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Cornelius Antor betreut deutsche, amerikanische, britische und spanische Mandanten der Kanzlei. Er berät gerichtlich und außergerichtlich im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Gesellschafts-, Handels- und Immobilienrecht. Ein weiterer Schwerpunkt von Cornelius Antor liegt in der Konzeption von Fonds und der Planung und Abstimmung mit der BaFin.
Fachliche Schwerpunkte
- Nationales und Internationales Privatrecht
- Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen
- Prozessführung
- Immobilienrecht
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