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Cornelius Antor betreut deutsche, amerikanische, britische und spanische Mandanten der Kanzlei. Er berät gerichtlich und außergerichtlich im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Gesellschafts-, Handels- und Immobilienrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt von Cornelius Antor liegt in der Konzeption von Fonds und der Planung und Abstimmung mit der BaFin.
Cornelius Antor ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule München.
Fachliche Schwerpunkte
- Nationales und Internationales Privatrecht
- Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen
- Prozessführung
- Immobilienrecht
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