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  Dr. Erik Buhlmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
   
     
 

Dr. Erik Buhlmann berät im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Kapitalmarktrecht. Hierzu zählt insbesondere die straf- und wirtschaftsrechtliche Präventivberatung von Konzernen und Unternehmen zur Vermeidung von Regelverstößen (corporate compliance).

Seine Tätigkeitsgebiete liegen neben dem Arbeits-, Insolvenz- und Wettbewerbsstrafrecht in der Beratung zur Vermeidung von Korruptions- und Untreuedelikten, sowie im Außenwirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktstrafrecht. Daneben betreut Dr. Buhlmann Mandanten im Bereich der internationalen Exportkontrolle, insbesondere zwischen Deutschland und den USA.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der interdisziplinären Präventivberatung von Mittelstandsunternehmen. In Zusammenarbeit mit Beratungsteams koordiniert er die nationale und internationale Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung.

Dr. Erik Buhlmann ist  darüber hinaus in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision und Wiederaufnahme tätig. Zudem betreut er Mandanten bei  staatlichen Eingriffsmaßnahmen (Inhaftierung, Durchsuchung, etc.), sowie betroffene Unternehmen  im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.

Dr. Erik Buhlmann ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule München.


Beratungsschwerpunkte

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Deutsches und Internationales Strafrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Recht der Exportkontrolle
  • Corporate Compliance
  • Alternative Dispute Resolution

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Kontakt

Telefon: +49 89 2060 299 60
Fax: +49 89 2060 299 66
erik.buhlmann@bridgehouselaw.de

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"Karlshöfe"
80333 München
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