Berlin, 7. Dezember 2011 — In
immer mehr Konzernen avanciert Compliance zum eigenen Vorstandsressort. Dies
hat mehr als Symbolcharakter. Das weite Feld von Corporate Governance bis
Datenschutz hat den Ruf des Modethemas längst abgelegt und rückt unaufhörlich
weiter in den Fokus der Unternehmensorganisation.
Dementsprechend anspruchsvoll,
vielfältig und zahlreich sind die Anforderungen an Sie als
Compliance-Beauftragte. Gleichzeitig wird täglich offenbar, dass Anspruch und
Wirklichkeit im Hinblick auf rechtmäßiges Verhalten im Wirtschaftsleben nur
allzu oft auseinander fallen. Korruption, kartell- oder arbeitsrechtliche
Auseinandersetzungen – hätte der Compliance-Verantwortliche sie allesamt
verhindern können bzw. gar müssen, um sich nicht selbst strafbar zu machen?
Mit Sicherheit compliant? Im
Unternehmensalltag erscheint dies oft als hehres Unterfangen. Das Ziel besteht
im Spannungsfeld von Gesetzgebung, Rechtsprechung und internen Anforderungen
darin, den Überblick zu behalten und diesen mit sensibilisierten Mitarbeitern
bestmöglich umzusetzen. Mit dem viertägigen EUROFORUM Intensivlehrgang „Der
zertifizierte Compliance Officer“ wird Interessierten ein Überblick über die
wichtigsten Fragen der Compliance gegeben und aktuelle Entwicklungen
aufgezeigt.
Rechtsanwalt Dr. Philip Laue,
LL.M. (Stockholm) aus dem Kölner Büro von BridgehouseLaw gibt dabei eine
Einführung in die IT-Compliance. Weitere Informationen zum Lehrgang und Möglichkeiten
zur Anmeldung finden Siehier.
Workshop der BITKOM-Akademie bei Kalaydo in Köln
Verschwindet der Arbeitsmarkt im Netz? Online-Recruiting – Berichte über Erfahrungen und Potenziale
Köln, 10. November 2011
— Am 10.11.2011 findet bei Kalaydo in Köln ein Workshop der
BITKOM-Akademie statt. Der Workshop steht unter der Überschrift
„Verschwindet der Arbeitsmarkt im Netz? Online-Recruiting – Berichte
über Erfahrungen und Potenziale“. Themen sind u.a. eine Bestandsaufnahme
über den Einsatz des Internet im HR-Bereich, die Nutzung von Sozialen
Netzwerken, Twitter u.a. Kommunikationswegen im Rahmen der Personalsuche
heute und in Zukunft sowie die Präsentation praktischer Beispiele und
Erfahrungen. Dr. Christine von Hauch, Rechtsanwältin im Kölner Büro von
BridgehouseLaw, hält dabei einen Vortrag zu dem Thema "Legale Aspekte
einer Online-Profil-Gesellschaft". Weitere Informationen zu der
Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Dritter
AmCham Business Day in Atlanta:
Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten über transatlantische
Beziehungen
US-German Internship Program wird drei Jahre alt
Atlanta, Georgia, U.S.A., 01. November
2011 — AmCham Germany und BridgehouseLaw Rueckel & Bolthausen luden am 1.
November zum dritten AmCham Business Day in Atlanta, USA ein. Vertreter von
führenden deutschen, amerikanischen und multinationalen Firmen wie z.B. Kühne
+Nagel, Porsche und AGCO Corporation trafen mit Experten von amerikanischen Universitäten
zu einem Erfahrungsaustausch über transatlantische Wirtschafsbeziehungen im
Kontext globaler Herausforderungen. Die Frage, wie nachhaltiges Wachstum
erreicht werden kann, stand dabei im Vordergrund. Die Krise der öffentlichen
Haushalte und der Finanzmärkte wirkt wachstumshemmend auf die Wirtschaften in
Europa und in den USA. Der daraus resultierende Einfluss auf Vertrauen, Zinsen
und damit auf die Investitionstätigkeiten sowie das Konsumverhalten bleibt ein
Risikofaktor für die Wirtschaft. Die USA und Europa stehen vor neuen
Herausforderungen, die sie gemeinsam meistern können. Durch eine noch engere
Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA können in der aktuellen Haushalts-
und Finanzkrise notwendige Wachstumsimpulse gegeben werden.
In der Podiumsdiskussion zum
Thema sprachen:
- Friedrich Merz, Partner
bei Mayer Brown LLP und Vorsitzender der Atlantik Brücke,
- Prof. Dr. Markus C. Kerber,
TU Berlin,
- Rüdiger Lentz, Direktor
der German-American Heritage Foundation, ehemaliger Korrespondent des Spiegels
und Gründungsmitglied des German-American Business Council,
- Martin H. Richenhagen, Chairman,
President und Chief Executive Officer der AGCO Corporation und
- Jeffery Rosensweig, Director des
Global Perspectives Program an der Goizuetta Business School der Emory
University
Peter Fischer, Abteilungsleiter
der Wirtschafts- und Wissenschaftsabteilung der Deutschen Botschaft in
Washington, DC sprach über deutsch-amerikanische Wirtschaftsbeziehungen sowie
den Jugendaustausch.
Grußworte von Fred B. Irwin,
Präsident von AmCham Germany, und Dr. Christoph Rückel, Rechtsanwalt und
Sprecher der BridgehouseLaw Gruppe, rundeten das Programm ab.
Mit dem AmCham Business Day wurde
auch die dritte Runde des US-German Internship Programms eingeläutet. Das
Programm wurde 2009 von AmCham Germany und BridgehouseLaw ins Leben gerufen.
Das Ziel ist das Vernetzen von amerikanischen Studenten mit deutschen Firmen
vor der Hintergrund ein positives Deutschlandbild bei der zukünftigen
Führungsgeneration in den USA zu schaffen. Seit der Gründung haben 40 Studenten
aus Region rund um Atlanta an dem Programm teilgenommen.
Mehr Informationen zum US-German
Internship Programm finden Sie hier:
Mit etwa 3.000 Mitgliedern ist AmCham
Germany die größte bilaterale Wirtschaftsvereinigung in Europa. Die Kammer
versteht sich als Kommunikationsbrücke zu Investoren in den Vereinigten
Staaten. Die Förderung der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen und
des Wirtschaftsstandorts Deutschland stehen im Vordergrund.
3rd Annual AmCham Business Day — Global Changes - Transatlantic Challenges
How poltical uprising and financial turmoil impact Euro-American business relations
Atlanta, November 1, 2011 — American
Chamber of Commerce in Germany e.V. and BridgehouseLaw would like to invite you
to our 3rd Annual AmCham Business Day.
Tuesday, November 1, 2011 at 2pm Goizueta Business School - Emory University 1300 Clifton Road Atlanta, GA 30322
2pm –
5pm
Introduction:
Fred Irwin
- President AmCham Germany
Speech:
Keyfactors
for sustainable growth on both sides of the Atlantik
Dr. Marcus
C. Schmidt – Director North America, Germany Trade and Invest
Panelists:
Friedrich Merz – Chairman, Atlantik-Brücke e.V., Berlin
Prof. Dr.
Markus C. Kerber – Professor at the Berlin Technology University
Martin
Richenhagen – Chairman, President and Chief Executive Officer of AGCO
Corporation, Atlanta
Rüdiger Lentz – German-American Heritage Foundation of the
USA, Washington, DC
Prof.
Jeffrey A. Rosensweig – Director, Global Perspectives Program, Goizueta
Business School, Emory University, Atlanta
5pm –
8:30pm
Cocktail
Reception & Dinner with Intern Presentation
Keynote
Speech:
Peter
Fischer – Minister, Head of Economics and Science Department of the Embassy of
the Federal Republic of Germany in Washington, DC
Presentation of Internship Program with live report from
students
Presentation of Westbrook Endowed Fund Scholarship
honoring Mrs. Viola Westbrook – Department of German Studies, Emory University
Sponsored
By:
Frankfurt
Rhine Main Corp.
NRWInvest
Germany
BridgehouseLaw
BridgehouseTax
Germany
Trade & Invest
INVEST IN BAVARIA - Bavarian Ministry of Economic Affairs,Infrastructure, Transport and Technology
Kuehne + Nagel
Consulate
General of the Federal Republic of Germany Atlanta
German
American Chamber of Commerce Atlanta
Porsche
Cars North America, Inc.
Habif,
Arogeti & Wynne, LLP
Holz
Creative
Global
Secutive LLC
Supported
By:
Atlantik
Brücke e.V.
Emory
University – Department of German Studies
Consulate
General of the Federal Republic of Germany Atlanta
Georgia
Department of Economic Development
Goethe-Zentrum
Atlanta
Metro Atlanta
Chamber
World
Affairs Council of Atlanta
Attending
Universities
Emory
University – Goizueta Business School
Georgia
Institute of Technology
Georgia
State University
Kennesaw
State University
Morehouse
College
North
Georgia College & State University
UNC
Charlotte
University
of Georgia
ColumbusState University
For more information please contact: Kathleen Darmstadt, T +1 404 885
5221, kathleen.darmstadt(at)bridgehouselaw.us, and see here.
TÜV Rheinland-Seminar“BDSG-Novellierung
– Neue Anforderungen an Unternehmen”
Berlin, 20. Oktober 2011 – Im Jahr 2009 hat der
Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte
Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum
Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und
Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher
praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
Hagen, 19. Oktober 2011 — Am
19.10.2011 findet in der IHK Hagen der 10. IT-Sicherheitstag NRW statt.
Schwerpunkt des IT-Sicherheitstages ist dabei in diesem Jahr die Frage,
welche Rolle IT-Sicherheit spielt, um Unternehmenswerte strategisch zu
sichern. Themen sind u.a. Fragen der Informationssicherheit und
IT-Service-Management, die Überwachung von Internet und E-Mail und die
IT-Sicherheit in der Produktion. Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M.
(USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne, hält dabei einen
Vortrag zu dem Thema "Mittelstand in der Compliance-Falle?". Weitere
Informationen zu der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung
finden Sie hier.
Green Card-Lotterie
– DV 2013
Durch die Green Card-Lotterie (“Diversity Visa Program”) werden
jährlich 50.000 „Diversity Visa“ (DV) im Wege einer Verlosung vergeben. Aus
sämtlichen Bewerbern, die bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen und
aus Ländern mit einer niedrigeren Einwanderquote stammen, werden die Gewinner ausgewählt.
Diese sind berechtigt, in den USA zu leben und zu arbeiten.
Bewerber dieser Green Card-Lotterie werden anfänglich
durch eine computergesteuerte Ziehung ausgewählt. Die Einwanderungsvisa werden
auf sechs verschiedene Weltregionen verteilt, wobei die Hauptanzahl der Visa
auf die Region verteilt wird, die nur über eine niedrige Anzahl an US-Einwanderern
verfügt. Länder, aus denen während der vergangenen fünf Jahre mehr als 50.000
Einwanderer in die USA gezogen sind, werden von dieser Lotterie ausgeschlossen.
Sofern der Antragsteller mit seiner Bewerbung in der Green
Card-Lotterie erfolgreich ist, kann er in die USA einreisen und das zunächst
erteilte Einwanderungsvisum in eine Green Card umtauschen. Diese wird von der
US-Einwanderungsbehörde („U.S. Citizenship and Immigration Services“) erteilt.
Sofern sich der Gewinner bereits in den USA aufhält, kann er direkt eine Green
Card von der Einwanderungsbehörde erhalten, ohne dass er die USA verlassen
muss.
BridgehouseLaw bietet umfassende Beratung bei der
Teilnahme an der Green Card-Lotterie an, die am 4. Oktober 2011 beginnt. Das
Fristende für Bewerbungen der Green Card-Lotterie für 2013 ist der 5. November
2011. Die englischsprachige Fassung der Anleitung für die 2013 Green
Card-Lotterie ist im PDF-Format unter http://travel.state.gov/pdf/DV_2013_instructions.pdf
verfügbar.
Exihibition at the German-American Heritage Museum
Washington, September 15 - November 11, 2011 — The German-American Heritage Museum of the USA proudly presents an exhibit about Rolf Kauka's FIX & FOXI from September 15 - November 15, 2011.
BridgehouseLaw berät MEDIA BROADCAST beim Aufbau des
bundesweiten Digitalradio-Sendernetzes
Köln, 26. Juli 2011 – MEDIA BROADCAST, Europas größter
Full-Service-Provider der Rundfunk- und Medienbranche, beginnt mit dem Aufbau
des Digitalradio-Sendernetzes in Deutschland.
Das innovative Sendernetz ermöglicht erstmals den
bundesweiten Empfang digitaler Radioinhalte und leistet mit attraktiven
Mehrwertdiensten einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung des
Hörfunks im digitalen Zeitalter. Der Start des neuen Digitalradio-Angebotes ist
zum 1. August 2011 geplant.
Die erste Ausbaustufe umfasst 27 Senderstandorte im gesamten
Bundesgebiet und sorgt dafür, dass zum Start bereits 38 Millionen Hörer per
Indoorempfang sowie rund 50 Prozent der Bundesautobahnen per Mobilempfang mit
Digitalradio versorgt werden. Erstmalig ist es damit möglich, sowohl Inhalte
privater und öffentlicher-rechtlicher Rundfunkanbieter als auch innovative
Daten- und Telemediendienste über ein digitales Sendernetz bundesweit
auszustrahlen. Zehn private Hörfunkprogramme, Media Broadcast sowie die
öffentlich-rechtlichen Programm Deutschlandfunk, Deutschlandradio und D-Radio
Wissen erhielten von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in
Deutschland die entsprechende medienrechtliche Zuweisung.
BridgehouseLaw hat Media Broadcast bei der Konzeption und
Ausarbeitung der Verträge mit den verschiedenen Rundfunkanbietern zum Aufbau
und Betrieb des digitalen Sendernetzes beraten und das Unternehmen in den
Vertragsverhandlungen juristisch federführend begleitet. Die Beratung erfolgte
durch Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner bei BridgehouseLaw und
Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Dr. Philip Laue, LL.M.
(Stockholm). Ihre vielfältige Kompetenz und Erfahrung im Rahmen zahlreicher
Projekte für Mandanten aus dem telekommunikationsrechtlichen und
technologischen Umfeld, waren von großer Bedeutung für den Erfolg des Projekts.
Dabei kam es entscheidend darauf an, die TK-
IT- und rundfunkrechtlichen Aspekte des Projekts mit den Rundunk- und
Diensteanbietern zu bündeln und auf eine einheitliche vertragliche Grundlage zu
stellen. „Die Möglichkeit, durch das Digital Radiosendernetz sowohl klassischen
Rundfunk als auch innovative Mehrwertdienste über ein bundesweites
terrestrisches Sendernetz zu erbringen, ist ein Paradebeispiel für die
zunehmende Konvergenz der Medien. Ergebnis ist nicht nur aus technischer Sicht
eine echte Innvotation. Auch aus rechtlicher Sicht wurden durch die im
Zusammenhang mit dem Projekt aufgeworfenen IT- und medienrechtlichen Fragestellungen
juristisches Neuland betreten“, so Klaus M. Brisch.
Vor diesem Hintergrund war es von besonderer Bedeutung, dass
es BridgehouseLaw aufgrund der mehrjährigen Zusammenarbeit mit Media Broadcast
möglich war, die historischen Hintergründe und die teilweise schon bestehenden
Vertragsverhältnisse zwischen Media Broadcast und verschiedenen
Radioprogrammveranstaltern zielführend in die Verhandlungen einfließen zu
lassen.
Der jetzt erfolgte Startschuss für das neue Digitalradio ist
das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den
öffentlich-rechtlichen und privaten Radioveranstaltern welche die Unterstützung
durch die Automobil- und Endgeräteindustrie findet. Der außerordentlich hohe Rückhalt in der Politik
und die jüngst erfolgte Freigabe der Digitalradio-Mittel durch die Kommission
zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben den Prozess
sehr unterstützt. Der Mehrwert des neuen Digitalradios besteht in seiner
ausgezeichneten Audioqualität, den hervorragenden Empfangseigenschaften sowie
einem attraktiven Programm- und Diensteangebot. Ein rascher und nachhaltiger
Erfolg des neuen Digitalradios ist daher nunmehr in Reichweite und wird von
allen Beteiligten mit hohem Engagement angestrebt.
Berater MEDIA BROADCAST GmbH
BridgehouseLaw (Köln): Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M.
(USA); Rechtsanwalt Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm)
Inhouse (Bonn): Rechtsanwalt Dirk Petri
Hintergrund
MEDIA BROADCAST ist Europas größter Full-Service-Provider
der Rundfunk- und Medienbranche. Im Kerngeschäft projektiert, errichtet und
betreibt das Unternehmen national und weltweit multimediale
Übertragungsplattformen für Fernsehen und Hörfunk, basierend auf modernen
Sender-, Leitungs- und Satellitennetzwerken. Als Tochterunternehmen der TDF
Group betreut MEDIA BROADCAST rund 850 nationale und 110 internationale Kunden.
Das Portfolio umfasst nahezu alle Services der Prozesskette im Rundfunk, von
der Produktion über das Content Management bis zur Aussendung.
BridgehouseLaw ist für MEDIA BROADCAST regelmäßig in
unterschiedlichen Bereichen des Informations- und Telekommunikationsrechts
tätig und berät im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht mit mehr als
25 Berufsträgern an den Standorten Atlanta (USA), Köln und München. Erweitert wird
die internationale Mittelstandsberatung an den drei Standorten durch
wirtschaftsrechtlich ausgerichtet Kanzleien in der BridgehouseLaw Alliance mit
Partnerkanzleien in London, Paris und Saudi-Arabien (Riyadh, Jeddah und Al
Khobar), welche durch weitere renommierte Partnerkanzleien in den
Wirtschaftszentren von Europa und Asien ergänzt werden.
Pressekontakt
Dagmar Metzger Geschäftsführerin – wordstadt GmbH
info(at)wordstatt.de
+49 (0) 89-3 57 75 79-0
Klaus M. Brisch, LL.M. (USA) Managing
Partner – Bridgehouselaw Cologne
"Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten in und mit den Ländern des westlichen Balkans"
Köln, 28. September 2011 — Warum
findet in Köln eine Botschafterkonferenz zum Thema „Investitions- und
Kooperationsmöglichkeiten in und mit den Ländern des westlichen Balkans“ statt?
Ziel ist es, gemeinsam mit den in Deutschland akkreditierten Botschaftern
dieser Staaten herauszuarbeiten, welche politischen und wirtschaftlichen
Veränderungen in den Staaten der Region bereits im Vorfeld des EU-Beitritts
erkennbar sind und welche konkreten Investitions- und Kooperationsmöglichkeiten
sich daraus für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ergeben. Als
bevölkerungsreichstes deutsches Bundesland mit einer starken Wirtschaft verfügt
Nordrhein-Westfalen über enormes Potenzial, das bei der weiteren Entwicklung
und wirtschaftlichen Stabilisierung des Westlichen Balkans für beide Seiten
gewinnbringend aktiviert werden könnte. Mit der Kölner Botschafterkonferenz am
28.9.2011 soll Bewusstsein für dieses Potenzial geschaffen werden.
Initiiert
wurde der Gedanke einer Kölner Botschaftskonferenz zu diesem Thema von dem
österreichischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Dr. Ralph
Scheide. Das dankenswerte österreichische Engagement ergibt sich aus der
besonderen historischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen
Verbundenheit Österreichs mit dem Westlichen Balkan. Die österreichische
Außenpolitik sieht sich vor diesem Hintergrund als Anwalt der kontinuierlichen
Heranführung der Staaten des Westlichen Balkans an die Europäische Union –
ebenso wie die österreichische Außenwirtschaft, die in allen Staaten des
Westlichen Balkan zu den führenden Investoren zählt.
An
der Konferenz nehmen neben
S.E.
Dr. Ralph Scheide, Botschafter der Republik Österreich,
folgende
Botschafter der Region teil:
S.E.
Valter Ibrahimi, Botschafter der Republik Albanien
S.E.
Tomislav Limov, Botschafter der Republik Bosnien und Herzegowina
S.E.
Dr. Vilson Mirdita, Botschafter der Republik Kosovo
S.E.
Dr. Miro Kovac, Botschafter der Republik Kroatien
I.E.
Kornelija Utevska-Gligorovska, Botschafterin der Republik Mazedonien
S.E
Vladimir Radulovic, Botschafter von Montenegro
S.E.
Dr. Ivo Viskovic, Botschafter der Republik Serbien
Staatsminister
Hoyer aus dem Auswärtigen Amt wird in die Thematik einführen und der österreichische
Unternehmer Hans Roth, Vorstandsvorsitzender der Saubermacher Dienstleistungs
AG, wird von seinen Erfahrungen in den Ländern des westlichen Balkans
berichten.
Organisiert
wird die Konferenz von der Kölner Rechtanwaltskanzlei BridgehouseLaw, der Kölner
Steuerberatungsgesellschaft Bridgehouse Tax und ihren österreichischen Partnern,
der Wiener Wirtschaftssozietät Tonninger, Schermaier, Riegler & Maierhofer
und der Wiener Steuerberatungsgesellschaft Heller Consult, welche alle
gemeinsam in der Business Bridge Austria and Germany Unternehmen zu rechtlichen
und steuerlichen Fragen beraten. Unterstützt wird die Konferenz durch die
österreichische Botschaft, die Austrian Business Agency und der
österreichischen Handelsdelegation Advantage Austria.
USA VISA and Business Travel Workshop
München, 25. Juli 2011 — Die IHK für München und Oberbayern
veranstaltet am 25.07.2011 zusammen mit dem US-Generalkonsulat in München eine
Informationsveranstaltung zum Thema "US-Visa und -Geschäftsreisen".
Sebastian Meis, Anwalt in unserem Atlanta Büro, wird einen einstündigen Vortrag
zu den unterschiedlichen US-Visumskategorien halten. Bitte beachten Sie, dass
die Veranstaltung teilweise in englischer Sprache stattfindet und die
Teilnehmerzahl auf Grund der Platzkapazität begrenzt ist. Die Veranstaltung ist
kostenfrei. Das Programm zur Veranstaltung und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Veröffentlichung "Die Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen in der aktuellen Rechtsentwicklung"
Köln, Juli 2011 — Das Jahrbuch Franchising 2011 mit mehr als 20
Fachbeiträgen ist erschienen. Das wissenschaftliche Werk, dessen
Gesamt-Herausgeber der DFV ist, vermittelt tiefgehende Erkenntnisse zu neuesten
Entwicklungen unter anderem in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht und
Internationales. Rechtsanwalt Dr. Reif, Managing Partner unseres Kölner Büros,
ist Mitautor und zeichnet verantwortlich für den Bereich Widerrufsbelehrung.
Das Buch kann über den Deutschen Franchiseverband unter dem Link
http://www.franchiseverband.com/Jahrbuch-Franchising.147.0.html bezogen werden und kostet € 54,-
Luncheon with Dr. Peter Ammon, State Secretary of the Federal Foreign Office
Berlin, July 4, 2011
— Dr. Christoph Rückel, Senior Advisor of AmCham Germany and Senior
Partner of BridgehouseLaw Atlanta, participated in a luncheon by AmCham
President Fred Irwin for Dr. Peter Ammon, State Secetary of the Federal
Foreign Office, who will be the next German ambassador to the United
States of America.
Participants among others:
Staatsekretär Dr. Peter Ammon, Auswärtiges Amt, Berlin
Ph. D. Melinda Crane, Chief
Political Correspondent, Deutsche
Welle TV, Berlin
Jim A.
Eaton, Vice
President Animal Health Germany, Austria, Switzerland, Pfizer Deutschland GmbH, Berlin
Ph. D.
Gary Geipel, Director
Corporate Affairs, Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe
Fred B.
Irwin, President
AmCham Germany, Vice
Chairman Citigroup
Global Markets Deutschland AG, Frankfurt a.M.
Ambassador
John C. Kornblum, Senior
Counselor Noerr LLP, Berlin
Dr. Dierk Müller, General Manager American
Chamber of Commerce in Germany e.V., Frankfurt a.M.
Julia
Pollok, M.A.
Manager, Government Relations Leiterin Regierungsbeziehungen, American Chamber of Commerce in Germany e.V., Berlin
Dr. jur.
Christoph Rückel, Senior
Advisor AmCham Germany, Senior
Partner BridgehouseLaw Atlanta Rueckel
& Bolthausen LLC, Atlanta
Veröffentlichung "'Like Button' von Facebook" in der Zeitschrift "Datenschutz-Berater"
Köln, Juni 2011
— Durch das Klicken des "Like Buttons" kann der Besucher sein
Facebook-Profil mit Inhalten der Webseite verlinken. Webseitenbetreiber
können damit die Facebook-Infrastruktur nutzen, um effizient und
kostengünstig auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Diesem
wirtschaftlichen Nutzen steht jedoch die Frage gegenüber, welche
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Webseitenbetreiber bei der
Einbindung dieses Tools beachten muss.
Mit
diesen Fragestellungen beschäftigt sich Dr. Philip Laue, LLM.
(Stockholm) in einem Beitrag für den "Datenschutz-Berater", der im
Juniheft der Zeitschrift erschienen ist. Weiter Informationen erhalten
Sie hier.
AmCham
Germany Internship Programm 2011
Frankfurt, May 2011 — BridgehouseLaw
as one of the initiators of the Internship Program is grateful and thanked
AmCham and all of the host companies that with their help in 2011 now
over 20 US students are working as interns in Germany.
BridgehouseLaw
Managing Partner Oliver Bolthausen thanked the supporters of the program and
welcomed the interns on May 17th in Frankfurt at the offices of Frankfurt Rhein
Main - see photos.
Dr.
Christoph
Rueckel, BridgehouseLaw Atlanta and Munich Partner was expressively
thanked by the student representatives, the AmCham and the US Consulates
in
Germany for initiating this program being part of the transatlantic
dialog. Further information about the Internship Program and the host
companies you may find here.
Celebration of the Independence of the USA at the U.S. Consulate General
Munich, July 1, 2011 — The
managing partners of BridgehouseLaw Atlanta and Munich, Dr. Christoph Rückel
and Oliver Bolthausen, participated amongst a few hundred guests in the
Celebration of the Independence of the United States of America at the U. S.
Consulate General in Munich on Friday, July 1st, 2011.
The
BridgehouseLaw Atlanta office was one of the proud sponsors of this event.
TÜV Rheinland-Seminar“BDSG-Novellierung
– Neue Anforderungen an Unternehmen”
Hamburg, 12. Mai 2011 – Im Jahr 2009 hat der
Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte
Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum
Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und
Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher
praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
BridgehouseLaw organisiert Wirtschaftskonferenz mit Regierungsvertretern in Saudi-Arabien
Riyad, Oktober 2010 — Anfang Oktober 2010
organisierte das Team von BridgehouseLaw in Zusammenarbeit mit der DAFG
(Deutsch Arabische Freundschaftsgesellschaft e.V.) und VBW
(Vereinigung der Bay Wirtschaft) für eine deutsche Wirtschaftsdelegation ein
B2B Meeting in Saudi Arabien (Riyad). Dies erfolgte im Rahmen des Besuchs der
Bay. Staatsministerin, Frau Emilia Müller. BridgehouseLaw hat zum Empfang der
deutschen Delegation mehr als 25 saudische Unternehmen – aus vergleichbaren
Industrien – empfangen. Es handelt sich hierbei um nationale und internationale
saudische Mandanten, die BridgehouseLaw zusammen mit dem saudischen Partnerbüro
(The Legal Solutions House) betreuen und welche Interesse an dem Ausbau der
Handelsbeziehungen mit Deutschland haben. BridgehouseLaw`s Allianzpartner
(Legal Solution Haus), die u.a. auch das Königshaus in Saudi Arabien beraten,
luden zudem S.K.H. Kronprinz Prinz Mohammed bin Naher Bin Saud Bin Abdul
Aziz ein, der die deutsche Wirtschaftsdelegation empfangen hat. Die Teilnehmer
hatten die Möglichkeit, unmittelbar miteinander in Kontakt zu treten und einen
Erfahrungsaustauch zu beginnen (siehe auch Foto). BrideghouseLaw plant nach diesem Erfolg nunmehr
einen Gegenbesuch in Deutschland.
Botschafter a.D. Fritjof von Nordenskjöld verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw
Köln , 10. Januar 2011 - BridgehouseLaw wächst weiter und hat in ihrer Kölner Niederlassung einen neuen hochkarätigen Kollegen bekommen.
Rechtsanwalt Fritjof von Nordenskjöld,
u.a. ehemaliger Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Paris und
Rom, Gesandter in Washington, langjähriger persönlicher Referent von
Hans-Dietrich Genscher sowie Leiter der Zentralabteilung des Auswärtigen
Amtes, verstärkt als ab sofort das Kölner Büro. „Fritjof von
Nordenskjöld wird sich vor allem um unsere internationalen Mandanten bei
deren grenzüberschreitenden Tätigkeiten, insbesondere in den USA,
Frankreich sowie Italien kümmern. Gemeinsam mit unseren Kollegen in
München und Atlanta, berät er die Kanzlei bei sämtlichen Fragen in
diesem Zusammenhang“, erklären Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif,
Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Köln auf die künftige
Zusammenarbeit. „Wir freuen uns sehr mit von Nordenskjöld auch für
unsere Arbitration und Mediation Praxis einen weiteren international
geprägten Kollegen gewinnen zu können, seine Ländererfahrungen als
deutscher Botschafter sind bei internationalen Streitigkeiten und
Schlichtungen äußerst wertvoll“, betont Oliver Bolthausen,
Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Munich.
Rechtsanwalt
Fritjof von Nordenskjöld war nach seinem Studium der
Rechtswissenschaften in München und einigen Jahren in einer Münchner
Kanzlei 33 Jahre in diversen Funktionen im Auswärtigen Amt tätig.
Wichtige Stationen seiner Karriere waren unter anderem: persönlicher
Referent von Hans-Dietrich Genscher (1979-1982), Leitung des
Parlaments- und Kabinettsreferats (1985-1988), Ständiger Vertreter des
Botschafters in der Botschaft in Washington (1990-1994), Leitung der
Zentralabteilung des Auswärtigem Amtes (1994-1998) sowie Botschafter in
die Botschaften Rom (1998-2001) und Paris (2001-2004). Zuletzt leitete
von Nordenskjöld die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V.
in Berlin als geschäftsführender stellvertretender Präsident.
Lunchtime Seminar "Managing Challenges of Expanding your Business to Europe"
San Francisco, 16. Juni 2011 — Investments in Germany are gathering more and more
momentum and the business climate index shows Germany as a highly
competitive place to do business. This is especially true for the state
of Bavaria which combines Germany’s most innovative industry, the
highest purchasing power in Germany, renowned partners in academics and
research with outstanding quality of life.
This lunch seminar will provide information on what Bavaria has to offer
to U.S. companies as well as expert advice on how to set up and grow
your business in Germany. Case studies will showcase the steps and
issues of setting up a business as well as first-hand experience.
Jörg Kemkes, Managing Partner of BridgehouseTax, will discuss together with Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner of BridgehouseLaw Cologne, and Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner of BridgehouseLaw Munich, Challenges in taxation, IPR and licensing issues and the legal German Framework. Further information you may find here.
Compliance Workshop: Transatlantische Risiken für den Mittelstand — Von der Prävention bis zum Krisenmanagement (AmCham Germany)
München, 10. Mai 2011 — Erfahrene Praktiker
aus Deutschland und den USA referieren in diesem Compliance Workshop im
ausgiebigen Dialog mit den Teilnehmern. Angesichts der zunehmenden Kontrolle
der US-Aufsichtsbehörden auch über deutsche mittelständische Unternehmen werden
kostensparende und wirksame Präventionsmaßnahmen im Rahmen
deutsch-amerikanischer Compliance Programme vorgestellt.
Weitere
Informationen sowie die Anmeldung zur Veranstaltung, die BridgehouseLaw
gemeinsam mit der American Chamber of Commerce in Germany und der
amerikanische Kanzlei Akin Gump Strauss Hauer & Feld LLP ausrichtet, finden
Sie hier.
Unter unserer Rubrik "Download" haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich die aktuellen Dokumente zur Veranstaltung herunterzuladen.
Unternehmerfrühstück "Revolution 2.0 — Chancen und Risiken der sozialen Medien für Unternehmen"
Köln, 05. Mai 2011
— Die sozialen Medien wie Facebook, Twitter, YouTUbe und Co. werden
Unternehmen beeinflussen und die Gesellschaft verändern. Um in diese
komplexe und interessante Thematik einen Einstieg zu gewähren,
veranstaltet BridgehouseLaw gemeinsam mit der Strategieberatung VALORESS
ein Unternehmerfrühstück unter dem Thema "Revolution 2.0 — Chancen und
Risiken der sozialen Medien für Unternehmen" in den Räumlichkeiten von
VALORESS. Die Rechtsanwälte Klaus M. Brisch, LL.M. (USA) und Dr. Philip
Laue, LL.M. (Stockholm) werden dabei die rechtlichen Fragestellungen
diskutieren.
Unternehmertreffen im Schloss Eulenbroich "Netzwerke(r) netzwerken"
Rösrath, 03. Mai 2011 — Rund 10
regionale und überregionale Netzwerke, mit bis zu 250 Unternehmern vom
Handwerksbetrieb bis hin zum Großkonzern, werden am 03. Mai 2011 unter
dem Motto „Netzwerke(r) netzwerken“ zum II. Unternehmertreffen Schloss Eulenbroich in Rösrath erwartet.
Neben
Präsentationsmöglichkeiten für die Netzwerke und spannenden
Fachvorträgen für KMU zu verschiedenen Themen wie z.B. aus den Bereichen
„Unternehmenskultur“, „Erfolgsfaktoren“, „Social Media/Online
Marketing“, etc., haben auch die Unternehmen die Möglichkeit, an
Plakatständen und in Form einer Kurzpräsentation im Medienraum von Schloss Eulenbroich ihr Unternehmen zu präsentieren.
Ziel
ist es eine Plattform zu schaffen, bei der verschiedene Netzwerke der
Region die Chancen haben, die Interessen der Netzwerke untereinander
auszutauschen und deren Mitglieder kennenzulernen. Gleichzeitig
unterstützt das Treffen den Aufbau einer stärkeren Bindung unter den
(über-)regionalen Unternehmen und fördert die Erweiterung des
persönlichen Netzwerks der einzelnen Unternehmer.
Im
Rahmen der Veranstaltung werden von BridgehouseLaw die Rechtsanwälte
Dr. Mathias Reif und Klaus M. Brisch, LL.M. (USA) einen Vortrag zu dem
Thema "Vertriebswege für KMU's — Vermeidung rechtlicher Stolpersteine"
halten. Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Saudi-Arabien-Geschäft – Eine Herausforderung für bayerische Unternehmen
München, 14. April 2011 — BridgehouseLaw und die IHK-München halten am 14. April 2011
ein ganztägiges Seminars zum Thema „Doing Business in Saudi Arabien“.
BridgehouseLaw wird hierbei u.a. vom saudischen Justizministerium und dem
„Board of Grievances“ (Diwan–Al-Mazalem) unterstützt.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen
für die Geschäftstätigkeit in Saudi Arabien dargestellt, saudische Anwälte und
Richter werden nebst den deutschen Experten von BridgehouseLaw vortragen und
zur Diskussion zur Verfügung stehen.
Saudi Arabien als größte Volkswirtschaft der arabischen Welt
bietet für deutsche Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte einen höchst
attraktiven, aber nicht leicht zu erschließenden Markt. Weitere Informationen
zu der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
e-Marketingday Rheinland — Fachtagung zum Online-Marketing für KMU
Köln, 6. April 2011— Das Internet und seine elektronischen Vertriebs- und
Vermarktungsmöglichkeiten sind heute in der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken.
Dies erfordert auch bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs) die Wahl der
richtigen Onlinemarketingstrategie. Wie
sieht dabei
die richtige Auswahl der Onlinemarketinginstrumente für KMUs aus? Welche
Trends
sind für den Mittelstand interessant? Was sollten Unternehmen für die
eigene
Onlinevermarktung unbedingt tun und was ist dabei rechtlich zu
berücksichtigten?
Um diese Themen dreht sich die Fachtagung der Industrie- und
Handelskammern im
Rheinlandin Zusammenarbeit mit Onlinemarketingexperten. Rechtsanwalt
Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner des Kölner Büros von
BridgehouseLaw, wird sich dabei im Rahmen eines Workshops mit den
Grenzen und Stolpersteinen des Direktmarketings beschäftigen. Weitere
Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
7. GSE-Managementkreis im Königshof in Bonn
Bonn, 31. März bis 1. April 2011
– Ende März trifft sich der 7. Guide Share Europe (GSE)-Managementkreis
im Königshof in Bonn. Themen der Veranstaltung sind neben Fragen des
Softwareeinsatzes im IBM-Umfeld auch rechtliche Fragestellungen. Dazu
hält am 31. März Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner von BridgehouseLaw Köln, einen Vortrag zu den aktuellen
Entwicklungen des Datenschutzes, insbesondere auf EU-Ebene. Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm), ebenfalls aus unserem Kölner Büro, wird am 1. April über die
Einsatzmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen
Personalausweises referieren. Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.
Lunchtime Workshop "Your Bridge to Europe — Doing business in Germany" der German American Business Association (GABA)
Palo Alto, 23. März 2011 -
Der deutsche Geschäftsklimaindex steigt beständig. Entgegen früheren
Prognosen hat sich Deutschland zu einem idealen Startpunkt entwickelt,
um als amerikanisches Unternehmen auf dem europäischen Markt Fuß zu
fassen. Der Workshop soll amerikanischen Unternehmen helfen, ihre
Geschäfte nach Europa zu erweitern indem die deutsch-amerikanischen
Geschäftsbeziehungen gestärkt werden. Ziel muss es dabei stets sein,
Marktanteile in Europa hinzuzugewinnen indem eine stabile Brücke von den
USA zum europäischen Markt gebaut wird.
Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw München, und Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Köln, werden gemeinsam mit Jörg Kemkes, Managing Partner von BridgehouseTax,
mit den Teilnehmern u.a mögliche Gesellschaftsformen für
Unternehmensgründungen in Deutschland, die Grundzüge des deutschen
Steuersystems, arbeitsrechtliche Fragen und die Anforderungen an die
Compliance von Unternehmen in Deutschland diskutieren. Weitere
Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.
Seminar "Investor Relations vor neuen Herausforderungen – Social Media, Online-Hauptversammlung und CSR-Reporting
Frankfurt, 22. März 2011 —
Das Deutsche Akteninsitiut lädt zum Seminar "Investor Relations vor
neuen Herausforderungen — Social Media, Online- Hauptversammlung und
CSR-Reporting" ein. Im Rahmen des Seminars häl Rechtsanwalt Dr. Philip
Laue, LL.M. (Stockholm) aus unserem Kölner Büro einen Vortrag zu den
Chancen und Risiken von Social Media im kapitalmarkrechtlichen Umfeld.
Dabei werden u.a. Fragen der Ad-hoc-Mitteilungen per Social Media ebenso
angesprochen wie Haftungsfragen beim Einsatz von Social Media im
kapitalmarktrechtlichen Umfeld. Das Programm der Veranstaltung und
Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.
TÜV
Rheinland-Seminar “IT-Security-Beauftragter”
Köln, 15. März 2011 - Viren,
Datendiebstahl, Hackerattacken und die Angst vor dem Ausfall der
IT-Systeme
haben die Sensibilität der Verantwortlichen in Sachen IT-Sicherheit
erhöht.
Doch nur wenige Unternehmen verfügen über das notwendige Know-how.
Aus
diesem Grund vermittelt das Seminar der TÜV Rheinland Akademie
fundiertes
Fachwissen, mit dem IT-Security-Beauftragte den professionellen Schutz
der IT
gewährleisten. Die Teilnehmer lernen IT-Sicherheit aus verschiedensten
Perspektiven kennen: Datensicherheit und Datenschutz, physische
Sicherheit,
Kryptographie, Netzsicherheit, PKI, Computersicherheit und
organisatorische
Sicherheit.
Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Köln, und Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) geben im Rahmen dieses Seminars einen Überblick
über die
rechtlichen Rahmenbedingungen von Datensicherheit. Sie beschäftigen sich
u.a. mit
den Themen der IT-Sicherheit, dem Outsourcing und der Verantwortlichkeit
von
Unternehmen, Fragen des Schutzes und des Umgangs mit personenbezogenen
Daten,
der Revisionssicherheit durch elektronische Signaturen sowie mit
Rechtsfragen
von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
AmCham Germany zu US-EU Handelsbeziehungen — Abschaffung von Zolltarifen im transatlantischen Handel bringt Wachstum
Frankfurt, 08. Februar 2011 -
Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of
Commerce in Germany, kurz "AmCham Germany") fordert die Abschaffung von
Zolltarifen im transatlantischen Handel. Die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den USA und Europa ist zentraler Schlüssel für
nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Der Abbau von Zolltarifen kann die
bilateralen Beziehungen stärken und neue Exportpotentiale erschließen.
Eine ausführliche Pressemitteilung der AmCham zu diesem Thema finden Sie
hier.
Seminar "E-Discovery und Datenschutz - Erfahrungen aus der Praxis" am 14. März in Stuttgart
In Zeiten globalisierter Märkte
sind international agierende Unternehmen verstärkt mit Rechtstreitigkeiten vor
US-Gerichten und dabei insbesondere mit sog. E-Discovery-Verfahren
konfrontiert. Im Rahmen dieses Verfahrens können Kläger und Beklagter von der Gegenseite
die Vorlage umfassender elektronisch gespeicherter Informationen zu allen
Tatsachen verlangen, die für den Prozess erheblich sein können. Umfasst
E-Discovery dabei personenbezogene Daten, die in den Anwendungsbereich des BDSG
fallen, sind Konflikte zwischen den weitreichenden Vorlagepflichten des
US-Rechts und den Restriktionen des deutschen Datenschutzrechts
vorprogrammiert.
Im Rahmen des Seminars sollen Sie
in die Lage versetzt werden, die Wechselwirkungen von E-Discovery und
Datenschutz richtig einzuschätzen, um ihnen durch eine angemessene
Handlungsstrategie erfolgreich zu begegnen.
Anhand
von Praxisbeispielen
werden dabei Herr Rechtsanwalt Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing
Partner von BridgehouseLaw München, und Rechtsanwalt Dr. Philip Laue,
LL.M. aus dem Kölner Büro den sich aus den Anforderungen von E-Discovery
ergebenden
Handlungsbedarf analysieren und Umsetzungsmöglichkeiten einer
datenschutzkonformen
Informationsbereitstellung aufgezeigen. Weitere Informationen zur
Veranstaltungen sowie Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.
TÜV Rheinland-Seminar“BDSG-Novellierung
– Neue Anforderungen an Unternehmen”
Kön, 27. Januar 2011 – Im Jahr 2009 hat der
Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte
Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum
Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und
Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher
praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
Business Breakfast "Vertriebsrecht in der
Praxis" am 19. Januar in Köln
Schwerpunkt
des Business Breakfast sind die Incoterms 2010 sowie die Vermeidung
typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen.
Incoterms 2010 – wichtige Änderungen im Vertriebsrecht zum Jahreswechsel
Die Incoterms enthalten Regelungen
über die Rechte und Pflichten der Parteien -Importeure wie Exporteure- internationaler
Liefergeschäfte, insbesondere zur Art und Weise der Lieferung und dazu, welche
Partei die Transportkosten trägt. Zwar sind die Incoterms freiwillige Regeln. Es
ist jedoch gängige Praxis, dass sie in internationalen Kaufverträgen und in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug genommen werden. Die
praktischen Anwendungsfälle sind also zahlreich – Grund genug für Sie, sich die
Einzelheiten der Revision näher anzusehen. Die Incoterms 2010 werden im
3. Quartal 2010 veröffentlicht. Sie erhalten einen Überblick
über die für Sie relevanten Änderungen sowie Hilfestellungen bei der Anwendung
der neuen Richtlinien.
Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen
Fehlerquellen bei
Handelsvertreterverträgen sind leider keine Seltenheit und führen häufig bei
Beendigung der Vertragsverhältnisse zu rechtlichen Auseinandersetzungen der
Parteien. Nicht nur der Ausgleichsanspruch ist dann ein Thema, sondern
insbesondere auch, für welche Geschäfte dem Handelsvertreter möglicherweise
noch Provisionen gebühren. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters unterliegt
der Vertragsfreiheit, das heißt, die Vertragsparteien können individuelle
Regelungen treffen. Solche Regelungen müssen dann aber schriftlich festgehalten
werden. Aber auch andere Regelungen, die nicht schriftlich fixiert wurden und
später schwer beweisbar sind, führen immer wieder zu nicht unerheblichen
Nachzahlungen auf der Unternehmerseite. Es werden Ihnen daher praxisnah
mögliche Fehlerquellen gezeigt und wie man diese vermeidet.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
AmCham
Germany informs potential US investors about doing business in Germany at the 2nd
Annual AmCham Business Day in Atlanta and kicks off second round of the
US-German Internship Program
Twenty
years after German reunification, the country has strengthened its
position as one of the most interesting investment locations in Europe
and the world. Since transatlantic business has always been one of the
cornerstones of both German and US relations, the Second Annual AmCham
Business Day took place on October 15, 2010 in Atlanta and provided
potential investors from the US with information about doing business in
Germany.
Different German cities and regions presented themselves and informed
guests about their respective investment opportunities. Representatives
from Bremen, Cologne, Frankfurt, Munich and Stuttgart discussed business
opportunities in the regions as well as Europe as a whole. At the same
time, US companies from the respective regions spoke about their
experiences in successfully setting up their businesses in Germany.
Among others, Dr. Dierk Müller, General Manager of AmCham Germany,
and Dr. Christoph Rückel, Senior Partner at BridgehousLaw in Atlanta,
provided some welcome remarks before Prof. Dr. h.c. Horst Teltschik,
Former National Security Adviser & Deputy Chief of Staff to
Chancellor Helmut Kohl, gave a keynote speech about Germany and its
Business Centers twenty years after German unity. His speech was
followed by a panel discussion related to the topic.
In
addition to the presentations by the German regions, the Second Annual
AmCham Business Day also honored the US-German Internship Program, which
had been launched in 2009 and provided 17 students from the Atlanta
region the opportunity to successfully complete internships for three
months in Germany. The Second Annual AmCham Business Day was also the
official kick-off for the second round of the program, which aims to
continue to connect American students and German companies in the
interest of mediating a positive view of Germany to the future leaders
of the United States. Each young American who returns to the US will
serve as an ambassador of German-American friendship.
The Second Annual AmCham Business Day was hosted by the American Chamber
of Commerce in Germany and BridgehouseLaw Rueckel & Bolthausen
"Go (South-)West: Den
Markt im Südosten der USA strategisch nutzen" - Seminar zur
Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen aus der IT- und Medienbranche
IT, High Tech, Medien – Technik
ohne Grenzen, Chancen für Unternehmen in Georgia, USA?
Kein Wirtschaftswachstum ohne
IT-, High Tech- und Medien-Unternehmen diesseits und jenseits des Atlantiks.
Lohnen sich aber Investitionen in den USA, insbesondere in Georgia?
Die USA – insbesondere der
Bundesstaat Georgia – sind eine der weltweit größten Märkte. Sie pflegen einen
intensiven industriellen Austausch mit den Mitgliedsländern der EU, Mittel- und
Südamerika und Asien. Traditionell sind die unternehmerischen Beziehungen zwischen
deutschen und amerikanischen Firmen herausragend, optimal vernetzt, dies schon
über Jahrzehnte hinweg.. Das beiderseitige Investitionsvolumen zwischen
Deutschland und den Vereinigten Staaten beläuft sich auf rund eine Milliarde
US-Dollar. Dadurch sind eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen worden.
Am
16. November 2010 lädt BridgehouseLaw gemeinsam mit
City-Marketing Köln und Valoress und mit freundlicher Unterstützung von
AmCham Germany, BridgehouseTax, der IHK Köln und der Stadt Köln zu einem
Seminar zur Existenzgründung
und zum Markteintritt von Unternehmen insbesondere aus der IT- und
Medienbranche ein.
Den Teilnehmern werden die USA und vor allem der Bundesstaat Georgia als
zentraler und profitabler Kernmarkt mit einem Kompetenzschwerpunkt im Bereich
IT, High Tech und Medien präsentiert. Die einzelnen Präsentationen werden Sie
mit den Fakten über die verschiedenen Branchenaspekte, unterschiedlichen Arten
der Geschäftsführung sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
vertraut machen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
"Go (South-)West: Den
Markt im Südosten der USA strategisch nutzen" - Seminar zur
Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen aus der Energie-
und Versorgungsbranche in Georgia
Die Vernetzung der Weltwirtschaft
wirft die Frage auf, wo und ob sich Investitionen in bestimmten Regionen und
Ländern auszahlen.
Die USA – insbesondere der
Bundesstaat Georgia – sind eine der weltweit größten Märkte. Sie pflegen einen
intensiven industriellen Austausch mit den Mitgliedsländern der EU, Mittel- und
Südamerika und Asien. Traditionell sind die unternehmerischen Beziehungen
zwischen deutschen und amerikanischen Firmen herausragend, optimal vernetzt, dies
schon über Jahrzehnte hinweg. EU und USA bilden die weltweit mächtigsten
Handelszentren. Das beiderseitige Investitionsvolumen zwischen Deutschland und
den USA beläuft sich auf rund 1 Mrd. US-Dollar. Dadurch sind viele
Arbeitsplätze geschaffen worden.
Am 15. November 2010 lädt BridgehouseLaw gemeinsam mit
City-Marketing Köln und Valoress und mit freundlicher Unterstützung von
AmCham Germany, BridgehouseTax, der IHK Köln und der Stadt Köln zu einem
Seminar zur Existenzgründung
und zum Markteintritt von Unternehmen insbesondere aus der Energie- und
Versorgungswirtschaft ein.
Den Teilnehmern werden die USA und vor allem der Bundesstaat Georgia als
zentraler und profitabler Kernmarkt insbesondere auch in den Bereichen Energie-
und Versorgungswirtschaft präsentiert. Die einzelnen Präsentationen werden Sie
mit den Fakten über die verschiedenen Volkswirtschaften und unterschiedlichen
Arten der Geschäftsführung sowie die rechtlichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen vertraut machen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
Green Card-Lotterie – DV
2012
Durch die Green Card-Lotterie (“Diversity Immigrant Visa Program”) werden
jährlich 50.000 „Diversity Visa“ (DV) im Wege einer Verlosung vergeben, bei der
aus sämtlichen Bewerbern, die bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen
und aus Ländern mit einer niedriger Einwanderquote stammen, ausgewählt wird.
Gewinner dieser Green Card-Lotterie sind berechtigt, in den USA zu leben und zu
arbeiten.
Bewerber dieser Green Card-Lotterie werden anfänglich durch eine
computergesteuerte Ziehung ausgewählt. Die Einwanderungsvisa werden auf sechs
verschiedene Weltregionen verteilt, wobei die Hauptanzahl der Visa auf die
Region verteilt wird, die nur über eine niedrige Anzahl an US-Einwanderern
verfügt. Länder, aus denen mehr als 50.000 Einwanderer in die USA während der
vergangenen fünf Jahre gezogen sind, werden von dieser Lotterie ausgeschlossen.
Sofern der Antragsteller mit seiner Bewerbung in der Green Card-Lotterie erfolgreich
ist, kann er in die USA einreisen und das zunächst erteilte Einwanderungsvisum
für eine Green Card eintauschen. Diese wird von der US-Einwanderungsbehörde („U.S.
Citizenship and Immigration Services“) erteilt. Sofern sich der Gewinner
bereits in den USA aufhält, kann er direkt eine Greencard von der
Einwanderungsbehörde erhalten, ohne dass er die USA verlassen muss.
BridgehouseLaw leistet umfassende Beratung bei der Teilnahme an der Green Card-Lotterie,
die am 5. Oktober 2010 beginnt. Das Fristende für Bewerbungen der Green Card-Lotterie
für 2010 ist der 3. November 2010.
Informationsveranstaltung „IT-Projektmanagement“
am 17. November 2010 in der IHK Köln
Eine funktionstüchtige und
zeitgemäße IT ist das Rückgrat für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Die erfolgreiche Umsetzung von IT-Projekten ist daher zentraler Bestandteil
unternehmerischen Handelns. Der Weg dorthin stellt Unternehmen vor eine
Vielzahl von Herausforderungen. Typische Risikofaktoren sind Versäumnisse bei
der Vertragsanbahnung, ein lückenhaftes Pflichtenheft oder ein ungeeignetes
Projektmanagement. Sind die rechtlichen und technisch-organisatorischen
Rahmenbedingungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unklar, enden
IT-Projekte nicht selten im Streit. Grund genug, sich bereits vor Beginn eines
Projekts mit den wichtigsten „does and don‘ts“ von IT-Projekten zu beschäftigen.
Wir laden Sie herzlich zu der kostenfreien Veranstaltung der IHK Köln zum Thema
„IT-Projektmanagment“ am 17.11.2010 in den Räumen der IHK Köln ein.
Im Rahmen
der Veranstaltung wird Ihnen ein vertiefter Überblick über die elementaren
Bestandsteile und verschiedenen Typen eines IT-Projektvertrages vermittelt.
Aspekte der Ausgestaltung von Verträgen, wie zum Beispiel Gewährleistung oder
Änderungsmanagement, werden dabei ebenso aufgegriffen, wie Best Practices aus
dem IT-Projektmanagement. Referenten aus
unserem Hause sind für Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Brisch zum Thema „IT-Verträge“
und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Laue zum Thema „Besondere Aspekte der
Vertragsgestaltung". Weitere Details sowie die Anmeldeunterlagen finden
Sie hier.
Business Breakfast "Vertriebsrecht in der
Praxis" am 3. November in Köln
Schwerpunkt
des Business Breakfast sind die Incoterms 2010 sowie die Vermeidung
typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen.
Incoterms 2010 – wichtige Änderungen im Vertriebsrecht zum Jahreswechsel
Die Incoterms enthalten Regelungen
über die Rechte und Pflichten der Parteien -Importeure wie Exporteure- internationaler
Liefergeschäfte, insbesondere zur Art und Weise der Lieferung und dazu, welche
Partei die Transportkosten trägt. Zwar sind die Incoterms freiwillige Regeln. Es
ist jedoch gängige Praxis, dass sie in internationalen Kaufverträgen und in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug genommen werden. Die
praktischen Anwendungsfälle sind also zahlreich – Grund genug für Sie, sich die
Einzelheiten der Revision näher anzusehen. Die Incoterms 2010 werden im
3. Quartal 2010 veröffentlicht. Sie erhalten einen Überblick
über die für Sie relevanten Änderungen sowie Hilfestellungen bei der Anwendung
der neuen Richtlinien.
Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen
Fehlerquellen bei
Handelsvertreterverträgen sind leider keine Seltenheit und führen häufig bei
Beendigung der Vertragsverhältnisse zu rechtlichen Auseinandersetzungen der
Parteien. Nicht nur der Ausgleichsanspruch ist dann ein Thema, sondern
insbesondere auch, für welche Geschäfte dem Handelsvertreter möglicherweise
noch Provisionen gebühren. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters unterliegt
der Vertragsfreiheit, das heißt, die Vertragsparteien können individuelle
Regelungen treffen. Solche Regelungen müssen dann aber schriftlich festgehalten
werden. Aber auch andere Regelungen, die nicht schriftlich fixiert wurden und
später schwer beweisbar sind, führen immer wieder zu nicht unerheblichen
Nachzahlungen auf der Unternehmerseite. Es werden Ihnen daher praxisnah
mögliche Fehlerquellen gezeigt und wie man diese vermeidet.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
Second Annual
AmCham Business Day in Atlanta, October 15, 2010
20 Years after
German Unity: Germany and its Business
Centers – European Opportunities for US Business. New opportunities in transatlantic business
relations.
Since 2009 the American Chamber in Germany e. V.
(AmCham) has had its own Representative Office for the Southeastern Region of
the United States in Atlanta, Georgia. As Senior Advisor, Dr. C. Rückel is
heading these activities in close cooperation with AmCham (Frankfurt a. M.). In
September 2009 a large event took place in Atlanta. The Internship Program
(www.amchaminternship.org) was introduced during a panel discussion „How is
Germany handling the crisis?“ with prominent attendees. Meanwhile, many US students
from five leading Atlanta Universities are attending internships at
German-American companies across Germany. With the Second Annual AmCham
Business Day in October of this year, we will continue to promote Germany as an
attractive business location in Europe for US companies.
The event will be hosted by the American Chamber of Commerce in Germany and
BridgehouseLaw. More information/registration you may find here.
"US-German Internship Program"
In Zusammenarbeit mit der American Chamber of Commerce in Germany
(AmCham) und den in Atlanta ansässigen Universitäten Georgia Tech University,
Georgia State University, Morehouse University, Kennesaw University und Emory
University sowie dem Rotary Club Atlanta bietet BridgehouseLaw Atlanta
amerikanischen Studenten die Möglichkeit eines Praktikums in Deutschland.
Im Rahmen des Programmes
lernen amerikanische Studierende die Kultur des Gastlandes Deutschland und der
dort ansässigen Unternehmen im täglichen Umgang kennen und schätzen.
Das Praktikantenprogramm
gibt amerikanischen Studierenden die Möglichkeit internationale Erfahrungen in
der Wirtschaft zu sammeln. Des Weiteren können sie ihre Deutschkenntnisse
verbessern und Land und Leute kennen lernen.
Das Projekt wird von
EU-Kommissar und ehemaligem Ministerpräsidenten des Landes Baden Württemberg
Günther H. Oettinger unterstützt.
Ihr Unternehmen ist daran interessiert das
"US-German Internship Program" (Atlanta - Baden Württemberg) zu
gestalten, auszubauen und zu fördern. Informationen finden Sie unter www.amchaminternship.org.
Streitfall
für Richter und Anwälte: Können PR-Strategen über die öffentliche Meinung
Gerichtsprozesse beeinflussen?
In der
Anspannung vor der Verhandlung, wenn Verteidiger und Staatsanwälte Akten ordnen
und die Zuschauer sich in die Stuhlreihen schieben, muss dem Fotografen Oliver
Berg ein brauchbares Bild gelingen. Am besten vom Angeklagten mit einem
nervösen Zucken im Gesicht.
Am
Düsseldorfer Landgericht, Saal L 111, schoss Berg sein berühmtestes
Gerichtsfoto. Es zeigt den Angeklagten Josef Ackermann, die Finger der rechten
Hand zum Victory-Zeichen gespreizt. Das Bild ging um die Welt und beschädigte
den Ruf des Chefs der Deutschen Bank.
"Katastrophe!",
urteilt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Volk, damals Ackermanns Verteidiger im Prozess
um Millionen-Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Noch
heute gelingt Volk nur ein gequältes Lächeln, wenn er an den unglücklichen
Prozessauftakt denkt. Zwar erklärte er immer wieder, der später freigesprochene
Ackermann habe keine Siegerpose darstellen, sondern nur eine Michael-Jackson-Geste
imitieren wollen. "Dennoch, der Imageverlust bleibt", weiß Volk.
Stillhalten
und bescheiden lächeln! Den banalen, aber wirkungsvollen Rat geben in dieser
Situation Berater, deren PR-Spezialisierung sich Litigation (englisch:
Rechtsstreitigkeit) nennt. In den USA engagieren Anwälte seit Jahren solche
Strategen, wenn es neben der Unschuld des Mandanten auch dessen
gesellschaftliche Reputation zu verteidigen gilt.
Nun
entdecken auch Anwälte in Deutschland die Bedeutung solcher Strippenzieher. Der
Deutsche Anwaltstag, der am Donnerstag in Aachen beginnt, steht unter dem Motto
"Kommunikation im Kampf ums Recht". In Diskussionen und
Arbeitskreisen werden Hunderte Juristen - viele noch immer medienscheu und
verschwiegen - das Kommunizieren außerhalb von Gerichtssälen erlernen und sich
über die Frage streiten, ob die Presse die Justiz manipulieren kann.
Er könne
ein "geschicktes Zusammenspiel zwischen Anwalt und den Medien"
organisieren, wirbt der deutsche Litigation-Pionier Uwe Wolff für seinen
Service. Der 48-Jährige hat, nachdem er zehn Jahre lang als FOCUS-Korrespondent
aus den USA berichtete, in Berlin die Firma Naima gegründet, das erste
Litigation-Unternehmen Kontinentaleuropas. Vor wenigen Wochen folgte ein
weiteres Büro in Brüssel. "Ich trage die Perspektive des Mandanten in die
Öffentlichkeit", definiert Wolff seinen Job. Ziel sei es, den Ausgang
eines Prozesses zu beeinflussen oder einen außergerichtlichen Vergleich zu
erreichen sowie die Reputation des Mandanten zu schützen. Eine diffizile
Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn der Berater nicht nur die Sprache der
Juristen beherrscht, sondern auch die Spielregeln der Presse durchschaut. Er muss
Journalisten finden und sie mit Hinweisen und Informationen versorgen, die
seine Imagestrategie unterstützen.
Ein
gefährlicher Trend, warnt Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am
Landgericht Düsseldorf und im Mannesmann-Prozess Ackermanns Richterin. Es
dürften keine "Parallelprozesse" in den Medien abgehalten werden, vor
allem Laienrichter seien "in ihrer Unkenntnis" leicht beeinflussbar.
Wie
schnell außerhalb von Gerichtssälen naives Handeln den Ruf eines Prominenten
ruinieren kann, zeigen aktuelle Fälle: Der Augsburger Bischof Walter Mixa wurde
zum Rücktritt gedrängt, weil er zuerst abstritt, dann aber doch zugeben musste,
Kinder geschlagen zu haben. "Mixa wurde der Lüge überführt und gilt nun
als bigotter, verlogener Gottesmann", analysiert Wolff. Am vergangenen
Freitag folgte der Image-Gau: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete
Vorermittlungen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ein.
Mit
ebenso miesem Image lebt derzeit auch der Ex-Chef der Hypo Real Estate, Georg
Funke. Den 55-Jährigen, der 3,5 Millionen Euro entgegangenes Gehalt einklagt,
brandmarkte "Bild" als "größten Pleite-Banker". "Von
der Klage hätte man ihm abraten müssen", sagt Stratege Wolff. Vor Gericht
werde das Managerversagen detailliert ausgebreitet. "Damit ist seine
berufliche Laufbahn am Ende."
Christoph
Rückel, Partner der internationalen Kanzlei BridgehouseLaw, hat als Jurist mit
Kommunikationstalent diverse Imagetransfers gemeistert. Einer der
spektakulärsten Fälle war die Verteidigung des 1997 wegen Betrugs verurteilten
Baulöwen Utz Jürgen Schneider. In Interviews plauderte Schneider über seine
Leidenschaft für Immobilien und die Gier der Banker, die ihm Kredite genehmigt
hatten. Allmählich entstand in der Öffentlichkeit ein neues Bild: Der Mann, der
Handwerker in die Pleite getrieben und Banken um 2,7 Milliarden Euro betrogen
hatte, avancierte zum eigentlich netten Cleverle. Das Frankfurter Landgericht
verurteilte Schneider zu sechs Jahren und neun Monaten Haft - ein mildes
Urteil, kommentierten damals Juristen.
Wer in
die Offensive geht und selbst redet, weiß Rückel, ist im Vorteil. Verheerend
für die Glaubwürdigkeit aber sei das Anwalt-Statement "Kein
Kommentar". Dann vermute die Öffentlichkeit, man wolle Fehler vertuschen.
Einflüsterer
streuen gezielt entlastende Informationen Journalisten, die vor und während laufender
Verfahren recherchieren, müssen sich künftig zunehmend auf professionelle
Image-Modellierer einstellen, die für Beschuldigte und Angeklagte gezielt
entlastende Informationen streuen.
Auf der
Gegenseite agieren Staatsanwälte. Auch sie kommunizieren inzwischen
ungewöhnlich offen mit Reportern. Johannes Mocken, Sprecher der Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft, rechtfertigt die neue Transparenz: "Es hilft dem
Verfahren, vernünftig zu informieren." Er selbst lädt vertraute
Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein.
Was
passieren kann, wenn Prominente ohne PR-Unterstützung ins Räderwerk von Justiz
und Öffentlichkeit geraten, zeigt der Fall des einstigen Talkshow-Moderators
Andreas Türck. Als Türck 2004 wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, endete
seine Fernsehkarriere abrupt.
Im
Monate später stattfindenden Gerichtsprozess stellte sich die Unschuld des
Angeklagten heraus. Türck wurde freigesprochen. Für den Rest seines Lebens aber
bleibt er verurteilt durch die Schlagzeilen des Boulevards.
Image:
gieriger Pleite-Banker Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate, hat die Bank
in den Ruin geführt. Nun verlangt er 3,5 Euro Millionen Nachzahlung.
Image:
bigotter Gottesmann Bischof Walter Mixa leugnete, Kinder geschlagen zu haben.
Als die Wahrheit ans Licht kam, musste er zurücktreten.
Image:
arroganter US-Finanzjongleur Lloyd Blankfein, Chef von Goldman Sachs, tönte, er
verrichte "Gottes Werk". Wegen Betrugsverdacht musste er vor dem
US-Senat aussagen.
Die
Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive
Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Informiert Die meisten
Richter und Staatsanwälte wollen wissen, wie die Medien über ihre Fälle berichten.
Die
Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive
Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Quelle: Universität Mainz
2007 Unabhängig? Richter und Staatsanwälte fühlen sich selbst nicht manipulierbar.
Für andere Prozessbeteiligte gelte das aber nicht.
KATRIN SACHSE
BridgehouseLaw
Cologne expandiert mit ReifRechtsanwälte
Köln, 5.
Mai 2010 -
Die international tätige Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter.
Seit 1. Mai
2010 sind ReifRechtsanwälte, Köln, unter dem Dach der BridgehouseLaw
Cologne
GmbH. Der Standort Köln von BridgehouseLaw wird damit durch drei weitere
Anwälte
- den Gründer von ReifRechtsanwälte, Dr. Mathias Reif sowie Boris
Kröpsky und
Dr. Christine Freifrau von Hauch - verstärkt. „Mit dem Zusammenschluss
führen
wir die herausragende IT- und Telekommunikations-Kompetenz von
BridgehouseLaw
Cologne mit der umfassenden transaktionsgeprägten Kompetenz von
ReifRechtsanwälte im Telekommunikations-Bereich zusammen“, freuen sich
gemeinsam Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer von
BridgehouseLaw
Cologne GmbH. Oliver Bolthausen, Geschäftsführer von BridgehouseLaw in
München
ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über die Erweiterung bei
BridgehouseLaw in
Köln. Das Team um Dr. Mathias Reif mit seiner internationalen
Ausrichtung, der
wirtschaftsrechtlichen Erfahrung sowie einer praxisorientierten
Arbeitsweise
passt gut zu uns. BridgehouseLaw arbeitet mit standortübergreifenden
Teams, so
dass die erweiterten Kompetenzen bei BridgehouseLaw in Köln auch
Mandanten in
den anderen BridgehouseLaw Standorten zugutekommen werden.“
Dr. Mathias Reif verfügt über
umfangreiche
Erfahrung in der internationalen Rechts- und M&A-Beratung sowie im
Vertriebsrecht, insbesondere im Franchiserecht. Nach mehrjähriger
Auslandserfahrung in verschiedenen europäischen und außereuropäischen
Ländern
war der 41-jährige zunächst von 2002 bis 2005 als Senior Legal Counsel,
und
dann von 2005 bis 2008 als Leiter der M&A-Abteilung der T-Mobile
International
AG tätig. 2008 gründete er die auf wirtschaftsrechtliche Beratung von
mittelständischen
Unternehmen ausgerichtete Kanzlei ReifRechtsanwälte. Dr. Mathias Reif
ist
zusammen mit Klaus Brisch in der Geschäftsführung von BridgehouseLaw
Cologne.
Dr. Christine Freifrau von
Hauch (38) ist
seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte
liegen im
Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht/AGB,
in der rechtlichen
Beratung bei der Erstellung von Wertpapierprospekten sowie im
Kapitalmarktrecht.
Boris Kröpsky (33) ist seit Anfang 2009
bei
ReifRechtsanwälte tätig. Er berät vorwiegend im Handels- und
Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, nationalen und internationalen
Vertragsrecht sowie Transportrecht und ist auf Litigation spezialisiert.
Dr.
Jürgen
Em verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw
Dr. Jürgen Em (69),
Vizepräsident des
weltweiten Dachverbandes Auslandsösterreicher-Weltbundes (AÖWB),
Präsident der
Österreichischen Gesellschaft Bonn e.V., Ehrenpräsident des
Wirtschaftskomitee
Deutschland sowie Präsident des Bundessenats Wirtschaft &
Technologie im WBA,
verstärkt als nicht-juristischer Berater ab sofort das Kölner Büro. „Dr.
Em
wird sich vor allem unseren deutschen und österreichischen Mandanten bei
deren
grenzüberschreitenden Tätigkeiten widmen und die Kanzlei bei sämtlichen
Fragen
in diesem Zusammenhang beraten“, freuen sich Klaus Brisch und Dr.
Mathias Reif,
Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Cologne GmbH auf die
künftige
Zusammenarbeit.
Dr. Jürgen
Em war 23 Jahre
Mitglied der
Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
in
Köln und ist außerdem Berater in zahlreichen deutschen und
österreichischen
Gremien, unter anderem im deutschen Bundesjugendkuratorium. Er ist
Träger des
Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich, des
Bundes-Ehrenzeichens der Republik Österreich, des Goldenen Ehrenzeichens
sowie Ehrenmitglied
des Weltbundes der Österreicher im Ausland und ist Senator h.c. des
Bundessenats Wirtschaft und Technologie im Bundesverband Wirtschaft,
Bildung
& Arbeit.
Business Breakfast „Auftragsdatenverarbeitung“ in Köln und München
Outsourcing – der
Dauerbrenner zur Effizienzsteigerung in Unternehmen. Anlass für Outsourcing als
mögliche Alternative zur unternehmensinternen Abwicklung von Geschäftsprozessen
sind insbesondere Kostendruck, weltweite Vernetzung und technische
Entwicklungen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten steht dabei oftmals unter
besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die „Auftragsdatenverarbeitung“ ist
seit fast einem Jahr auf der Grundlage des novellierten § 11 BDSG geregelt.
„Schonfristen“ der Aufsichtsbehörden sind abgelaufen. Wer gegen die neuen
Regelungen des § 11 BDSG verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu EUR
50.000,‐. Grund genug, sich nochmals eingehend mit den neuen rechtlichen und technisch‐organisatorischen
Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung zu beschäftigen.
Um Sie dabei zu unterstützen
und Ihnen Hilfestellung bei der rechtsgemäßen Auslagerung Ihrer
Geschäftsprozesse zu geben, veranstalten BridgehouseLaw und Verimax am 1.
September 2010 in Köln und am 28. September 2010 in München jeweils ein
„Business Breakfast Auftragsdatenverarbeitung“. Dazu möchten wir Sie ganz
herzlich einladen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung
finden Sie hier.
Business Breakfast "Vertikal-GVO" am 23. September in Köln
Das Vertriebsrecht – ein ebenso
dynamisches wie komplexes Rechtsgebiet. Derzeit ändern sich hier wichtige
Grundlagen:
Am 01.06.2010 ist die neue
Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (sog. Vertikal-GVO
oder auch Schirm-GVO) der EU-Kommission in Kraft getreten, die für den Vertrieb
von Waren und Dienstleistungen einen wichtigen Rahmen für die Zulässigkeit
wettbewerbsbeschränkender Abreden vorgibt. Sie gilt bis zum 31.05.2022. Für
bestehende Vereinbarungen auf der Grundlage der bisherigen Vertikal-GVO gilt
eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2011. Nur bis dahin sind
Vertriebsvereinbarungen, die am 31.05.2010 bereits bestanden haben, noch nach
der bisherigen Vertikal-GVO zulässig.
Um
Ihnen einen Überblick über die
wesentlichen Änderungen sowie Hilfestellung bei der Anwendung der neuen
Verordnung zu geben, veranstaltet BridgehouseLaw Cologne am 23.
September 2010
in Köln ein „Business Breakfast“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich
einladen. Weitere Kontaktdaten und Informationen zur kostenlosen
Anmeldung finden Sie hier.
TÜV
Rheinland-Seminar “IT-Security-Beauftragter”
Stuttgart,
24. August 2010 - Viren,
Datendiebstahl, Hackerattacken und die Angst vor dem Ausfall der
IT-Systeme
haben die Sensibilität der Verantwortlichen in Sachen IT-Sicherheit
erhöht.
Doch nur wenige Unternehmen verfügen über das notwendige Know-how.
Aus
diesem Grund vermittelt das Seminar der TÜV Rheinland Akademie
fundiertes
Fachwissen, mit dem IT-Security-Beauftragte den professionellen Schutz
der IT
gewährleisten. Die Teilnehmer lernen IT-Sicherheit aus verschiedensten
Perspektiven kennen: Datensicherheit und Datenschutz, physische
Sicherheit,
Kryptographie, Netzsicherheit, PKI, Computersicherheit und
organisatorische
Sicherheit.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt im Rahmen dieses Seminars einen Überblick
über die
rechtlichen Rahmenbedingungen von Datensicherheit. Er beschäftigt sich
u.a. mit
den Themen der IT-Sicherheit, dem Outsourcing und der Verantwortlichkeit
von
Unternehmen, Fragen des Schutzes und des Umgangs mit personenbezogenen
Daten,
der Revisionssicherheit durch elektronische Signaturen sowie mit
Rechtsfragen
von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
Sarah Forbes-Jones hält Vortrag als Gastrednerin an der LMU
München, 14. Juli 2010 - Sarah
Forbes-Jones hält Vortrag als Gastrednerin an der
Ludwig-Maximilians-Universität in München. Inhaltlich trägt sie zu den
Themen U.S.-based legal research, writing and analysis, Anglo-American
Legal Theory und Strategies in U.S. settlement negotiations vor.
Yearbook 2010 der AmCham
Germany
"Business
Visas For
the United States"
Dr. Christoph
Rückel,
Oliver Bolthausen, LL.M. (USA)
Im Zuge der
Erholung von der
Weltwirtschaftskrise ist es für international agierende Unternehmen
ratsam ihre
Investment- und Finanzstrategien sorgsam zu planen. Hierzu zählt auch
die
richtige Herangehensweise zur Beantragung des passenden US-Visums für
ihre
Angestellten, um mit ihrem Unternehmen auch in den USA operieren zu
können.
Um diesen
Unternehmen bei der Beantragung
des richtigen Visums eine Hilfe zur Hand zu geben haben die Autoren die
wichtigsten Klassen von "nonimmigrant visas" in einer kurz Abhandlung
zusammengestellt.
ELO-Business
Breakfast zum Thema E-Mail Management
Bonn, 7. Juli
2010 - E-Mailsysteme haben sich zur zentralen
Kommunikationsplattform entwickelt.
E-Mails sind schnell, kostengünstig und haben die geschäftliche
Kommunikationswelt erobert. Die E-Mail wird als Geschäftsbeleg zu einem
nicht
zu unterschätzenden Vermögenswert für das Unternehmen. Sie ist der
Träger wichtiger
Geschäftsinformationen in allen Unternehmensprozessen.
Mit dem Werkzeug E-Mail entstehen allerdings
auch
Herausforderungen im Bereich Technik, Recht und Organisation.
Unternehmen haben
heute mit überquellenden Postkörben und einem zeitaufwendigen Suchen
nach
Informationen zu kämpfen. Darüber hinaus gibt es rund um den
E-Mailverkehr eine
Reihe rechtlicher Anforderungen auf nationalem und internationalem
Parkett, die
es einzuhalten gilt.
Vor diesem Hintergrund hält Rechtsanwalt Klaus
M. Brisch, LL.M.
(USA), Managing Partner unseres Kölner Büros, im Rahmen des ELO-Business
Breakfast am 7. Juli 2010 einen Vortrag zum Thema „E-Mail-Management –
Rechtliche Aspekte“. Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie
Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.
TÜV Rheinland-Seminar“BDSG-Novellierung
– Neue Anforderungen an Unternehmen”
Hamburg, 17. Juni 2010 – Im vergangenen Jahr hat der
Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die automatisierte
Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum
Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und
Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher
praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
INVITATION TO A LUNCHEON
Please join FrankfurtRhineMain Corp., BridgehouseLaw
and BridgehouseTax to hear about
Thursday, June 17, 2010, 12:00pm – 02:00pm, Rosewood
Sand Hill Hotel, Sycamore Room, 2825 Sand Hill Road, Menlo Park, CA 94025
FrankfurtRhineMain Corp., BridgehouseLaw
and BridgehouseTax will demonstrate its capabilities for US business and new
business opportunities in transatlantic relationships. American business has
always been successful in Germany. Germany has become the most interesting
European business location, supported by changes in tax and corporate law. The
greater Frankfurt region is one of the most important business locations within
Germany for doing business in Europe.
Agenda & Topics
Luncheon
Welcome Address
Introduction by
Linhard Stepf, President, FrankfurtRhineMain Corp., Chicago, IL
Presentations By
Stephan Crawford,
Director U.S. Commercial Service, U.S. Department of Commerce, San Francisco,
CA
”How the U.S.
Department of Commerce can support US export to Germany”
Linhard Stepf,
President, FrankfurtRhineMain Corp., Chicago, IL
“Europe’s top
business location makes your company expansion a hassle-free experience”
Neu
Erschienen: Vorgangsbearbeitungssysteme in der öffentlichen Verwaltung –
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsanforderungen
Philip
Laue
Die
Gestaltung von Vorgangsbearbeitungssystemen ist eine für die künftige Entwicklung
der öffentlichen Verwaltung und der Informationstechnik gleichermaßen relevante
Herausforderung. Durch Vorgangsbearbeitungssysteme sollen die Kosten der
Verwaltung gesenkt, ihre Effektivität verstärkt und ihre Bürgerfreundlichkeit
erhöht werden. Sie bieten aber nicht nur Vorteile, sondern enthalten auch
vielfältige Risiken. Dies betrifft insbesondere verfassungsrechtlich geschützte
Rechtsziele, wie etwa die Verfahrensbeteiligung oder die informationelle
Selbstbestimmung des Bürgers.
Die
Arbeit trägt dazu bei, die Gestaltung von Vorgangsbearbeitungssystemen nach
Kriterien des Verfassungsrechts methodisch zu bewältigen. Dabei werden von dem
Autor, Rechtsanwalt im Kölner Büro von BridgehouseLaw, aus
verfassungsrechtlichen Vorgaben rechtliche Anforderungen an die Technik
abgeleitet und systematisch zu praktisch umsetzbaren
technisch-organisatorischen Gestaltungszielen konkretisiert, die für eine
verfassungsverträgliche Integration derartiger Techniksysteme in der
öffentlichen Verwaltung zu beachten sind. Weitere Informationen und
Bestellmöglichkeiten sowie die Möglichkeit des Abrufs eines
„Nur-Lese-Exemplars“ als PDF finden sie hier.
2010. 461
Seiten. EUR 34,00 ISBN 978-3-89958-870-5
Yearbook 2010 der AmCham
Germany "Business Visas For
the United States"
Dr.
Christoph Rückel, Oliver Bolthausen, LL.M. (USA)
Im Zuge der Erholung von der
Weltwirtschaftskrise ist es für international agierende Unternehmen ratsam ihre
Investment- und Finanzstrategien sorgsam zu planen. Hierzu zählt auch die
richtige Herangehensweise zur Beantragung des passenden US-Visums für ihre
Angestellten, um mit ihrem Unternehmen auch in den USA operieren zu können.
Um diesen Unternehmen bei
der Beantragung des richtigen Visums eine Hilfe zur Hand zu geben haben die
Autoren die wichtigsten Klassen von "nonimmigrant visas" in einer
kurz Abhandlung zusammengestellt.
ConLife – Conference and Exhibition for Connected Life
Heimvernetzung bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten
und Vorteile. Sie ermöglicht es, Musik oder Videos einfach und zentral zu
speichern, meldet und erkennt automatisch einen Wohnungseinbruch oder einen
Wasserschaden, trägt durch intelligente Steuerungssysteme zu einer
umweltfreundlichen Energieversorgung bei oder unterstützt ein altersgerechtes
Wohnen. Dabei steht die Entwicklung der Heimvernetzung erst am Anfang. Bei
entsprechenden Technologien handelt es sich meist um Insellösungen, das
mögliche „Eine-Fernbedienung-Haus“ ist derzeit noch Zukunftsmusik.
Dennoch kann die wirtschafts- und
technologiepolitische Bedeutung der Heimvernetzung gar nicht hoch genug
eingeschätzt werden. Der Branchenverband BITKOM schätzt, dass in etwa fünf
Jahren bis zu 10 Milliarden Euro jährlich mit Heimvernetzung umgesetzt werden
Bislang gab es in Deutschland keine allumfassende
Plattform zur Präsentation und Diskussion dieses Themas. Vor diesem Hintergrund
veranstalten BITKOM und Koelnmesse am 19. und 20. Mai 2010 unter der
Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstmals
die „ConLife“ in Köln, einen Fachkongress mit begleitender Ausstellung.
Rechtsanwalt Klaus Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner von BridgehouseLaw Cologne, wird dabei am Donnerstag, den 20.5.2010,
einen Vortrag zum Thema „Compliance-Anforderungen bei der Entwicklung von
Produkten des Connected Life“ halten. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
TÜV Rheinland-Seminar
“BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”
Im
vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die
Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben
einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits-
und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von
hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
BridgehouseLaw schließt Kooperationsvertrag mit saudischer Anwaltskanzlei Legal Solutions House
München /
Riyadh / Atlanta, Dezember 2009 – Die international aufgestellte Anwaltskanzlei
BridgehouseLaw wächst weiter. Das Unternehmen, das in Deutschland mit zwei
Niederlassungen am Standort München und Köln (ab 1. Januar 2010) vertreten ist,
wird durch die Kooperation mit der saudischen Anwaltskanzlei Legal
Solutions House (LSH) sein weltweites Netzwerk weiter ausbauen.
Bislang sind Kanzleien in Atlanta, Jakarta, Kuala Lumpur, London, Manila,
Paris, Shanghai und Singapur Teil der internationalen Allianz von
BridgehouseLaw. Diese bietet Beratungsleistungen auf allen wesentlichen
Rechtsgebieten insbesondere jedoch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.
Zu den wichtigsten Problemen ausländischer Unternehmen, die sich in
Saudi-Arabien engagieren, zählt der Mangel an Rechtssicherheit. „Durch die
Verbindung mit Legal Solution House wollen wir unsere Mandanten hier stärker
unterstützen und so auch das Vertrauen zwischen deutschen und saudischen
Unternehmen stärken und die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensivieren“,
betont Rechtsanwalt Dr. Jalal Abed Ehadi, zuständig für den arabischen Raum bei
BridgehouseLaw in München und Atlanta. „Denn trotz der Bemühungen der
saudischen Regierung, moderne Investitionsgesetze und ein attraktives
Investitionsklima zu schaffen, bleiben häufig noch viele Rechtsfragen offen.
Hier möchten wir künftig für unsere Klienten aktiv werden.“
„Saudi-Arabien ist die größte Volkswirtschaft im arabischen Raum. Wir haben
daher ganz gezielt nach einer Kanzlei in Saudi-Arabien gesucht, um damit auch
im Mittleren Osten Fuß zu fassen und uns dann für eine Zusammenarbeit mit Legal
Solutions House entschieden“, erklärt Dr. Christoph Rückel, Partner und Gründer
von BridgehouseLaw. Dies liege nicht zuletzt an der sehr professionellen Arbeit
von Legal Solution House, die durchaus den Anforderungen der internationalen
Standards genügten. „In Saudi Arabien keine Selbstverständlichkeit – wie wir
immer wieder erfahren mussten.“
Legal Solutions House - unter der Leitung vom Dr. Ali Alburidi und Ibrahim
Al-Bahri – ist seit zehn Jahren auf die wichtigsten Bereiche des
Wirtschaftsrechts, wie Bank- und Versicherungsrecht, Energierecht, Handels- und
Gesellschaftrecht sowie Prozessrecht spezialisiert. Zu den Mandanten gehören
vor allem große und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei ist mit
Niederlassungen in den drei wichtigsten Wirtschaftszentren von Saudi Arabien,
der Hauptstadt Riyadh, Jeddah und Al-Khubar, präsent. „In dieser Kooperation
sind wir in der Lage, in vielen unserer Arbeitsbereiche, von Investment bis zum
Dispute Resolution, im Team umfassend zu beraten,“ so Christoph Rückel.
WWW - Website Werbung Widerruf
Sicher vor Abmahnungen im
elektronischen Geschäftsverkehr ist das Motto dieser Veranstaltung.
Bei
ihren Vertriebsbemühungen wurden im vergangenen Jahr eine Vielzahl von
Unternehmen abgemahnt. Bereits durch praxisgängige Verstöße, wie zum Beispiel
fehlende Angaben im Impressum oder Veröffentlichung eines Bildes ohne
Nutzungsrechte, können sehr hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen. In einem
Halbtagesworkshop am 13. April 2010 möchte die IHK Köln mit Experten
Anforderungen an einen sicheren Webauftritt und an sicheres E-Marketing
vermitteln.
Darüber
hinaus werden Datengewinnung, Datenverarbeitung und Vertragsabschluss im
elektronischen Geschäftsverkehr aus rechtlicher Sicht durchleuchtet. Alle
Teilnehmer erhalten zudem ein Anforderungsprofil als Checkliste für ihre
eigenen Marketingaktivitäten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der
Diskussionsrunde ihren Webauftritt an zwei Beratungspoints einer Kurzanalyse
durch unsere Experten zu unterziehen.
Klaus
Brisch, LL.M, Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne führt durch die
Veranstaltung und wirkt an der Veranstaltung außerdem durch einen Vortrag zum
Thema „Elektronischer Geschäftsverkehr“ mit. Rechtsanwalt Dr. Philip Laue,
LL.M., hält einen Vortrag zu dem Thema „Datenmanagement“.
Die
Veranstaltung in der IHK Köln ist kostenfrei und auf 100 Teilnehmer begrenzt.
Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung und zur Möglichkeit der
Anmeldung finden Sie hier.
"E-Discovery und Datenschutz"
Klaus
Brisch, LL.M. (USA), Dr. Philip Laue, LL.M.
In Zeiten globalisierter Märkte sind
international agierende Unternehmen immer wieder mit Rechtsstreitigkeiten auch
vor US-Zivilgerichten befasst. Dies gilt nicht nur für in Deutschland agierende
US-Unternehmen, sondern auch für deutsche Unternehmen mit Niederlassungen oder
Tochtergesellschaften in den USA oder Unternehmen, die mit ihren ausländischen
Geschäftspartnern die Geltung von Gerichtsstandsklauseln zu Gunsten von
US-Gerichten vereinbaren.
Im Fall einer rechtlichen
Auseinandersetzung in den USA werden Unternehmen dabei verstärkt mit einer so
genannten „Pre Trial Discovery“ konfrontiert. Dabei handelt es sich um ein vor
der Hauptverhandlung oder dem ersten Termin stattfindendes Verfahren, das der
Sachverhaltsfeststellung oder Beweisermittlung dient und weitgehend durch die
Parteien bestimmt wird. Besonders interessant wird die Discovery für die
Parteien dann, wenn elektronisch gespeicherte Informationen („Electronically
Stored Information“) für relevant erachtet werden.
Der Beitrag der beiden
Rechtsanwälte von BridgehouseLaw Cologne gibt einen Überblick, welche
Fallstricke aus datenschutzrechtlicher Sicht im Rahmen eines solche
„E-Discovery“ Verfahrens zu beachten sind und wie ihnen durch technische und
organisatorische Maßnahmen begegnet werden kann. Recht der Datenverarbeitung
(RDV), 1/2010, 1 ff.
BridgehouseLaw Alliance - Annual Meeting
in Munich
Wie jedes Jahr dient das
Annual Meeting vor allem dazu die persönlichen Beziehungen der
Bridgehouse-Alliance Member untereinander zu festigen und zu fördern, um auch
weiterhin eine so erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Im Rahmen der
Veranstaltung werden Vortragsreihen zum Thema "international
Business" gehalten.
Schriftlicher Euroforum-Management-Lehrgang
"IT-Compliance" startet am 5. März 2010
„Die Unternehmens-IT muss
sich künftig noch mehr mit dem Thema Compliance beschäftigen“, so lautet das
Fazit einer aktuellen Umfrage unter 150 deutschen IT-Verantwortlichen. Dass es
für die IT eines jeden Unternehmens immer schwieriger wird, allen internen wie
externen Regularien zu entsprechen, ist nicht neu. Mit dem am 1. September 2009
in Kraft getretenen § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz jedoch dürfte die
Ratlosigkeit von Compliance-Beauftragten ein noch nicht dagewesenes Ausmaß
erreicht haben. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Budgets
für IT-Projekte derzeit eher ab- denn zunehmen.
Kurzum: Das weite und
anspruchsvolle Feld der IT-Compliance will bearbeitet werden, die Bedingungen
hierfür sind allerdings anspruchsvoller denn je!
Unter der fachlichen
Leitung des geschäftsführenden Partners von BridgehouseLaw Cologne, Klaus
Brisch, werden in 11 Lektionen aktuelle und unmittelbar umsetzbare Inhalte zur
IT-Compliance von Autoren aus der Praxis auf den Punkt gebracht haben. In nur
zwei Monaten wird ein fundierter Überblick über rechtliche Grundlagen,
Standards und deren effektive Integration in die IT-Struktur von Unternehmen
gegeben. Der Lehrgang hilft sowohl IT-Beratern als auch deren Kunden, möglichst
einfache Lösungen für die komplizierte Welt der IT-Compliance zu
implementieren.
Weitere Informationen zum
Lehrgang und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.
"Unified Communications - Rechtliche Stolpersteine auf dem Weg zur
einheitlichen Unternehmenskommunikation" Klaus Brisch, LL.M. (USA), Dr. Philip Laue,
LL.M.
Die Bandbreite existierender Kommunikationsmöglichkeiten hat in den vergangenen
Jahrzehnten stetig zugenommen. Mitarbeitern von Unternehmen stehen heute eine
Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationskanäle und Endgeräte zur Verfügung.
Gleichzeitig wird eine optimierte Kommunikation im Unternehmen immer mehr zu
einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Unified Communications eröffnet die
Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen, indem bislang
parallel vorgehaltene IT- und TK-Infrastrukturen miteinander verbunden und
dadurch alle Kanäle moderner Kommunikation auf einer gemeinsamen und leicht
bedienbaren Kommunikationsplattform gebündelt werden.
Der Beitrag der beiden Rechtsanwälte von
BridgehouseLaw Cologne will einen ersten Überblick geben, welche rechtlichen
Gesichtspunkte für eine erfolgreiche Neuausrichtung der
Unternehmenskommunikation durch Unified Communications zu beachten
sind.Multimedia und Recht (MMR), 12/2009, 813 ff.
Seminar:
Next-Generation Business Intelligence (BI) –
Schriftlicher Euroforum-Management-Lehrgang „IT im Gesundheitswesen“
Am 26.03.2010 startet der schriftliche Euroforum-Management-Lehrgang „IT im
Gesundheitswesen“.
Informationstechnologie ist ein
unverzichtbares Werkzeug im Gesundheitswesen – im administrativen wie im
medizinischen Bereich. Durch sie lässt sich in der Verwaltung beispielsweise
die Kommunikation beschleunigen oder die Abrechnung mit den Krankenkassen
vereinfachen. Im medizinischen Bereich wiederum ermöglicht eine stringente
elektronische Dokumentation eine gezielte Abstimmung der Therapien –
Behandlungsfehler werden vermieden. Mithilfe eines individuell angepassten
IT-Systems können die Qualität der Versorgung verbessert und Kosten
gesenktwerden – zum Vorteil sowohl von Unternehmen der Gesundheitsbranche als auch zum Vorteil des Patienten!
In 10 kompakten Lektionen
zeigen Experten, welche Möglichkeiten die Informationstechnologie im
Gesundheitswesen bietet. Dabei wird jedes Themastrukturiert in einer eigenen
Lektion behandelt.Die abschließende Bonuslektion
beschäftigt sich darüber hinaus anhand einer Fallstudie mit den Erfahrungen aus
der Praxis und den wichtigsten Zukunftstrends.
Die Rechtsanwälte Klaus Brisch, LL.M und Dr. Philip Laue, LLM. von
BridgehouseLaw Cologne wirken an dem Lehrgang als Autoren der Lektion „Rechte-
und Dokumentenmanagement bei Produktentwicklung und Produktvertrieb“ mit.
Weitere Informationen zum Lehrgang und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie
hier.
Der Mittelstand als zukünftiger Gewinner?
in Bonn
Die vergangenen Jahre waren durch zahlreiche Aktivitäten im Bereich von
Business Intelligence gekennzeichnet, BI gilt nach Umfragen als eines der
Top-Ten-Zukunftsgebiete in der ITK-Industrie. Fast zwei Drittel der in einer
Studie befragten IT-Leiter gehen sogar davon aus, dass Investitionen in BI von
der Wirtschaftskrise unberührt bleiben.
Anbieter wie IBM, Oracle oder SAP versuchen durch schwergewichtige Zukäufe,
ihre Startposition auf diesem Zukunftsmarkt zu verbessern, große
Anwender-Unternehmen bauen ihre Informations- und Controlling-Systeme aus, aber
was haben eigentlich mittlere und kleinere Unternehmen von BI? Eine These ist,
dass durch die Fortschritte der BI-Systeme sowie die zunehmende
informations-relevante Vernetzung mittelständische und kleine Unternehmen
informations-strategisch zu größeren Unternehmen aufschließen können – KMU als
hochgradig vernetzte Informations-Gewinnler und dazu noch schnell und
beweglich.
Vor diesem Hintergrund hat sich die BITKOM-Akademie vorgenommen, sich anhand
von aktuellen Studienergebnissen und Best Practices aus dem Mittelstand vor
allem mit der Nützlichkeit dieser Software-Gattung für KMU aus der Sicht von
BI-Experten auseinanderzusetzen. Der geschäftsführende Partner von
BridgehouseLaw Cologne, Klaus Brisch, referiert in diesem Zusammenhang zu
rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit BI.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung
finden sie hier.
Neu Erschienen: Delegation von Aufgaben an IT-Assistenzsysteme
Herausgegeben von Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Philip Laue und Jan Peters
Informationstechnik
verspricht, die Menschen von Arbeit zu befreien oder ihnen die Arbeit
zu erleichtern. IT-Assistenzsysteme sollen es ermöglichen, nicht nur
viele einfache Tätigkeiten, Routineaufgaben und Alltagsentscheidungen,
sondern anspruchsvollere, selbständig zu erledigende Vorgänge an
Softwareagenten, Webservices, Vorgangsbearbeitungssysteme oder mobile
kontextsensitive Dienste zu delegieren. Die Autoren präsentieren die
Ergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojekts „Verteilte
Software-Agenten für sichere und rechtsverbindliche Aufgabendelegation
in mobilen kolla-borativen Anwendungen (VESUV)“. Nach einer kurzen
Einführung in die Herausforderungen der Aufgabendelegation werden die
Probleme und Lösungen für einen Workflow im E-Government und für
Location-based Services im E-Tourismus vorgestellt. Für beide
An-wendungsbereiche werden Vorschläge für eine Gestaltung der Systeme
entwickelt, die den Kriterien der Sicherheit, der Rechtsverbindlichkeit
und des Datenschutzes gerecht werden.
2009. XVII, 276 Seiten. Mit 87 Abb. u. 13 Tab. Broschur. EUR 49,90 ISBN 978-3-8349-1095-0