The International Business & Trade Symposium: How to succeed in the
USA and abroad
Charlotte, March 22,
2012 — This symposium will address business development topics for foreign
businesses coming to the USA and for American companies wanting to expand or do
business abroad. This event is being organized by the Russian-American
Business Council of NC & the Swedish-American Chamber of Commerce of
Carolinas in conjunction with the German Language & Culture Foundation and
the Federal Republic of Germany.
Mr. Reinhard von Hennigs from the BridgehouseLaw Charlotte office will be a
speaker on this event. For further information, please click here.
Financial Planning for Expatriates: A Global View with a Spotlight on German-US
Redwood City, CA, March 16, 2012 — Many investment and legal structures that expatriates use successfully in
their home countries may not apply in the U.S. – and vice versa. Today’s economy
and its numerous business opportunities lead many people to move easily between
countries and continents, making mobility around the globe the “new normal”.
Expatriates need a careful plan of action to include a global capital market
outlook and take into consideration the legal and tax impact of such moves.
This seminar will heighten awareness of the interrelation of tax, legal and
investment strategies, highlighting ways to anticipate or maneuver around
hurdles, with examples applicable to all but taken especially from US-German
expatriate situations.
Charlotte, March 1st, 2012
— The World Affairs Council of Charlotte together with co-sponsors,
AREVA Inc., Consulate General of France in Atlanta, Hon. Laura Meyer
Wellman, Honorary Consul of France to North Carolina and the French
American Chamber of Commerce (North Carolina) are proud to host His
Excellency Mr. François Delattre, Ambassador of France to the United
States on March 1 as part of the WACC's Ambassadors Circle Series.
Please join
in welcoming Ambassador Delattre who will discuss the relationship
between France and the United States as it pertains to the political,
economic and common values shared between the two countries.
AmCham
Germany Internship Programm 2011
Frankfurt, May 2011 — BridgehouseLaw
as one of the initiators of the Internship Program is grateful and thanked
AmCham and all of the host companies that with their help in 2011 now
over 20 US students are working as interns in Germany.
BridgehouseLaw
Managing Partner Oliver Bolthausen thanked the supporters of the program and
welcomed the interns on May 17th in Frankfurt at the offices of Frankfurt Rhein
Main - see photos.
Dr.
Christoph
Rueckel, BridgehouseLaw Atlanta and Munich Partner was expressively
thanked by the student representatives, the AmCham and the US Consulates
in
Germany for initiating this program being part of the transatlantic
dialog. Further information about the Internship Program and the host
companies you may find here
Celebration of the Independence of the USA at the U.S. Consulate General
Munich, July 1, 2011 — The
managing partners of BridgehouseLaw Atlanta and Munich, Dr. Christoph Rückel
and Oliver Bolthausen, participated amongst a few hundred guests in the
Celebration of the Independence of the United States of America at the U. S.
Consulate General in Munich on Friday, July 1st, 2011.
The
BridgehouseLaw Atlanta office was one of the proud sponsors of this event.
AmCham
Germany informs potential US investors about doing business in Germany at the 2nd
Annual AmCham Business Day in Atlanta and kicks off second round of the
US-German Internship Program
Twenty
years after German reunification, the country has strengthened its
position as one of the most interesting investment locations in Europe
and the world. Since transatlantic business has always been one of the
cornerstones of both German and US relations, the Second Annual AmCham
Business Day took place on October 15, 2010 in Atlanta and provided
potential investors from the US with information about doing business in
Germany.
Different German cities and regions presented themselves and informed
guests about their respective investment opportunities. Representatives
from Bremen, Cologne, Frankfurt, Munich and Stuttgart discussed business
opportunities in the regions as well as Europe as a whole. At the same
time, US companies from the respective regions spoke about their
experiences in successfully setting up their businesses in Germany.
Among others, Dr. Dierk Müller, General Manager of AmCham Germany,
and Dr. Christoph Rückel, Senior Partner at BridgehousLaw in Atlanta,
provided some welcome remarks before Prof. Dr. h.c. Horst Teltschik,
Former National Security Adviser & Deputy Chief of Staff to
Chancellor Helmut Kohl, gave a keynote speech about Germany and its
Business Centers twenty years after German unity. His speech was
followed by a panel discussion related to the topic.
In
addition to the presentations by the German regions, the Second Annual
AmCham Business Day also honored the US-German Internship Program, which
had been launched in 2009 and provided 17 students from the Atlanta
region the opportunity to successfully complete internships for three
months in Germany. The Second Annual AmCham Business Day was also the
official kick-off for the second round of the program, which aims to
continue to connect American students and German companies in the
interest of mediating a positive view of Germany to the future leaders
of the United States. Each young American who returns to the US will
serve as an ambassador of German-American friendship.
The Second Annual AmCham Business Day was hosted by the American Chamber
of Commerce in Germany and BridgehouseLaw Rueckel & Bolthausen
Seminar "IT in Unternehmen" des Otto Schmidt Verlags
Köln, 5. Juli 2011 — In
einem Tagesseminar des Otto Schmidt Verlages beschäftigen sich Klaus M.
Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne, und
Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm), Rechtsanwalt bei BridgehouseLaw
Cologne, mit den unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen bei der
Integration von Informationstechnologie in Unternehmen. Themen sind
dabei die Anforderungen bei der Softwarebeschaffung, Open Source, Cloud
Computin und IT-Leasing.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
BridgehouseLaw organisiert Wirtschaftskonferenz mit Regierungsvertretern in Saudi-Arabien
Riyad, October 2010 — Anfang Oktober 2010
organisierte das Team von BridgehouseLaw in Zusammenarbeit mit der DAFG
(Deutsch Arabische Freundschaftsgesellschaft e.V.) und VBW
(Vereinigung der Bay Wirtschaft) für eine deutsche Wirtschaftsdelegation ein
B2B Meeting in Saudi Arabien (Riyad). Dies erfolgte im Rahmen des Besuchs der
Bay. Staatsministerin, Frau Emilia Müller. BridgehouseLaw hat zum Empfang der
deutschen Delegation mehr als 25 saudische Unternehmen – aus vergleichbaren
Industrien – empfangen. Es handelt sich hierbei um nationale und internationale
saudische Mandanten, die BridgehouseLaw zusammen mit dem saudischen Partnerbüro
(The Legal Solutions House) betreuen und welche Interesse an dem Ausbau der
Handelsbeziehungen mit Deutschland haben. BridgehouseLaw`s Allianzpartner
(Legal Solution Haus), die u.a. auch das Königshaus in Saudi Arabien beraten,
luden zudem S.K.H. Kronprinz Prinz Mohammed bin Naher Bin Saud Bin Abdul
Aziz ein, der die deutsche Wirtschaftsdelegation empfangen hat. Die Teilnehmer
hatten die Möglichkeit, unmittelbar miteinander in Kontakt zu treten und einen
Erfahrungsaustauch zu beginnen (siehe auch Foto). BrideghouseLaw plant nach diesem Erfolg nunmehr
einen Gegenbesuch in Deutschland.
Botschafter a.D. Fritjof von Nordenskjöld verstärkt Kölner Büro von BridgehouseLaw
Cologne , 10 January 2011 - BridgehouseLaw wächst weiter und hat in ihrer Kölner Niederlassung einen neuen hochkarätigen Kollegen bekommen.
Rechtsanwalt Fritjof von Nordenskjöld,
u.a. ehemaliger Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Paris und
Rom, Gesandter in Washington, langjähriger persönlicher Referent von
Hans-Dietrich Genscher sowie Leiter der Zentralabteilung des Auswärtigen
Amtes, verstärkt als ab sofort das Kölner Büro. „Fritjof von
Nordenskjöld wird sich vor allem um unsere internationalen Mandanten bei
deren grenzüberschreitenden Tätigkeiten, insbesondere in den USA,
Frankreich sowie Italien kümmern. Gemeinsam mit unseren Kollegen in
München und Atlanta, berät er die Kanzlei bei sämtlichen Fragen in
diesem Zusammenhang“, erklären Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif,
Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Köln auf die künftige
Zusammenarbeit. „Wir freuen uns sehr mit von Nordenskjöld auch für
unsere Arbitration und Mediation Praxis einen weiteren international
geprägten Kollegen gewinnen zu können, seine Ländererfahrungen als
deutscher Botschafter sind bei internationalen Streitigkeiten und
Schlichtungen äußerst wertvoll“, betont Oliver Bolthausen,
Geschäftsführer und Partner von BridgehouseLaw Munich.
Rechtsanwalt Fritjof von Nordenskjöld war nach seinem Studium der
Rechtswissenschaften in München und einigen Jahren in einer Münchner
Kanzlei 33 Jahre in diversen Funktionen im Auswärtigen Amt tätig.
Wichtige Stationen seiner Karriere waren unter anderem: persönlicher
Referent von Hans-Dietrich Genscher (1979-1982), Leitung des
Parlaments- und Kabinettsreferats (1985-1988), Ständiger Vertreter des
Botschafters in der Botschaft in Washington (1990-1994), Leitung der
Zentralabteilung des Auswärtigem Amtes (1994-1998) sowie Botschafter in
die Botschaften Rom (1998-2001) und Paris (2001-2004). Zuletzt leitete
von Nordenskjöld die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V.
in Berlin als geschäftsführender stellvertretender Präsident.
Lunchtime Seminar "Managing Challenges of Expanding your Business to Europe"
San Francisco, 16. Juni 2011 — Investments in Germany are gathering more and more
momentum and the business climate index shows Germany as a highly
competitive place to do business. This is especially true for the state
of Bavaria which combines Germany’s most innovative industry, the
highest purchasing power in Germany, renowned partners in academics and
research with outstanding quality of life.
This lunch seminar will provide information on what Bavaria has to offer
to U.S. companies as well as expert advice on how to set up and grow
your business in Germany. Case studies will showcase the steps and
issues of setting up a business as well as first-hand experience.
Jörg Kemkes, Managing Partner of BridgehouseTax, will discuss together with Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner of BridgehouseLaw Cologne, and Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner of BridgehouseLaw Munich, Challenges in taxation, IPR and licensing issues and the legal German Framework. Further information you may find here.
Compliance Workshop: Transatlantic Risks for Small and Mid-Sized Companies — Prevention to Crisis Management (AmCham Germany)
Munich, May 10, 2011 – In this workshop, experienced
practitioners will discuss current compliance topics. In light of the increasing control by
US-regulatory authorities over German mid-sized companies, the speakers will
present cost-saving and effective preventive measures as part of
German-American compliance programs.
For further information on
this event hosted by BridgehouseLaw, the American Chamber of Commerce in
Germany, and the US law firm Akin Gump Strauss Hauer & Feld LLP and the
registration form, please click here.
Unternehmertreffen im Schloss Eulenbroich "Netzwerke(r) netzwerken"
Rösrath, May 3, 2011 — Rund 10
regionale und überregionale Netzwerke, mit bis zu 250 Unternehmern vom
Handwerksbetrieb bis hin zum Großkonzern, werden am 03. Mai 2011 unter
dem Motto „Netzwerke(r) netzwerken“ zum II. Unternehmertreffen Schloss Eulenbroich in Rösrath erwartet.
Neben
Präsentationsmöglichkeiten für die Netzwerke und spannenden
Fachvorträgen für KMU zu verschiedenen Themen wie z.B. aus den Bereichen
„Unternehmenskultur“, „Erfolgsfaktoren“, „Social Media/Online
Marketing“, etc., haben auch die Unternehmen die Möglichkeit, an
Plakatständen und in Form einer Kurzpräsentation im Medienraum von Schloss Eulenbroich ihr Unternehmen zu präsentieren.
Ziel
ist es eine Plattform zu schaffen, bei der verschiedene Netzwerke der
Region die Chancen haben, die Interessen der Netzwerke untereinander
auszutauschen und deren Mitglieder kennenzulernen. Gleichzeitig
unterstützt das Treffen den Aufbau einer stärkeren Bindung unter den
(über-)regionalen Unternehmen und fördert die Erweiterung des
persönlichen Netzwerks der einzelnen Unternehmer
Im
Rahmen der Veranstaltung werden von BridgehouseLaw die Rechtsanwälte
Dr. Mathias Reif und Klaus M. Brisch, LL.M. (USA) einen Vortrag zu dem
Thema "Vertriebswege für KMU's — Vermeidung rechtlicher Stolpersteine"
halten. Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Saudi-Arabien-Geschäft – Eine Herausforderung für bayerische Unternehmen
Munich, April 14, 2011 — BridgehouseLaw und die IHK-München halten am 14. April 2011
ein ganztägiges Seminars zum Thema „Doing Business in Saudi Arabien“.
BridgehouseLaw wird hierbei u.a. vom saudischen Justizministerium und dem
„Board of Grievances“ (Diwan–Al-Mazalem) unterstützt.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen
für die Geschäftstätigkeit in Saudi Arabien dargestellt, saudische Anwälte und
Richter werden nebst den deutschen Experten von BridgehouseLaw vortragen und
zur Diskussion zur Verfügung stehen.
Saudi Arabien als größte Volkswirtschaft der arabischen Welt
bietet für deutsche Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte einen höchst
attraktiven, aber nicht leicht zu erschließenden Markt. Weitere Informationen
zu der Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
e-Marketingday Rheinland — Fachtagung zum Online-Marketing für KMU
Cologne, April 6, 2011 — Das Internet und seine elektronischen Vertriebs- und
Vermarktungsmöglichkeiten sind heute in der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken.
Dies erfordert auch bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs) die Wahl der
richtigen Onlinemarketingstrategie. Wie
sieht dabei
die richtige Auswahl der Onlinemarketinginstrumente für KMUs aus? Welche
Trends
sind für den Mittelstand interessant? Was sollten Unternehmen für die
eigene
Onlinevermarktung unbedingt tun und was ist dabei rechtlich zu
berücksichtigten?
Um diese Themen dreht sich die Fachtagung der Industrie- und
Handelskammern im
Rheinlandin Zusammenarbeit mit Onlinemarketingexperten. Rechtsanwalt
Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner des Kölner Büros von
BridgehouseLaw, wird sich dabei im Rahmen eines Workshops mit den
Grenzen und Stolpersteinen des Direktmarketings beschäftigen. Weitere
Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
7. GSE-Managementkreis im Königshof in Bonn
Bonn, 31 March to 1 April 2011
– Ende März trifft sich der 7. Guide Share Europe (GSE)-Managementkreis
im Königshof in Bonn. Themen der Veranstaltung sind neben Fragen des
Softwareeinsatzes im IBM-Umfeld auch rechtliche Fragestellungen. Dazu
hält am 31. März Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner von BridgehouseLaw Köln, einen Vortrag zu den aktuellen
Entwicklungen des Datenschutzes, insbesondere auf EU-Ebene. Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm), ebenfalls aus unserem Kölner Büro, wird am 1. April über die
Einsatzmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen
Personalausweises referieren. Das Programm der Veranstaltung finden Sie
hier.
Lunchtime Workshop of the German American Business Association (GABA) — "Your Bridge to Europe — Doing business in Germany"
Palo Alto, 23 March 2011 —
The German business climate index is climbing
steadily. In spite of former gloomy predictions, Germany has become an
easy and comfortable place to do business. This workshop will help
expand your business overseas by strengthening your US-German business
relations - the goal always being more market share overseas by building
a solid bridge to the European market.
Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner
of BridgehouseLaw Munich and Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner of BridgehouseLaw Cologne, togehter with Jörg Kemkes, Managing Partner of BridgehouseTax, will discuss the
German Corporate system, the German Taxation System, Employment law in
Germany and Compliance in Germany. Further information you may find here.
Lunch Seminar Invitation of the German Amercian Chambers of Commerce (GACC): Cross-Border-Investments & Taxation
San Francisco, 22 March, 2011 — Investing in foreign countries can be
complicated, thus it’s important to carefully manage your risks in cross
border investments and have your legal forms in order from the
beginning.
Jörg Kemkes, Managing Partner of BridgehouseTax, will provide an introduction
to cross-border-investments and the risks and tax issues involved.
Please join us to learn more about
How to choose the right legal form.
How to adjust the tax structure to the legal structure.
How to make sure you are compliant in your home country as well as in the country you are investing in.
Mr.
Kemkes, togther with Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing Partner
of BridgehouseLaw Munich, and Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing
Partner of BridgehouseLaw Cologne, will be available to answer any
tax-related
questions you may have after the initial presentation and discussion.
Further information you may findhere.
Frankfurt, February 8, 2011
- The American Chamber of Commerce in Germany (AmCham Germany) calls
for a transatlantic zero-tariff agreement on trade in goods. Close
cooperation between Europe and the United States is crucial to
sustainable conomic growth. The elemination of tariffs on transatlantic
trade will strengthen bilateral relations and create new export
potential. Further information you may find here.
Seminar "Investor Relations vor neuen Herausforderungen – Social Media, Online-Hauptversammlung und CSR-Reporting
Frankfurt, 22. March 2011 —
Das Deutsche Akteninsitiut lädt zum Seminar "Investor Relations vor
neuen Herausforderungen — Social Media, Online- Hauptversammlung und
CSR-Reporting" ein. Im Rahmen des Seminars häl Rechtsanwalt Dr. Philip
Laue, LL.M. (Stockholm) aus unserem Kölner Büro einen Vortrag zu den
Chancen und Risiken von Social Media im kapitalmarkrechtlichen Umfeld.
Dabei werden u.a. Fragen der Ad-hoc-Mitteilungen per Social Media ebenso
angesprochen wie Haftungsfragen beim Einsatz von Social Media im
kapitalmarktrechtlichen Umfeld. Das Programm der Veranstaltung und
Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.
Seminar "E-Discovery und Datenschutz - Erfahrungen aus der Praxis" am 14. März in Stuttgart
In Zeiten globalisierter Märkte
sind international agierende Unternehmen verstärkt mit Rechtstreitigkeiten vor
US-Gerichten und dabei insbesondere mit sog. E-Discovery-Verfahren
konfrontiert. Im Rahmen dieses Verfahrens können Kläger und Beklagter von der Gegenseite
die Vorlage umfassender elektronisch gespeicherter Informationen zu allen
Tatsachen verlangen, die für den Prozess erheblich sein können. Umfasst
E-Discovery dabei personenbezogene Daten, die in den Anwendungsbereich des BDSG
fallen, sind Konflikte zwischen den weitreichenden Vorlagepflichten des
US-Rechts und den Restriktionen des deutschen Datenschutzrechts
vorprogrammiert.
Im Rahmen des Seminars sollen Sie
in die Lage versetzt werden, die Wechselwirkungen von E-Discovery und
Datenschutz richtig einzuschätzen, um ihnen durch eine angemessene
Handlungsstrategie erfolgreich zu begegnen.
Anhand
von Praxisbeispielen
werden dabei Herr Rechtsanwalt Oliver Bolthausen, LL.M. (USA), Managing
Partner von BridgehouseLaw München, und Rechtsanwalt Dr. Philip Laue,
LL.M. aus dem Kölner Büro den sich aus den Anforderungen von E-Discovery
ergebenden
Handlungsbedarf analysieren und Umsetzungsmöglichkeiten einer
datenschutzkonformen
Informationsbereitstellung aufgezeigen. Weitere Informationen zur
Veranstaltungen sowie Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.
"US-German Internship Program"
In Zusammenarbeit mit der American Chamber of Commerce in Germany
(AmCham) und den in Atlanta ansässigen Universitäten Georgia Tech University,
Georgia State University, Morehouse University, Kennesaw University und Emory
University sowie dem Rotary Club Atlanta bietet BridgehouseLaw Atlanta
amerikanischen Studenten die Möglichkeit eines Praktikums in Deutschland.
Im Rahmen des Programmes lernen
amerikanische Studierende die Kultur des Gastlandes Deutschland und der dort
ansässigen Unternehmen im täglichen Umgang kennen und schätzen.
Das Praktikantenprogramm gibt
amerikanischen Studierenden die Möglichkeit internationale Erfahrungen in der
Wirtschaft zu sammeln. Des Weiteren können sie ihre Deutschkenntnisse
verbessern und Land und Leute kennen lernen.
Das
Projekt wird von EU-Kommissar und ehemaligem Ministerpräsidenten des
Landes Baden Württemberg Günther H. Oettinger unterstützt.
Ihr Unternehmen ist daran interessiert das
"US-German Internship Program" (Atlanta - Baden Württemberg) zu
gestalten, auszubauen und zu fördern.
Business Breakfast "Vertriebsrecht in der
Praxis" am 19. Januar in Köln
Schwerpunkt
des Business Breakfast sind die Incoterms 2010 sowie die Vermeidung
typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen.
Incoterms 2010 – wichtige Änderungen im Vertriebsrecht zum Jahreswechsel
Die Incoterms enthalten Regelungen
über die Rechte und Pflichten der Parteien -Importeure wie Exporteure- internationaler
Liefergeschäfte, insbesondere zur Art und Weise der Lieferung und dazu, welche
Partei die Transportkosten trägt. Zwar sind die Incoterms freiwillige Regeln. Es
ist jedoch gängige Praxis, dass sie in internationalen Kaufverträgen und in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug genommen werden. Die
praktischen Anwendungsfälle sind also zahlreich – Grund genug für Sie, sich die
Einzelheiten der Revision näher anzusehen. Die Incoterms 2010 werden im
3. Quartal 2010 veröffentlicht. Sie erhalten einen Überblick
über die für Sie relevanten Änderungen sowie Hilfestellungen bei der Anwendung
der neuen Richtlinien.
Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Handelsvertreterverträgen
Fehlerquellen bei
Handelsvertreterverträgen sind leider keine Seltenheit und führen häufig bei
Beendigung der Vertragsverhältnisse zu rechtlichen Auseinandersetzungen der
Parteien. Nicht nur der Ausgleichsanspruch ist dann ein Thema, sondern
insbesondere auch, für welche Geschäfte dem Handelsvertreter möglicherweise
noch Provisionen gebühren. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters unterliegt
der Vertragsfreiheit, das heißt, die Vertragsparteien können individuelle
Regelungen treffen. Solche Regelungen müssen dann aber schriftlich festgehalten
werden. Aber auch andere Regelungen, die nicht schriftlich fixiert wurden und
später schwer beweisbar sind, führen immer wieder zu nicht unerheblichen
Nachzahlungen auf der Unternehmerseite. Es werden Ihnen daher praxisnah
mögliche Fehlerquellen gezeigt und wie man diese vermeidet.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
"Go (South-)West: Den
Markt im Südosten der USA strategisch nutzen" - Seminar zur
Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen aus der IT- und Medienbranche
IT, High Tech, Medien – Technik
ohne Grenzen, Chancen für Unternehmen in Georgia, USA?
Kein Wirtschaftswachstum ohne
IT-, High Tech- und Medien-Unternehmen diesseits und jenseits des Atlantiks.
Lohnen sich aber Investitionen in den USA, insbesondere in Georgia?
Die USA – insbesondere der
Bundesstaat Georgia – sind eine der weltweit größten Märkte. Sie pflegen einen
intensiven industriellen Austausch mit den Mitgliedsländern der EU, Mittel- und
Südamerika und Asien. Traditionell sind die unternehmerischen Beziehungen zwischen
deutschen und amerikanischen Firmen herausragend, optimal vernetzt, dies schon
über Jahrzehnte hinweg.. Das beiderseitige Investitionsvolumen zwischen
Deutschland und den Vereinigten Staaten beläuft sich auf rund eine Milliarde
US-Dollar. Dadurch sind eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen worden.
Am 16. November 2010 lädt BridgehouseLaw gemeinsam mit
City-Marketing Köln und Valoress und mit freundlicher Unterstützung von
AmCham Germany, BridgehouseTax, der IHK Köln und der Stadt Köln zu einem
Seminar zur Existenzgründung
und zum Markteintritt von Unternehmen insbesondere aus der IT- und Medienbranche ein.
Den Teilnehmern werden die USA und vor allem der Bundesstaat Georgia als
zentraler und profitabler Kernmarkt mit einem Kompetenzschwerpunkt im Bereich
IT, High Tech und Medien präsentiert. Die einzelnen Präsentationen werden Sie
mit den Fakten über die verschiedenen Branchenaspekte, unterschiedlichen Arten
der Geschäftsführung sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
vertraut machen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
"Go (South-)West: Den
Markt im Südosten der USA strategisch nutzen" - Seminar zur
Existenzgründung und zum Markteintritt von Unternehmen aus der Energie-
und Versorgungsbranche in Georgia
Die Vernetzung der Weltwirtschaft
wirft die Frage auf, wo und ob sich Investitionen in bestimmten Regionen und
Ländern auszahlen.
Die USA – insbesondere der
Bundesstaat Georgia – sind eine der weltweit größten Märkte. Sie pflegen einen
intensiven industriellen Austausch mit den Mitgliedsländern der EU, Mittel- und
Südamerika und Asien. Traditionell sind die unternehmerischen Beziehungen
zwischen deutschen und amerikanischen Firmen herausragend, optimal vernetzt, dies
schon über Jahrzehnte hinweg. EU und USA bilden die weltweit mächtigsten
Handelszentren. Das beiderseitige Investitionsvolumen zwischen Deutschland und
den USA beläuft sich auf rund 1 Mrd. US-Dollar. Dadurch sind viele
Arbeitsplätze geschaffen worden.
Am 15. November 2010 lädt BridgehouseLaw gemeinsam mit
City-Marketing Köln und Valoress und mit freundlicher Unterstützung von
AmCham Germany, BridgehouseTax, der IHK Köln und der Stadt Köln zu einem
Seminar zur Existenzgründung
und zum Markteintritt von Unternehmen insbesondere aus der Energie- und
Versorgungswirtschaft ein.
Den Teilnehmern werden die USA und vor allem der Bundesstaat Georgia als
zentraler und profitabler Kernmarkt insbesondere auch in den Bereichen Energie-
und Versorgungswirtschaft präsentiert. Die einzelnen Präsentationen werden Sie
mit den Fakten über die verschiedenen Volkswirtschaften und unterschiedlichen
Arten der Geschäftsführung sowie die rechtlichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen vertraut machen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.
Informationsveranstaltung „IT-Projektmanagement“
am 17. November 2010 in der IHK Köln
Eine funktionstüchtige und
zeitgemäße IT ist das Rückgrat für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Die erfolgreiche Umsetzung von IT-Projekten ist daher zentraler Bestandteil
unternehmerischen Handelns. Der Weg dorthin stellt Unternehmen vor eine
Vielzahl von Herausforderungen. Typische Risikofaktoren sind Versäumnisse bei
der Vertragsanbahnung, ein lückenhaftes Pflichtenheft oder ein ungeeignetes
Projektmanagement. Sind die rechtlichen und technisch-organisatorischen
Rahmenbedingungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unklar, enden
IT-Projekte nicht selten im Streit. Grund genug, sich bereits vor Beginn eines
Projekts mit den wichtigsten „does and don‘ts“ von IT-Projekten zu beschäftigen.
Wir laden Sie herzlich zu der kostenfreien Veranstaltung der IHK Köln zum Thema
„IT-Projektmanagment“ am 17.11.2010 in den Räumen der IHK Köln ein.
Im Rahmen
der Veranstaltung wird Ihnen ein vertiefter Überblick über die elementaren
Bestandsteile und verschiedenen Typen eines IT-Projektvertrages vermittelt.
Aspekte der Ausgestaltung von Verträgen, wie zum Beispiel Gewährleistung oder
Änderungsmanagement, werden dabei ebenso aufgegriffen, wie Best Practices aus
dem IT-Projektmanagement. Referenten aus
unserem Hause sind für Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Brisch zum Thema „IT-Verträge“
und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Laue zum Thema „Besondere Aspekte der
Vertragsgestaltung". Weitere Details sowie die Anmeldeunterlagen finden
Sie hier.
Green Card Lottery - DV-2012
The
Diversity Immigrant Visa Program (“green card lottery”) makes available 50,000 diversity visas (DV)
annually, drawn from random selection among all entries to persons who meet
strict eligibility requirements from countries with low rates of immigration to
the United States. Winners of the green card lottery obtain the right to
live and work in the United States.
Applicants for the green card lottery are initially
chosen through a random computer-generated lottery drawing. Immigrant
visas are apportioned among six geographic regions, with a greater number of visas
going to regions with lower rates of immigration - and no visas going to
countries sending more than 50,000 immigrants to the US in the past five
years.
If the winner files a successful green card lottery
application, he or she can enter the US and exchange the immigrant visa for a
green card, issued by the US Citizenship and Immigration Services (USCIS). If
the winner is already in the US, he or she can get a green card from USCIS
without leaving the country.
BridgehouseLaw offers comprehensive assistance for
green card lottery applications for the DV-2012 green card lottery which begins
October 5, 2010. The deadline to apply for the DV-2012 green card lottery
is November 3, 2010.
Second Annual
AmCham Business Day in Atlanta, October 15, 2010
20 Years after
German Unity: Germany and its Business
Centers – European Opportunities for US Business. New opportunities in transatlantic business
relations.
Since 2009 the American Chamber in Germany e. V.
(AmCham) has had its own Representative Office for the Southeastern Region of
the United States in Atlanta, Georgia. As Senior Advisor, Dr. C. Rückel is
heading these activities in close cooperation with AmCham (Frankfurt a. M.). In
September 2009 a large event took place in Atlanta. The Internship Program
(www.amchaminternship.org) was introduced during a panel discussion „How is
Germany handling the crisis?“ with prominent attendees. Meanwhile, many US students
from five leading Atlanta Universities are attending internships at
German-American companies across Germany. With the Second Annual AmCham
Business Day in October of this year, we will continue to promote Germany as an
attractive business location in Europe for US companies.
The event will be hosted by the American Chamber of Commerce in Germany and
BridgehouseLaw. More information/registration you may find here.
Dr. Jürgen Em Strengthens the Cologne
Office of BridgehouseLaw
Cologne, June 15, 2010
- Beginning immediately, Dr. Jürgen Em joins the Cologne office as a
non-attorney advisor. Dr.
Em is Vice President of the governing body of the Dachverbandes
Auslandsösterreicher-Weltbundes (the worldwide association of Austrian
associations abroad), President of the Austrian Association in Bonn,
Honorary President of the Economic
Affairs Committee of Germany, and President of the Federal Senate for
Economic
Affairs and Technology. “Dr. Em will devote his practice to the
cross-border
matters of our German and Austrian clients and will advise the firm on
related
issues,” announced Klaus Brisch and Dr. Mathias Reif, Managing Partners
of
BridgehouseLaw in Cologne,
both of whom expressed their excitement about the promising future for
this
collaboration.
For 23 years, Dr. Jürgen Em was a member of the Managing Board
of the Confederation
of German Employer Organizations (BDA) in Cologne
and is currently an advisor in numerous German and Austrian
organizations as
well the German Bundesjugendkuratorium, a panel of experts who advise
the
Federal Government on family and social issues. He is the recipient of
the
Grand Honor Medal of Merit of the Republic of Austria, the Federal Honor
Medal
of Merit of the Republic of Austria, the Gold Medal of Merit of the
Republic of
Austria as well as an honorary member of the World Organization of
Austrians
Abroad and is a Senator for the Federal Senate for Economic Affairs and
Technology of the Federal Association for Economic Affairs, Education
&
Labor.
Streitfall
für Richter und Anwälte: Können PR-Strategen über die öffentliche
Meinung
Gerichtsprozesse beeinflussen?
In der
Anspannung vor der Verhandlung, wenn Verteidiger und Staatsanwälte Akten
ordnen
und die Zuschauer sich in die Stuhlreihen schieben, muss dem Fotografen
Oliver
Berg ein brauchbares Bild gelingen. Am besten vom Angeklagten mit einem
nervösen Zucken im Gesicht.
Am
Düsseldorfer Landgericht, Saal L 111, schoss Berg sein berühmtestes
Gerichtsfoto. Es zeigt den Angeklagten Josef Ackermann, die Finger der
rechten
Hand zum Victory-Zeichen gespreizt. Das Bild ging um die Welt und
beschädigte
den Ruf des Chefs der Deutschen Bank.
"Katastrophe!",
urteilt
der Münchner Rechtsanwalt Klaus Volk, damals Ackermanns Verteidiger im
Prozess
um Millionen-Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch
Vodafone. Noch
heute gelingt Volk nur ein gequältes Lächeln, wenn er an den
unglücklichen
Prozessauftakt denkt. Zwar erklärte er immer wieder, der später
freigesprochene
Ackermann habe keine Siegerpose darstellen, sondern nur eine
Michael-Jackson-Geste
imitieren wollen. "Dennoch, der Imageverlust bleibt", weiß Volk.
Stillhalten
und bescheiden lächeln! Den banalen, aber wirkungsvollen Rat geben in
dieser
Situation Berater, deren PR-Spezialisierung sich Litigation (englisch:
Rechtsstreitigkeit) nennt. In den USA engagieren Anwälte seit Jahren
solche
Strategen, wenn es neben der Unschuld des Mandanten auch dessen
gesellschaftliche Reputation zu verteidigen gilt.
Nun
entdecken auch Anwälte in Deutschland die Bedeutung solcher
Strippenzieher. Der
Deutsche Anwaltstag, der am Donnerstag in Aachen beginnt, steht unter
dem Motto
"Kommunikation im Kampf ums Recht". In Diskussionen und
Arbeitskreisen werden Hunderte Juristen - viele noch immer medienscheu
und
verschwiegen - das Kommunizieren außerhalb von Gerichtssälen erlernen
und sich
über die Frage streiten, ob die Presse die Justiz manipulieren kann.
Er könne
ein "geschicktes Zusammenspiel zwischen Anwalt und den Medien"
organisieren, wirbt der deutsche Litigation-Pionier Uwe Wolff für seinen
Service. Der 48-Jährige hat, nachdem er zehn Jahre lang als
FOCUS-Korrespondent
aus den USA berichtete, in Berlin die Firma Naima gegründet, das erste
Litigation-Unternehmen Kontinentaleuropas. Vor wenigen Wochen folgte ein
weiteres Büro in Brüssel. "Ich trage die Perspektive des Mandanten in
die
Öffentlichkeit", definiert Wolff seinen Job. Ziel sei es, den Ausgang
eines Prozesses zu beeinflussen oder einen außergerichtlichen Vergleich
zu
erreichen sowie die Reputation des Mandanten zu schützen. Eine diffizile
Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn der Berater nicht nur die Sprache
der
Juristen beherrscht, sondern auch die Spielregeln der Presse
durchschaut. Er muss
Journalisten finden und sie mit Hinweisen und Informationen versorgen,
die
seine Imagestrategie unterstützen.
Ein
gefährlicher Trend, warnt Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am
Landgericht Düsseldorf und im Mannesmann-Prozess Ackermanns Richterin.
Es
dürften keine "Parallelprozesse" in den Medien abgehalten werden, vor
allem Laienrichter seien "in ihrer Unkenntnis" leicht beeinflussbar.
Wie
schnell außerhalb von Gerichtssälen naives Handeln den Ruf eines
Prominenten
ruinieren kann, zeigen aktuelle Fälle: Der Augsburger Bischof Walter
Mixa wurde
zum Rücktritt gedrängt, weil er zuerst abstritt, dann aber doch zugeben
musste,
Kinder geschlagen zu haben. "Mixa wurde der Lüge überführt und gilt nun
als bigotter, verlogener Gottesmann", analysiert Wolff. Am vergangenen
Freitag folgte der Image-Gau: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete
Vorermittlungen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ein.
Mit
ebenso miesem Image lebt derzeit auch der Ex-Chef der Hypo Real Estate,
Georg
Funke. Den 55-Jährigen, der 3,5 Millionen Euro entgegangenes Gehalt
einklagt,
brandmarkte "Bild" als "größten Pleite-Banker". "Von
der Klage hätte man ihm abraten müssen", sagt Stratege Wolff. Vor
Gericht
werde das Managerversagen detailliert ausgebreitet. "Damit ist seine
berufliche Laufbahn am Ende."
Christoph
Rückel, Partner der internationalen Kanzlei BridgehouseLaw, hat als
Jurist mit
Kommunikationstalent diverse Imagetransfers gemeistert. Einer der
spektakulärsten Fälle war die Verteidigung des 1997 wegen Betrugs
verurteilten
Baulöwen Utz Jürgen Schneider. In Interviews plauderte Schneider über
seine
Leidenschaft für Immobilien und die Gier der Banker, die ihm Kredite
genehmigt
hatten. Allmählich entstand in der Öffentlichkeit ein neues Bild: Der
Mann, der
Handwerker in die Pleite getrieben und Banken um 2,7 Milliarden Euro
betrogen
hatte, avancierte zum eigentlich netten Cleverle. Das Frankfurter
Landgericht
verurteilte Schneider zu sechs Jahren und neun Monaten Haft - ein mildes
Urteil, kommentierten damals Juristen.
Wer in
die Offensive geht und selbst redet, weiß Rückel, ist im Vorteil.
Verheerend
für die Glaubwürdigkeit aber sei das Anwalt-Statement "Kein
Kommentar". Dann vermute die Öffentlichkeit, man wolle Fehler
vertuschen.
Einflüsterer
streuen gezielt entlastende Informationen Journalisten, die vor und
während laufender
Verfahren recherchieren, müssen sich künftig zunehmend auf
professionelle
Image-Modellierer einstellen, die für Beschuldigte und Angeklagte
gezielt
entlastende Informationen streuen.
Auf der
Gegenseite agieren Staatsanwälte. Auch sie kommunizieren inzwischen
ungewöhnlich offen mit Reportern. Johannes Mocken, Sprecher der
Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft, rechtfertigt die neue Transparenz: "Es hilft dem
Verfahren, vernünftig zu informieren." Er selbst lädt vertraute
Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein.
Was
passieren kann, wenn Prominente ohne PR-Unterstützung ins Räderwerk von
Justiz
und Öffentlichkeit geraten, zeigt der Fall des einstigen
Talkshow-Moderators
Andreas Türck. Als Türck 2004 wegen Vergewaltigung angeklagt wurde,
endete
seine Fernsehkarriere abrupt.
Im
Monate später stattfindenden Gerichtsprozess stellte sich die Unschuld
des
Angeklagten heraus. Türck wurde freigesprochen. Für den Rest seines
Lebens aber
bleibt er verurteilt durch die Schlagzeilen des Boulevards.
Image:
gieriger Pleite-Banker Georg Funke, Ex-Chef der Hypo Real Estate, hat
die Bank
in den Ruin geführt. Nun verlangt er 3,5 Euro Millionen Nachzahlung.
Image:
bigotter Gottesmann Bischof Walter Mixa leugnete, Kinder geschlagen zu
haben.
Als die Wahrheit ans Licht kam, musste er zurücktreten.
Image:
arroganter US-Finanzjongleur Lloyd Blankfein, Chef von Goldman Sachs,
tönte, er
verrichte "Gottes Werk". Wegen Betrugsverdacht musste er vor dem
US-Senat aussagen.
Die
Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive
Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Informiert Die meisten
Richter und Staatsanwälte wollen wissen, wie die Medien über ihre Fälle
berichten.
Die
Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes Urteil Wie sich intensive
Berichterstattung auf Prozessbeteiligte auswirkt. Quelle: Universität
Mainz
2007 Unabhängig? Richter und Staatsanwälte fühlen sich selbst nicht
manipulierbar.
Für andere Prozessbeteiligte gelte das aber nicht.
KATRIN SACHSE
BridgehouseLaw
Cologne expandiert mit ReifRechtsanwälte
Köln, 5.
Mai 2010 -
Die international tätige Anwaltskanzlei BridgehouseLaw wächst weiter.
Seit 1. Mai
2010 sind ReifRechtsanwälte, Köln, unter dem Dach der BridgehouseLaw
Cologne
GmbH. Der Standort Köln von BridgehouseLaw wird damit durch drei weitere
Anwälte
- den Gründer von ReifRechtsanwälte, Dr. Mathias Reif sowie Boris
Kröpsky und
Dr. Christine Freifrau von Hauch - verstärkt. „Mit dem Zusammenschluss
führen
wir die herausragende IT- und Telekommunikations-Kompetenz von
BridgehouseLaw
Cologne mit der umfassenden transaktionsgeprägten Kompetenz von
ReifRechtsanwälte im Telekommunikations-Bereich zusammen“, freuen sich
gemeinsam Klaus Brisch und Dr. Mathias Reif, Geschäftsführer von
BridgehouseLaw
Cologne GmbH. Oliver Bolthausen, Geschäftsführer von BridgehouseLaw in
München
ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über die Erweiterung bei
BridgehouseLaw in
Köln. Das Team um Dr. Mathias Reif mit seiner internationalen
Ausrichtung, der
wirtschaftsrechtlichen Erfahrung sowie einer praxisorientierten
Arbeitsweise
passt gut zu uns. BridgehouseLaw arbeitet mit standortübergreifenden
Teams, so
dass die erweiterten Kompetenzen bei BridgehouseLaw in Köln auch
Mandanten in
den anderen BridgehouseLaw Standorten zugutekommen werden.“
Dr. Mathias Reif verfügt über
umfangreiche
Erfahrung in der internationalen Rechts- und M&A-Beratung sowie im
Vertriebsrecht, insbesondere im Franchiserecht. Nach mehrjähriger
Auslandserfahrung in verschiedenen europäischen und außereuropäischen
Ländern
war der 41-jährige zunächst von 2002 bis 2005 als Senior Legal Counsel,
und
dann von 2005 bis 2008 als Leiter der M&A-Abteilung der T-Mobile
International
AG tätig. 2008 gründete er die auf wirtschaftsrechtliche Beratung von
mittelständischen
Unternehmen ausgerichtete Kanzlei ReifRechtsanwälte. Dr. Mathias Reif
ist
zusammen mit Klaus Brisch in der Geschäftsführung von BridgehouseLaw
Cologne.
Dr. Christine Freifrau von
Hauch (38) ist
seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte
liegen im
Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht/AGB,
in der rechtlichen
Beratung bei der Erstellung von Wertpapierprospekten sowie im
Kapitalmarktrecht.
Boris Kröpsky (33) ist seit Anfang 2009
bei
ReifRechtsanwälte tätig. Er berät vorwiegend im Handels- und
Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, nationalen und internationalen
Vertragsrecht sowie Transportrecht und ist auf Litigation spezialisiert.
Business Breakfast „Auftragsdatenverarbeitung“ in Köln und München
Outsourcing – der
Dauerbrenner zur Effizienzsteigerung in Unternehmen. Anlass für Outsourcing als
mögliche Alternative zur unternehmensinternen Abwicklung von Geschäftsprozessen
sind insbesondere Kostendruck, weltweite Vernetzung und technische
Entwicklungen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten steht dabei oftmals unter
besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Die „Auftragsdatenverarbeitung“ ist
seit fast einem Jahr auf der Grundlage des novellierten § 11 BDSG geregelt.
„Schonfristen“ der Aufsichtsbehörden sind abgelaufen. Wer gegen die neuen
Regelungen des § 11 BDSG verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu EUR
50.000,‐. Grund genug, sich nochmals eingehend mit den neuen rechtlichen und technisch‐organisatorischen
Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung zu beschäftigen.
Um Sie dabei zu unterstützen
und Ihnen Hilfestellung bei der rechtsgemäßen Auslagerung Ihrer
Geschäftsprozesse zu geben, veranstalten BridgehouseLaw und Verimax am 1.
September 2010 in Köln und am 28. September 2010 in München jeweils ein
„Business Breakfast Auftragsdatenverarbeitung“. Dazu möchten wir Sie ganz
herzlich einladen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur kostenlosen Anmeldung
finden Sie hier.
Business Breakfast "Vertikal-GVO" am 23. September in Köln
Das Vertriebsrecht – ein ebenso
dynamisches wie komplexes Rechtsgebiet. Derzeit ändern sich hier wichtige
Grundlagen:
Am 01.06.2010 ist die neue
Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (sog. Vertikal-GVO
oder auch Schirm-GVO) der EU-Kommission in Kraft getreten, die für den Vertrieb
von Waren und Dienstleistungen einen wichtigen Rahmen für die Zulässigkeit
wettbewerbsbeschränkender Abreden vorgibt. Sie gilt bis zum 31.05.2022. Für
bestehende Vereinbarungen auf der Grundlage der bisherigen Vertikal-GVO gilt
eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2011. Nur bis dahin sind
Vertriebsvereinbarungen, die am 31.05.2010 bereits bestanden haben, noch nach
der bisherigen Vertikal-GVO zulässig.
Um
Ihnen einen Überblick über die
wesentlichen Änderungen sowie Hilfestellung bei der Anwendung der neuen
Verordnung zu geben, veranstaltet BridgehouseLaw Cologne am 23.
September 2010
in Köln ein „Business Breakfast“. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich
einladen. Weitere Kontaktdaten und Informationen zur kostenlosen
Anmeldung finden Sie hier.
TÜV
Rheinland-Seminar “IT-Security-Beauftragter”
Stuttgart,
24. August 2010 - Viren,
Datendiebstahl, Hackerattacken und die Angst vor dem Ausfall der
IT-Systeme
haben die Sensibilität der Verantwortlichen in Sachen IT-Sicherheit
erhöht.
Doch nur wenige Unternehmen verfügen über das notwendige Know-how.
Aus
diesem Grund vermittelt das Seminar der TÜV Rheinland Akademie
fundiertes
Fachwissen, mit dem IT-Security-Beauftragte den professionellen Schutz
der IT
gewährleisten. Die Teilnehmer lernen IT-Sicherheit aus verschiedensten
Perspektiven kennen: Datensicherheit und Datenschutz, physische
Sicherheit,
Kryptographie, Netzsicherheit, PKI, Computersicherheit und
organisatorische
Sicherheit.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt im Rahmen dieses Seminars einen Überblick
über die
rechtlichen Rahmenbedingungen von Datensicherheit. Er beschäftigt sich
u.a. mit
den Themen der IT-Sicherheit, dem Outsourcing und der Verantwortlichkeit
von
Unternehmen, Fragen des Schutzes und des Umgangs mit personenbezogenen
Daten,
der Revisionssicherheit durch elektronische Signaturen sowie mit
Rechtsfragen
von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
Sarah Forbes-Jones is a visiting lecturer at LMU
Munich
Munich,
July 14, 2010 -Sarah
Forbes-Jones is a guest lecturer at Ludwigs-Maximilians-University in Munich,
instructing law students on U.S.-based legal research, writing and analysis,
Anglo-American Legal Theory and Strategies in U.S. settlement negotiations.
ELO-Business
Breakfast zum Thema E-Mail Management
Bonn, 7. Juli
2010 - E-Mailsysteme haben sich zur zentralen
Kommunikationsplattform entwickelt.
E-Mails sind schnell, kostengünstig und haben die geschäftliche
Kommunikationswelt erobert. Die E-Mail wird als Geschäftsbeleg zu einem
nicht
zu unterschätzenden Vermögenswert für das Unternehmen. Sie ist der
Träger wichtiger
Geschäftsinformationen in allen Unternehmensprozessen.
Mit dem Werkzeug E-Mail entstehen allerdings
auch
Herausforderungen im Bereich Technik, Recht und Organisation.
Unternehmen haben
heute mit überquellenden Postkörben und einem zeitaufwendigen Suchen
nach
Informationen zu kämpfen. Darüber hinaus gibt es rund um den
E-Mailverkehr eine
Reihe rechtlicher Anforderungen auf nationalem und internationalem
Parkett, die
es einzuhalten gilt.
Vor diesem Hintergrund hält Rechtsanwalt Klaus
M. Brisch, LL.M.
(USA), Managing Partner unseres Kölner Büros, im Rahmen des ELO-Business
Breakfast am 7. Juli 2010 einen Vortrag zum Thema „E-Mail-Management –
Rechtliche Aspekte“. Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie
Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie hier.
TÜV
Rheinland-Seminar“BDSG-Novellierung
– Neue Anforderungen an Unternehmen”
Hamburg, 17.
Juni 2010 – Im vergangenen Jahr hat
der
Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
beschlossen. Erweitert wurden z.B. die Anforderungen an die
automatisierte
Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum
Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und
Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von
hoher
praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und
effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die
Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die
Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
INVITATION TO A
LUNCHEON
Please join FrankfurtRhineMain Corp., BridgehouseLaw
and BridgehouseTax to hear about
Thursday, June 17, 2010, 12:00pm – 02:00pm, Rosewood
Sand Hill Hotel, Sycamore Room, 2825 Sand Hill Road, Menlo Park, CA
94025
FrankfurtRhineMain Corp., BridgehouseLaw
and BridgehouseTax will demonstrate its capabilities for US business and
new
business opportunities in transatlantic relationships. American business
has
always been successful in Germany. Germany has become the most
interesting
European business location, supported by changes in tax and corporate
law. The
greater Frankfurt region is one of the most important business locations
within
Germany for doing business in Europe.
Agenda & Topics
Luncheon
Welcome Address
Introduction by
Linhard Stepf, President, FrankfurtRhineMain Corp., Chicago, IL
Presentations By
Stephan Crawford,
Director U.S. Commercial Service, U.S. Department of Commerce, San
Francisco,
CA
”How the U.S.
Department of Commerce can support US export to Germany”
Linhard Stepf,
President, FrankfurtRhineMain Corp., Chicago, IL
“Europe’s top
business location makes your company expansion a hassle-free experience”
Neu
Erschienen: Vorgangsbearbeitungssysteme in der öffentlichen Verwaltung –
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsanforderungen
Philip
Laue
Die
Gestaltung von Vorgangsbearbeitungssystemen ist eine für die künftige Entwicklung
der öffentlichen Verwaltung und der Informationstechnik gleichermaßen relevante
Herausforderung. Durch Vorgangsbearbeitungssysteme sollen die Kosten der
Verwaltung gesenkt, ihre Effektivität verstärkt und ihre Bürgerfreundlichkeit
erhöht werden. Sie bieten aber nicht nur Vorteile, sondern enthalten auch
vielfältige Risiken. Dies betrifft insbesondere verfassungsrechtlich geschützte
Rechtsziele, wie etwa die Verfahrensbeteiligung oder die informationelle
Selbstbestimmung des Bürgers.
Die
Arbeit trägt dazu bei, die Gestaltung von Vorgangsbearbeitungssystemen nach
Kriterien des Verfassungsrechts methodisch zu bewältigen. Dabei werden von dem
Autor, Rechtsanwalt im Kölner Büro von BridgehouseLaw, aus
verfassungsrechtlichen Vorgaben rechtliche Anforderungen an die Technik
abgeleitet und systematisch zu praktisch umsetzbaren
technisch-organisatorischen Gestaltungszielen konkretisiert, die für eine
verfassungsverträgliche Integration derartiger Techniksysteme in der
öffentlichen Verwaltung zu beachten sind. Weitere Informationen und
Bestellmöglichkeiten sowie die Möglichkeit des Abrufs eines
„Nur-Lese-Exemplars“ als PDF finden sie hier.
2010. 461
Seiten. EUR 34,00 ISBN 978-3-89958-870-5
ConLife – Conference and Exhibition for Connected Life
Heimvernetzung
bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten und Vorteile. Sie ermöglicht es, Musik
oder Videos einfach und zentral zu speichern, meldet und erkennt automatisch
einen Wohnungseinbruch oder einen Wasserschaden, trägt durch intelligente
Steuerungssysteme zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung bei oder
unterstützt ein altersgerechtes Wohnen. Dabei steht die Entwicklung der
Heimvernetzung erst am Anfang. Bei entsprechenden Technologien handelt es sich
meist um Insellösungen, das mögliche „Eine-Fernbedienung-Haus“ ist derzeit noch
Zukunftsmusik.
Dennoch
kann die wirtschafts- und technologiepolitische Bedeutung der Heimvernetzung
gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der Branchenverband BITKOM schätzt,
dass in etwa fünf Jahren bis zu 10 Milliarden Euro jährlich mit Heimvernetzung
umgesetzt werden
Bislang
gab es in Deutschland keine allumfassende Plattform zur Präsentation und
Diskussion dieses Themas. Vor diesem Hintergrund veranstalten BITKOM und
Koelnmesse am 19. und 20. Mai 2010 unter der Schirmherrschaft des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstmals die „ConLife“ in
Köln, einen Fachkongress mit begleitender Ausstellung.
Rechtsanwalt
Klaus Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne, wird
dabei am Donnerstag, den 20.5.2010, einen Vortrag zum Thema
„Compliance-Anforderungen bei der Entwicklung von Produkten des Connected Life“
halten. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.
TÜV Rheinland-Seminar
“BDSG-Novellierung – Neue Anforderungen an Unternehmen”
Im
vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen zum
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z.B. die
Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben
einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits-
und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher
praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die
Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände
hinzugekommen sind.
Rechtsanwalt
Dr. Philip Laue, LL.M. gibt in dem Seminar einen praxisnahen und effizienten
Überblick über alle relevanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß
den Novellierungen I, II und III. Daneben bietet das Seminar die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern und die Gelegenheit,
über die aktuelle Sachlage zu diskutieren. Weitere Informationen zu der
Veranstaltung finden Sie hier.
BridgehouseLaw schließt Kooperationsvertrag mit saudischer Anwaltskanzlei
Legal Solutions House
München /
Riyadh / Atlanta, Dezember 2009 – Die international aufgestellte Anwaltskanzlei
BridgehouseLaw wächst weiter. Das Unternehmen, das in Deutschland mit zwei
Niederlassungen am Standort München und Köln (ab 1. Januar 2010) vertreten ist,
wird durch die Kooperation mit der saudischen Anwaltskanzlei Legal
Solutions House (LSH) sein weltweites Netzwerk weiter ausbauen.
Bislang sind Kanzleien in Atlanta, Jakarta, Kuala Lumpur, London, Manila,
Paris, Shanghai und Singapur Teil der internationalen Allianz von
BridgehouseLaw. Diese bietet Beratungsleistungen auf allen wesentlichen
Rechtsgebieten insbesondere jedoch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.
Zu den wichtigsten Problemen ausländischer Unternehmen, die sich in
Saudi-Arabien engagieren, zählt der Mangel an Rechtssicherheit. „Durch die
Verbindung mit Legal Solution House wollen wir unsere Mandanten hier stärker
unterstützen und so auch das Vertrauen zwischen deutschen und saudischen
Unternehmen stärken und die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensivieren“,
betont Rechtsanwalt Dr. Jalal Abed Ehadi, zuständig für den arabischen Raum bei
BridgehouseLaw in München und Atlanta. „Denn trotz der Bemühungen der saudischen
Regierung, moderne Investitionsgesetze und ein attraktives Investitionsklima zu
schaffen, bleiben häufig noch viele Rechtsfragen offen. Hier möchten wir
künftig für unsere Klienten aktiv werden.“
„Saudi-Arabien ist die größte Volkswirtschaft im arabischen Raum. Wir haben
daher ganz gezielt nach einer Kanzlei in Saudi-Arabien gesucht, um damit auch
im Mittleren Osten Fuß zu fassen und uns dann für eine Zusammenarbeit mit Legal
Solutions House entschieden“, erklärt Dr. Christoph Rückel, Partner und Gründer
von BridgehouseLaw. Dies liege nicht zuletzt an der sehr professionellen Arbeit
von Legal Solution House, die durchaus den Anforderungen der internationalen
Standards genügten. „In Saudi Arabien keine Selbstverständlichkeit – wie wir
immer wieder erfahren mussten.“
Legal Solutions House - unter der Leitung vom Dr. Ali Alburidi und Ibrahim
Al-Bahri – ist seit zehn Jahren auf die wichtigsten Bereiche des
Wirtschaftsrechts, wie Bank- und Versicherungsrecht, Energierecht, Handels- und
Gesellschaftrecht sowie Prozessrecht spezialisiert. Zu den Mandanten gehören
vor allem große und mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei ist mit
Niederlassungen in den drei wichtigsten Wirtschaftszentren von Saudi Arabien,
der Hauptstadt Riyadh, Jeddah und Al-Khubar, präsent. „In dieser Kooperation
sind wir in der Lage, in vielen unserer Arbeitsbereiche, von Investment bis zum
Dispute Resolution, im Team umfassend zu beraten,“ so Christoph Rückel.
Yearbook 2010 der AmCham
Germany
"Business Visas For
the United States"
Dr. Christoph
Rückel,
Oliver Bolthausen, LL.M. (USA)
Im Zuge der
Erholung von der
Weltwirtschaftskrise ist es für international agierende Unternehmen
ratsam ihre
Investment- und Finanzstrategien sorgsam zu planen. Hierzu zählt auch
die
richtige Herangehensweise zur Beantragung des passenden US-Visums für
ihre
Angestellten, um mit ihrem Unternehmen auch in den USA operieren zu
können.
Um diesen
Unternehmen bei der Beantragung
des richtigen Visums eine Hilfe zur Hand zu geben haben die Autoren die
wichtigsten Klassen von "nonimmigrant visas" in einer kurz Abhandlung
zusammengestellt.
WWW - Website Werbung Widerruf
Sicher vor Abmahnungen im
elektronischen Geschäftsverkehr ist das Motto dieser Veranstaltung.
Bei
ihren Vertriebsbemühungen wurden im vergangenen Jahr eine Vielzahl von
Unternehmen abgemahnt. Bereits durch praxisgängige Verstöße, wie zum Beispiel
fehlende Angaben im Impressum oder Veröffentlichung eines Bildes ohne
Nutzungsrechte, können sehr hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen. In einem
Halbtagesworkshop am 13. April 2010 möchte die IHK Köln mit Experten
Anforderungen an einen sicheren Webauftritt und an sicheres E-Marketing
vermitteln.
Darüber
hinaus werden Datengewinnung, Datenverarbeitung und Vertragsabschluss im
elektronischen Geschäftsverkehr aus rechtlicher Sicht durchleuchtet. Alle
Teilnehmer erhalten zudem ein Anforderungsprofil als Checkliste für ihre
eigenen Marketingaktivitäten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der
Diskussionsrunde ihren Webauftritt an zwei Beratungspoints einer Kurzanalyse
durch unsere Experten zu unterziehen.
Klaus
Brisch, LL.M, Managing Partner von BridgehouseLaw Cologne führt durch die
Veranstaltung und wirkt an der Veranstaltung außerdem durch einen Vortrag zum
Thema „Elektronischer Geschäftsverkehr“ mit. Rechtsanwalt Dr. Philip Laue,
LL.M., hält einen Vortrag zu dem Thema „Datenmanagement“.
Die
Veranstaltung in der IHK Köln ist kostenfrei und auf 100 Teilnehmer begrenzt.
Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung und zur Möglichkeit der
Anmeldung finden Sie hier.
"E-Discovery und Datenschutz"
Klaus
Brisch, LL.M. (USA), Dr. Philip Laue, LL.M.
In Zeiten globalisierter Märkte sind
international agierende Unternehmen immer wieder mit Rechtsstreitigkeiten auch
vor US-Zivilgerichten befasst. Dies gilt nicht nur für in Deutschland agierende
US-Unternehmen, sondern auch für deutsche Unternehmen mit Niederlassungen oder
Tochtergesellschaften in den USA oder Unternehmen, die mit ihren ausländischen
Geschäftspartnern die Geltung von Gerichtsstandsklauseln zu Gunsten von
US-Gerichten vereinbaren.
Im Fall einer rechtlichen
Auseinandersetzung in den USA werden Unternehmen dabei verstärkt mit einer so
genannten „Pre Trial Discovery“ konfrontiert. Dabei handelt es sich um ein vor
der Hauptverhandlung oder dem ersten Termin stattfindendes Verfahren, das der
Sachverhaltsfeststellung oder Beweisermittlung dient und weitgehend durch die
Parteien bestimmt wird. Besonders interessant wird die Discovery für die
Parteien dann, wenn elektronisch gespeicherte Informationen („Electronically
Stored Information“) für relevant erachtet werden.
Der Beitrag der beiden
Rechtsanwälte von BridgehouseLaw Cologne gibt einen Überblick, welche
Fallstricke aus datenschutzrechtlicher Sicht im Rahmen eines solche
„E-Discovery“ Verfahrens zu beachten sind und wie ihnen durch technische und
organisatorische Maßnahmen begegnet werden kann. Recht der Datenverarbeitung
(RDV), 1/2010, 1 ff.
BridgehouseLaw Alliance - Annual Meeting
in Munich
Wie jedes Jahr dient das
Annual Meeting vor allem dazu die persönlichen Beziehungen der
Bridgehouse-Alliance Member untereinander zu festigen und zu fördern, um auch
weiterhin eine so erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Im Rahmen der
Veranstaltung werden Vortragsreihen zum Thema "international
Business" gehalten.
Schriftlicher Euroforum-Management-Lehrgang
"IT-Compliance" startet am 5. März 2010
„Die Unternehmens-IT muss
sich künftig noch mehr mit dem Thema Compliance beschäftigen“, so lautet das
Fazit einer aktuellen Umfrage unter 150 deutschen IT-Verantwortlichen. Dass es
für die IT eines jeden Unternehmens immer schwieriger wird, allen internen wie
externen Regularien zu entsprechen, ist nicht neu. Mit dem am 1. September 2009
in Kraft getretenen § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz jedoch dürfte die
Ratlosigkeit von Compliance-Beauftragten ein noch nicht dagewesenes Ausmaß
erreicht haben. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Budgets
für IT-Projekte derzeit eher ab- denn zunehmen.
Kurzum: Das weite und
anspruchsvolle Feld der IT-Compliance will bearbeitet werden, die Bedingungen
hierfür sind allerdings anspruchsvoller denn je!
Unter der fachlichen
Leitung des geschäftsführenden Partners von BridgehouseLaw Cologne, Klaus
Brisch, werden in 11 Lektionen aktuelle und unmittelbar umsetzbare Inhalte zur
IT-Compliance von Autoren aus der Praxis auf den Punkt gebracht haben. In nur
zwei Monaten wird ein fundierter Überblick über rechtliche Grundlagen,
Standards und deren effektive Integration in die IT-Struktur von Unternehmen
gegeben. Der Lehrgang hilft sowohl IT-Beratern als auch deren Kunden, möglichst
einfache Lösungen für die komplizierte Welt der IT-Compliance zu
implementieren.
Weitere Informationen zum
Lehrgang und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.
"Unified Communications - Rechtliche Stolpersteine auf dem Weg zur
einheitlichen Unternehmenskommunikation"
Klaus Brisch, LL.M. (USA),
Dr. Philip Laue, LL.M.
Die Bandbreite existierender Kommunikationsmöglichkeiten hat in den vergangenen
Jahrzehnten stetig zugenommen. Mitarbeitern von Unternehmen stehen heute eine
Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationskanäle und Endgeräte zur Verfügung.
Gleichzeitig wird eine optimierte Kommunikation im Unternehmen immer mehr zu
einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Unified Communications eröffnet die
Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen, indem bislang
parallel vorgehaltene IT- und TK-Infrastrukturen miteinander verbunden und
dadurch alle Kanäle moderner Kommunikation auf einer gemeinsamen und leicht
bedienbaren Kommunikationsplattform gebündelt werden.
Der Beitrag der beiden
Rechtsanwälte von BridgehouseLaw Cologne will einen ersten Überblick geben,
welche rechtlichen Gesichtspunkte für eine erfolgreiche Neuausrichtung der
Unternehmenskommunikation durch Unified Communications zu beachten
sind.Multimedia und Recht (MMR), 12/2009, 813 ff.
Seminar: Next-Generation Business Intelligence (BI) –
Schriftlicher Euroforum-Management-Lehrgang „IT im Gesundheitswesen“
Am 26.03.2010 startet
der schriftliche Euroforum-Management-Lehrgang „IT im Gesundheitswesen“.
Informationstechnologie
ist ein unverzichtbares Werkzeug im Gesundheitswesen – im administrativen wie
im medizinischen Bereich. Durch sie lässt sich in der Verwaltung beispielsweise
die Kommunikation beschleunigen oder die Abrechnung mit den Krankenkassen
vereinfachen. Im medizinischen Bereich wiederum ermöglicht eine stringente
elektronische Dokumentation eine gezielte Abstimmung der Therapien –
Behandlungsfehler werden vermieden. Mithilfe eines individuell angepassten
IT-Systems können die Qualität der Versorgung verbessert und Kosten
gesenktwerden – zum Vorteil sowohl von Unternehmen der Gesundheitsbranche als
auch zum Vorteil des Patienten!
In 10
kompakten Lektionen zeigen Experten, welche Möglichkeiten die
Informationstechnologie im Gesundheitswesen bietet. Dabei wird jedes
Themastrukturiert in einer eigenen Lektion behandelt.Die abschließende
Bonuslektion beschäftigt sich darüber hinaus anhand einer Fallstudie mit den
Erfahrungen aus der Praxis und den wichtigsten Zukunftstrends.
Die Rechtsanwälte Klaus
Brisch, LL.M und Dr. Philip Laue, LLM. von BridgehouseLaw Cologne wirken an dem
Lehrgang als Autoren der Lektion „Rechte- und Dokumentenmanagement bei
Produktentwicklung und Produktvertrieb“ mit.
Weitere Informationen zum
Lehrgang und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.
Der Mittelstand als zukünftiger Gewinner?
in Bonn
Die vergangenen Jahre waren durch zahlreiche Aktivitäten im Bereich von
Business Intelligence gekennzeichnet, BI gilt nach Umfragen als eines der
Top-Ten-Zukunftsgebiete in der ITK-Industrie. Fast zwei Drittel der in einer
Studie befragten IT-Leiter gehen sogar davon aus, dass Investitionen in BI von
der Wirtschaftskrise unberührt bleiben.
Anbieter wie IBM, Oracle oder SAP versuchen durch schwergewichtige Zukäufe,
ihre Startposition auf diesem Zukunftsmarkt zu verbessern, große
Anwender-Unternehmen bauen ihre Informations- und Controlling-Systeme aus, aber
was haben eigentlich mittlere und kleinere Unternehmen von BI? Eine These ist,
dass durch die Fortschritte der BI-Systeme sowie die zunehmende
informations-relevante Vernetzung mittelständische und kleine Unternehmen
informations-strategisch zu größeren Unternehmen aufschließen können – KMU als
hochgradig vernetzte Informations-Gewinnler und dazu noch schnell und
beweglich.
Vor diesem Hintergrund hat sich die BITKOM-Akademie vorgenommen, sich anhand
von aktuellen Studienergebnissen und Best Practices aus dem Mittelstand vor
allem mit der Nützlichkeit dieser Software-Gattung für KMU aus der Sicht von
BI-Experten auseinanderzusetzen. Der geschäftsführende Partner von BridgehouseLaw
Cologne, Klaus Brisch, referiert in diesem Zusammenhang zu rechtlichen
Fragestellungen im Zusammenhang mit BI.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung
finden sie hier.
Neu Erschienen: Delegation von Aufgaben an
IT-Assistenzsysteme
Herausgegeben von Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Philip Laue und Jan Peters
Informationstechnik verspricht, die Menschen von Arbeit zu befreien oder
ihnen die Arbeit zu erleichtern. IT-Assistenzsysteme sollen es ermöglichen,
nicht nur viele einfache Tätigkeiten, Routineaufgaben und
Alltagsentscheidungen, sondern anspruchsvollere, selbständig zu erledigende
Vorgänge an Softwareagenten, Webservices, Vorgangsbearbeitungssysteme oder
mobile kontextsensitive Dienste zu delegieren. Die Autoren präsentieren die
Ergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojekts „Verteilte
Software-Agenten für sichere und rechtsverbindliche Aufgabendelegation in
mobilen kolla-borativen Anwendungen (VESUV)“. Nach einer kurzen Einführung in
die Herausforderungen der Aufgabendelegation werden die Probleme und Lösungen
für einen Workflow im E-Government und für Location-based Services im
E-Tourismus vorgestellt. Für beide An-wendungsbereiche werden Vorschläge für
eine Gestaltung der Systeme entwickelt, die den Kriterien der Sicherheit, der
Rechtsverbindlichkeit und des Datenschutzes gerecht werden.
2009. XVII, 276 Seiten. Mit 87 Abb. u. 13 Tab. Broschur. EUR 49,90 ISBN
978-3-8349-1095-0