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Dr. Erik Buhlmann berät im nationalen und
internationalen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Kapitalmarktrecht. Hierzu zählt insbesondere die straf- und wirtschaftsrechtliche
Präventivberatung von Konzernen und Unternehmen zur Vermeidung von
Regelverstößen (corporate compliance). Seine Tätigkeitsgebiete liegen neben dem
Arbeits-, Insolvenz- und Wettbewerbsstrafrecht in der Beratung zur Vermeidung
von Korruptions- und Untreuedelikten, sowie im Außenwirtschafts-, Bank- und
Kapitalmarktstrafrecht. Daneben betreut Dr. Buhlmann Mandanten im Bereich der
internationalen Exportkontrolle, insbesondere zwischen Deutschland und den USA.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der interdisziplinären
Präventivberatung von Mittelstandsunternehmen. In Zusammenarbeit mit
Beratungsteams koordiniert er die nationale und internationale Rechts-, Steuer-
und Unternehmensberatung. Dr. Erik Buhlmann ist darüber hinaus in
allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die
Hauptverhandlung bis hin zur Revision und Wiederaufnahme tätig. Zudem
betreut er Mandanten bei staatlichen Eingriffsmaßnahmen (Inhaftierung, Durchsuchung, etc.), sowie betroffene Unternehmen im Umgang
mit den Strafverfolgungsbehörden.
Dr. Erik Buhlmann ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule München.
Beratungsschwerpunkte
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Deutsches und Internationales Strafrecht
- Kapitalmarktrecht
- Recht der Exportkontrolle
- Corporate Compliance
- Alternative Dispute Resolution
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