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Heinrich-Peter Rothmann berät insbesondere im Staats- und Verwaltungsrecht, mit Schwerpunkt im Ausländer-, Konsular- und Staatsangerhörigkeitsrecht.
Er betreut Mandanten bei Zuständigkeits- und Rechtsverfolgungsproblemen im Ausland in allen Rechtsgebieten.
Darüber hinaus tritt Heinrich-Peter Rothmann in Internationalen Schiedsverfahren (Arbitration) als Parteivertreter wie auch als Schiedsrichter auf. Zudem ist er als Mediator tätig.
Seine Beratung erfolgt im bilateralen und multilateralen Bereich, auch in englischer und französischer Sprache.
Fachliche Schwerpunkte
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Ausländerrecht
- Konsularrecht
- Beratung in internationalen Rechtsfragen, mit regionalem Schwerpunkt USA, Middle East und Nord Afrika
- Schiedsverfahren/International Arbitration
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