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Insolvenzrecht

  • Sanierungsberatung von Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern zur Vermeidung der persönlichen Haftungsinanspruchnahme (Vermögenssicherung)
  • Gläubigervertretung beim Durchsetzen von Ansprüchen und der Verteidigung gegen Anfechtung
  • Beratung von Banken bei der Bestellung insolvenzfester Sicherheiten und im Rahmen der Sanierung von Krisenengagements (Turn Around Management)
  • Unternehmenskäufe (übertragende Sanierung)