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Stefan Rath ist Of Counsel und betreut sowohl deutsche als auch US-amerikanische Mandanten der Kanzlei bei Unternehmenstransaktionen und im Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus berät Stefan Rath im internationalen Recht.
Ein weiterer Schwerpunkt von Stefan Rath liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Fachliche Schwerpunkte
- Bankrecht
- M&A Transaktionen (inkl. Finanzierungsseite)
- Gesellschaftsrecht
- Kapitalmarktrecht
- Internationales Recht
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