, so lautet das Fazit einer aktuellen Umfrage unter 150 deutschen IT-Verantwortlichen. Dass es für die IT eines jeden Unternehmens immer schwieriger wird, allen internen wie externen Regularien zu entsprechen, ist nicht neu. Mit dem am 1. September 2009 in Kraft getretenen § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz jedoch dürfte die Ratlosigkeit von Compliance-Beauftragten ein noch nicht dagewesenes Ausmaß erreicht haben. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Budgets für IT-Projekte derzeit eher ab- denn zunehmen.

Kurzum: Das weite und anspruchsvolle Feld der IT-Compliance will bearbeitet werden, die Bedingungen hierfür sind allerdings anspruchsvoller denn je!

Unter der fachlichen Leitung des geschäftsführenden Partners von BridgehouseLaw Cologne, Klaus Brisch, werden in 11 Lektionen aktuelle und unmittelbar umsetzbare Inhalte zur IT-Compliance von Autoren aus der Praxis auf den Punkt gebracht haben. In nur zwei Monaten wird ein fundierter Überblick über rechtliche Grundlagen, Standards und deren effektive Integration in die IT-Struktur von Unternehmen gegeben. Der Lehrgang hilft sowohl IT-Beratern als auch deren Kunden, möglichst einfache Lösungen für die komplizierte Welt der IT-Compliance zu implementieren.

Weitere Informationen zum Lehrgang und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.


"Unified Communications - Rechtliche Stolpersteine auf dem Weg zur einheitlichen Unternehmenskommunikation"
Klaus Brisch, LL.M. (USA), Dr. Philip Laue, LL.M.


Die Bandbreite existierender Kommunikationsmöglichkeiten hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen. Mitarbeitern von Unternehmen stehen heute eine Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationskanäle und Endgeräte zur Verfügung. Gleichzeitig wird eine optimierte Kommunikation im Unternehmen immer mehr zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Unified Communications eröffnet die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen, indem bislang parallel vorgehaltene IT- und TK-Infrastrukturen miteinander verbunden und dadurch alle Kanäle moderner Kommunikation auf einer gemeinsamen und leicht bedienbaren Kommunikationsplattform gebündelt werden.

Der Beitrag der beiden Rechtsanwälte von BridgehouseLaw Cologne will einen ersten Überblick geben, welche rechtlichen Gesichtspunkte für eine erfolgreiche Neuausrichtung der Unternehmenskommunikation durch Unified Communications zu beachten sind.Multimedia und Recht (MMR), 12/2009, 813 ff.

Seminar: Next-Generation Business Intelligence (BI) –

Schriftlicher Euroforum-Management-Lehrgang „IT im Gesundheitswesen“

Am 26.03.2010 startet der schriftliche Euroforum-Management-Lehrgang „IT im Gesundheitswesen“.

Informationstechnologie ist ein unverzichtbares Werkzeug im Gesundheitswesen – im administrativen wie im medizinischen Bereich. Durch sie lässt sich in der Verwaltung beispielsweise die Kommunikation beschleunigen oder die Abrechnung mit den Krankenkassen vereinfachen. Im medizinischen Bereich wiederum ermöglicht eine stringente elektronische Dokumentation eine gezielte Abstimmung der Therapien – Behandlungsfehler werden vermieden. Mithilfe eines individuell angepassten IT-Systems können die Qualität der Versorgung verbessert und Kosten gesenktwerden – zum Vorteil sowohl von Unternehmen der Gesundheitsbranche als auch zum Vorteil des Patienten!

In 10 kompakten Lektionen zeigen Experten, welche Möglichkeiten die Informationstechnologie im Gesundheitswesen bietet. Dabei wird jedes Themastrukturiert in einer eigenen Lektion behandelt.Die abschließende Bonuslektion beschäftigt sich darüber hinaus anhand einer Fallstudie mit den Erfahrungen aus der Praxis und den wichtigsten Zukunftstrends.

Die Rechtsanwälte Klaus Brisch, LL.M und Dr. Philip Laue, LLM. von BridgehouseLaw Cologne wirken an dem Lehrgang als Autoren der Lektion „Rechte- und Dokumentenmanagement bei Produktentwicklung und Produktvertrieb“ mit.

Weitere Informationen zum Lehrgang und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.


Der Mittelstand als zukünftiger Gewinner?

in Bonn


Die vergangenen Jahre waren durch zahlreiche Aktivitäten im Bereich von Business Intelligence gekennzeichnet, BI gilt nach Umfragen als eines der Top-Ten-Zukunftsgebiete in der ITK-Industrie. Fast zwei Drittel der in einer Studie befragten IT-Leiter gehen sogar davon aus, dass Investitionen in BI von der Wirtschaftskrise unberührt bleiben.


Anbieter wie IBM, Oracle oder SAP versuchen durch schwergewichtige Zukäufe, ihre Startposition auf diesem Zukunftsmarkt zu verbessern, große Anwender-Unternehmen bauen ihre Informations- und Controlling-Systeme aus, aber was haben eigentlich mittlere und kleinere Unternehmen von BI? Eine These ist, dass durch die Fortschritte der BI-Systeme sowie die zunehmende informations-relevante Vernetzung mittelständische und kleine Unternehmen informations-strategisch zu größeren Unternehmen aufschließen können – KMU als hochgradig vernetzte Informations-Gewinnler und dazu noch schnell und beweglich.


Vor diesem Hintergrund hat sich die BITKOM-Akademie vorgenommen, sich anhand von aktuellen Studienergebnissen und Best Practices aus dem Mittelstand vor allem mit der Nützlichkeit dieser Software-Gattung für KMU aus der Sicht von BI-Experten auseinanderzusetzen. Der geschäftsführende Partner von BridgehouseLaw Cologne, Klaus Brisch, referiert in diesem Zusammenhang zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit BI.


Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.


Neu Erschienen: Delegation von Aufgaben an IT-Assistenzsysteme

Herausgegeben von Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Philip Laue und Jan Peters

Informationstechnik verspricht, die Menschen von Arbeit zu befreien oder ihnen die Arbeit zu erleichtern. IT-Assistenzsysteme sollen es ermöglichen, nicht nur viele einfache Tätigkeiten, Routineaufgaben und Alltagsentscheidungen, sondern anspruchsvollere, selbständig zu erledigende Vorgänge an Softwareagenten, Webservices, Vorgangsbearbeitungssysteme oder mobile kontextsensitive Dienste zu delegieren. Die Autoren präsentieren die Ergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojekts „Verteilte Software-Agenten für sichere und rechtsverbindliche Aufgabendelegation in mobilen kolla-borativen Anwendungen (VESUV)“. Nach einer kurzen Einführung in die Herausforderungen der Aufgabendelegation werden die Probleme und Lösungen für einen Workflow im E-Government und für Location-based Services im E-Tourismus vorgestellt. Für beide An-wendungsbereiche werden Vorschläge für eine Gestaltung der Systeme entwickelt, die den Kriterien der Sicherheit, der Rechtsverbindlichkeit und des Datenschutzes gerecht werden.

2009. XVII, 276 Seiten. Mit 87 Abb. u. 13 Tab. Broschur. EUR 49,90 ISBN 978-3-8349-1095-0